Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo,
Unser Kind ist bei einer Pflegefamilie untergeracht, eigentlich nur für die Dauer eines längeren klinik aufenhaltes meiner Lebensgefährtin.
Nun habe ich gehört, dass das Aufenthaltbestimmungsrecht nach einer einjährigen Pflegschaft automatsch an die Pflegeeltern übergeht. Ist das so richtig?
Ich dachte ein Richter muss entscheiden, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht verändert werden soll?

Vielen Dank schon mal vorweg.

Hallo,
leider bin ich kein Fachmann in rechtlichen Fragen. Habe aber von einer solchen Regelung noch nie gehört. Empfehle Nachfrage beim Jugendamt, wenn nötig und möglich sonst bei einem Fachanwalt. Hauptziel ist aber m.E. eigentlich immer ein guter und regelmäßiger Kontakt zu den Eltern, wenn das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
Alles Gute für die Zukunft,
Th. Feuersänger

Hallo,ich bin da nicht mehr so sehr auf dem Laufenden,aber in der Regel ist es so das das AB immer dort liegt,wo das Kind wohnt.

Hallo,ich bin da nicht mehr so sehr auf dem Laufenden,aber in
der Regel ist es so das das AB immer dort liegt,wo das Kind
wohnt.

Hallo,
nein Gott sein dank ist es nicht so. Das ABR kann einem oder beide Elternteile nur durch ein Gerichtsbschluß entzogen werden. habe mit RA gesprochen.

Viele Grüße
Martin