Hallo,
also, ich würde gerne etwas zum Aufenthaltsbestimmungsrecht wissen. Im Falle von einem unverheiratetem Paar mit beim Jugendamt geteiltem Sorgerecht teilt sich ja auch automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Bei einer eventuellen Trennung bleibt das geteilte Sorgerecht bestehen, aber was ist mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Liegt das automatisch bei der Mutter? Oder ist auch eine friedliche Einigung untereinander Möglich ohen das Ganze vor Gericht zu ziehen? Was müsste man beachten, welche rechtlichen Absicherungen bräuchte das Elternteil, bei welchem das Kind lebt?