Aufenthaltsbestimmungsrecht

Kann die Frau nach der Scheidung das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht verlangen.

klar kann sie das, sie kann sogar verlangen, das man ihr opfergaben beibringt und huldigt.
nur ob sie es bekommt, ist wieder etwas anderes.

gerade bei solchen fällen sollte man einen guten fachanwalt frühzeitig einschalten

Verlangen kann sie will. Nur ob sie es dann tatsächlich bekommt steht auf einem anderen Blatt. Zudem müsste sie einen gerichtlichen Antrag stellen und diesen gut begründen können.

Verlangen kann sie viel!!

Das Kind hat ein Anrecht auf beide Elternteile, die müssen in der Lage sein sich zum Wohl des Kindes zu einigen.

Ein Gerichtverfahren ist Notwendig, wenn Du ihrem Verlangen nicht nachkommst und ihr euch nicht einigen könnt.

Der VAfK, Kinderschutzbund, Jugendamt oder ein Fachanwalt für Familienrecht sind die richtigen Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüssen