Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo,

also, ich würde gerne etwas zum Aufenthaltsbestimmungsrecht wissen. Im Falle von einem unverheiratetem Paar mit beim Jugendamt geteiltem Sorgerecht teilt sich ja auch automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Bei einer eventuellen Trennung bleibt das geteilte Sorgerecht bestehen, aber was ist mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Liegt das automatisch bei der Mutter? Oder ist auch eine friedliche Einigung untereinander Möglich ohen das Ganze vor Gericht zu ziehen? Was müsste man beachten, welche rechtlichen Absicherungen bräuchte das Elternteil, bei welchem das Kind lebt?

ein freidliche einigung untereinander wäre natürlich das beste --wobei ja nicht jede trennung ruhig verläuft!

bei geteiltem sorgerecht --liegt das aufenthaltsbestimmungrecht nicht automatisch bei der mutter …in diesem fall bliebe nur die möglichkeit das mann einen förmlichen antrag bei gericht auf alleiniges aufenthaltsrecht stellen --dafür braucht man auch kein anwalt!

soweit ich weis kann ein kind ab 14 jahren selbst entscheiden wo es wohnen möchte --mutter oder vater!