Hallo Leute, mal angenommen, „ER“ ist geschieden, das Aufenhaltsbestimmungsrecht der 2 leiblichen Kinder ist geklärt u. läuft seit Jahren mehr oder weniger ganz vernünftig, so.
Jetzt mal angenommen, eines der Kinder (10Jahre alt) möchte unbedingt für ein Paar Tage zu einer Freundin, weil es dazu eingeladen wurde, weit weit weg u. von deren Eltern man nichts weiß. Mal angenommen Die Mutter hat dazu spontan unbedacht grünes Licht gegeben.
Welches Mitspracherecht hätte in diesem Fall „Er“, der leibliche Vater?
Danke für Tips, Gruß, Zottel
Hallo,
du schreibst:
das Aufenhaltsbestimmungsrecht der 2 leiblichen Kinder ist geklärt
u. läuft seit Jahren mehr oder weniger ganz vernünftig, so.
was allerdings den fiktiven Sachverhalt überhaupt nicht klärt…
Wurde hier in diesem fiktiven Fall der Mutter per GerichtsBESCHLUSS / -URTEIL die alleinige elterliche Sorge übertragen oder nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder hat man sich per Protokoll vor dem Gericht auf den Aufenthalt der Kinder bei der Mutter geeinigt, aber die gemeinsame elterliche Sorge beibehalten?
Ohne genaue Sachverhaltsdarstellung keine genaue Antwort möglich
grüsse
dragonkidd
Hallo Zottel,
Jetzt mal angenommen, eines der Kinder (10Jahre alt) möchte
unbedingt für ein Paar Tage zu einer Freundin, weil es dazu
eingeladen wurde, weit weit weg u. von deren Eltern man nichts
weiß. Mal angenommen Die Mutter hat dazu spontan unbedacht
grünes Licht gegeben.
wieso unbedacht? Ist das Kind bekannt dafür, dass es sich unpassende Freunde aussucht? Und zum Thema „von deren Eltern man nichts weiß“: Was wollte „Er“ denn gerne wissen, Beruf, Verdienst, Umgang mit Freunden? Einiges kann man doch an dem Kind, das die Freundin ist, auch ankennen. Vernachlässigte Kinder fallen schon irgendwie auf.
Welches Mitspracherecht hätte in diesem Fall „Er“, der
leibliche Vater?
Die rechtliche Seite wurde ja schon dahingehend beleuchtet, dass hier noch Fakten zur Beurteilung und Diskussion fehlen.
Gruß, Karin