Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo,es geht um folgendes.Ich habe eine Tochter im alter von 12 jahre die bei ihre Mutter lebt.Nun hatte meine Tochter vor längere Zeit den Wunsch geäussert das sie gerne bei mir wohnen möchte da es immer wieder stress und zu Handgreiflichkeiten mit ihre Mutter geben würde.Nun hatte sie mich gefragt ob ich für sie die schritte beim JA einleiten könnte damit wir uns alle mit Mutter+Kind+JA und ich an ein Tisch setzen können um darüber zu reden(haben beide das Sorgerecht und das Aufenthaltsbest. liegt bei der Mutter).Zu einen gespräch kam es auch beim JA wo uns angeraten worden ist das meine Tochter zu einer Beratungstelle gehen sollte um heraus zu bekommen ob es eine Fixe Idee von meiner grossen ist oder ob da mehr hinter steckt.Meine grosse hatte 3 Sitzungen dort und wir haben das Gutachten bekommen das man den Wunsch meiner Tochter ernst nehmen sollte das es keine Spinnerei wäre. Als nun dies meine Ex-Frau mitbekam ging sie gleich zum Anwalt und der Krieg fing an.Wir haben nun beim Gericht (anderes blieb uns nicht übrig) das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt das meine Tochter zu uns kann. NUn hatte heute meine Tochter ein gespräch mit einer Sachb.von JA was das Gericht (Richter) angeordent hatte.Die Frau hatte meine Tochter gar nicht angehört wieso und wehalb sie von ihre Mutter weg will sondern hätte zu ihr gesagt sie sollte weniger Zicken und nicht so Bockig sein dann klappt das zu Hause auch wieder.Meine Tochter hatte erwähnt das ihre Mutter zu Hause immer ausrastet und um sich schlägt (meine Tochter und ihren Bruder) aber dies hatte die Frau vom JA nicht interessiert. Sie meinte nur das in…ihre richtige Welt und bei ihren Vater ihre Traumwelt wäre . Nun ist unsere Angst das die Frau ein Bericht an das Gericht abgibt was Negativ für mich und meine Tochter ausfällt. Was kann ich da machen.Kann meine Anwältin im moment nicht fragen da sie noch bis zum 26.08. im Urlaub ist und die verhandlung schon am 04.09 is wovon meine Anwältin auch noch nichts weis. Danke schonmal im voraus für eine Antwort

Ob es dir hilft, weiss ich nciht, es gibt aber einen Mann, den kann man anrufen. http://www.lahn-dill.de/leseranwalt/index.htm

Du musst sicherlich nicht unbedingt aus der Region kommen, aber fragen schadet ja nicht.

Ansonsten würde ich sagen, dass du versuchst, deine Tochter so lange wie möglich bei dir zu behalten, damit sie nicht so lange ihrer Mutter ausgesetzt ist.

Danke für deine Antwort.

Das Problem ist das sie bei ihre Mutter ist musste sie wieder hingeben durch anraten von meiner Anwältin,da sie sonst die Polizei gerufen hätte.Wurde mir angedroht durch ihren Anwalt.

Hallo

Die Frau hatte meine Tochter gar nicht angehört wieso und wehalb sie von ihre Mutter weg will sondern hätte zu ihr gesagt sie sollte weniger Zicken und nicht so Bockig sein dann klappt das zu Hause auch wieder.Meine Tochter hatte erwähnt das ihre Mutter zu Hause immer ausrastet und um sich schlägt (meine Tochter und ihren Bruder) aber dies hatte die Frau vom JA nicht interessiert. Sie meinte nur das in…ihre richtige Welt und bei ihren Vater ihre Traumwelt wäre .

Bei den Jugendämtern sitzen teilweise so unkompetente Leute herum, und die haben so viel Macht über solche wichtigen Dinge … es ist einfach schrecklich …

Ich würde auf jeden Fall noch einen unabhängigen Psychologen hinzuziehen und den ein Gutachten machen lassen (das könnte aber evtl. was kosten). Ich weiß allerdings nicht, ob der Richter das lesen und irgendwie beachten muss. Vielleicht kannst du auch mit dem Richter vorher sprechen.

Die Richter folgen gerne den Vorgaben der Jugendämter, das hat irgendwelche Gründe, die was mit dem Verfahren zu tun hat; mit dem Kindeswohl hat es nichts zu tun.

Viele Grüße

Hallo,

genau deshalb…

Ich weiß allerdings nicht, ob der Richter das lesen und irgendwie beachten muss.

…würde ich das hier…

Ich würde auf jeden Fall noch einen unabhängigen Psychologen
hinzuziehen und den ein Gutachten machen lassen

…nur in Absprache mit einem Rechtsanwalt machen. Denn im Zweifel…

könnte aber evtl. was kosten

…und bringt nix - das wäre rausgeworfenes Geld.

.m

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Guten Tag,

Ich würde auf jeden Fall noch einen unabhängigen Psychologen
hinzuziehen und den ein Gutachten machen lassen (das könnte
aber evtl. was kosten). Ich weiß allerdings nicht, ob der
Richter das lesen und irgendwie beachten muss. Vielleicht
kannst du auch mit dem Richter vorher sprechen.

Die Richter folgen gerne den Vorgaben der Jugendämter, das hat
irgendwelche Gründe, die was mit dem Verfahren zu tun hat; mit
dem Kindeswohl hat es nichts zu tun.

Viele Grüße

Wir haben ja schon ein Gutachten von ein Psychologen wo drin steht das man den Wunsch von meiner Tochter ernst nehmen muss das es kein Spinnerei ist.Das hatte doch das JA angeordert das wir dahin müssen.

Nun ist was neues aufgetaucht.Meine Ex-Frau rief mich heute morgen an und meinte sie will kein Stress mehr sondern lässt unsere Tochter zu mir.Sie will heute zu ihren Anwalt und will da alles in die Wege leiten von wegen geteiltes Aufenthaltsb. Gibt es sowas ? Und kann man sich ausser Gericht noch einigen wenn der Gerichtstermin schon steht ? Meine Anwältin ist Mediatorin

Danke für eure Antworten

Das ist ja toll
Hallo

Nun ist was neues aufgetaucht.Meine Ex-Frau rief mich heute morgen an und meinte sie will kein Stress mehr sondern lässt unsere Tochter zu mir.

Besser geht’s ja gar nicht!
Na, letzten Endes will sie ja wahrscheinlich doch das Beste für ihre Tochter.

Viele Grüße

Und kann man sich ausser Gericht noch einigen
wenn der Gerichtstermin schon steht ?

grundsätzlich ist jeder Richter froh, wenn sich zwei Streithähne selbst einigen. Das macht ihm das Leben leichter. Evtl. muss trotzdem noch kurz eure Einigung „gerichtsfest“ gemacht werden, daß kann Dir Deine Anwältin aber am besten erklären.

Herzlichen Glückwunsch jedenfalls, wahrscheinlich hat Deine Ex gemerkt, daß ihre Blockadehaltung sie selbst nur Geld kostet und nicht ewig durchzuhalten ist.

.m

DANKE FÜR EURE GANZEN ANTWORTEN

Hallo,

wenn die Tochter schon zwölf Jahre alt ist, kann kaum etwas passieren, wenn SIE sich weigert zur Mutter zurückzugehen.

Polizei käme zwar, wenn die Mutter sie anruft, aber kaum ein Polizist würde Zwang anwenden um das Kind zur Mutter zu schaffen.

Die Mutter kann das Mädel auch nicht anbinden. Spätestens nach dem nächsten Schultag geht sie nicht zur Wohnung der Mutter, sondern einfach zum Vater.

Du hast noch die Möglichkeit, für Deine Tochter bei Gericht einen Verfahrenspfleger zu beantragen. Verfahrenspfleger werden auch Anwalt des Kindes genannt.

Wenn ein Verfahrenspfleger eingesetzt wird (wobei es auch hier schlechte gibt, die Ähnlichkeit mit der Jugendamtstante haben) hat die Mutter das Recht verloren, bei Gericht die Interessen der Tochter in diesem Verfahren zu vertreten.

Nun habe ich gelesen, dass die Mutter inzwischen eingelenkt hat.

Getrenntes Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR)gibt es nicht. Es gibt nur ein gemeinsames. Ist zwar, wenn sie bisher dass ALLEINIGE ABR hat (hierüber muss es mal ein Urteil oder einen Beschluss gegeben haben), schon ein Entgegenkommen der Mutter, aber trotzdem nicht völlig „gefahrlos“. Sie kann jederzeit wieder anfangen zu versuchen, das Kind zurückzufordern.

Beantrage dann mindestens, dass der Richter beim gemeinsamen ABR den LEBENSMITTELPUNKT beim Vater festlegt.

Der Richter wird im Übrigen auf jeden Fall das Kind befragen. Wenn es als Wechselgrund nicht sinnvolle Aussagen macht, wird er den Wunsch des Kindes nicht entsprechen.

Beispiel: begründet ein Kind, dass es zum anderen Elternteil wechseln will, weil es dort einen Computer hat oder länger vor dem Fernseher sitzen darf, dann ist das Verfahren schon verloren.

Gruß
Ingrid

Guten Tag,
ich habe mal eine frage,dieser mann ,leseranwalt, ist der für fragen jeglicher art zuständig?l.g.

Hallo,

.

Nun habe ich gelesen, dass die Mutter inzwischen eingelenkt
hat.

.

Beantrage dann mindestens, dass der Richter beim gemeinsamen
ABR den LEBENSMITTELPUNKT beim Vater festlegt.

Der Richter wird im Übrigen auf jeden Fall das Kind befragen.
Wenn es als Wechselgrund nicht sinnvolle Aussagen macht, wird
er den Wunsch des Kindes nicht entsprechen.

Gruß
Ingrid

Hallo,erstmal Danke für deine Anwort

Das mit den Lebensmittelpunkt werde ich meine Anwältin sagen.
Davor habe ich nämlich Angst das meine Ex sie einfach bei sich wieder behält wenn sie mal bei ihr zu Besuch war.

Soweit ich es von meiner Ex gehört habe geht es nur noch ums Schriftliche vor Gericht und um nichts anderes.

Der Richter kann ja meine Tochter fragen warum und wieso.Es gibt genug Gründe zb. Häusliche gewalt aber das möchte ich hier nicht weiter ausbreiten.

Gruss

http://www.allein-erziehend.net/Info/Aufenthaltsbest…

http://www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrec…

http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/artikel/A25-Aufe…

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Immer gut absichern, dass da auch keine Lücken sind