Hallo,
Unser Kind ist bei einer Pflegefamilie untergeracht, eigentlich nur für die Dauer eines längeren klinik aufenhaltes meiner Lebensgefährtin.
Nun habe ich gehört, dass das Aufenthaltbestimmungsrecht nach einer einjährigen Pflegschaft automatsch an die Pflegeeltern übergeht. Ist das so richtig?
Ich dachte ein Richter muss entscheiden, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht verändert werden soll?
Vielen Dank schon mal vorweg.