Aufenthaltsbestimmungsrecht

hallo,
angenommen die mutter und der vater eines kindes haben jeweils das sorgerecht, aber die mutter zusätzlich das aufenthaltbestimmungsrecht. per gericht gibt es die vereinbahrung, das der vater aller 14 tage das kind am wochenende hat. darf der vater nun in seiner zeit mit dem kind eigene geplante dinge unternehmen zb. von sa.bis so an die ostsee fahren? muss der vater jeweils seine vorhaben mit der mutter absegnen lassen, oder hat der vater in seiner zugebilligten zeit sich frei bewegen?

danke hauptmann

Ohne es hundertprozentig genau zu wissen: der Vater darf mit dem Kind übers Wochenende in den Urlaub fahren (sogar ins Ausland, wenn es keinen Anhaltspunkt (gekündigtes Arbeits/Wohnverhältnis) für eine Entführung gibt). Ob das allerdings mit der Mutter abgeklärt werden muss, weiß ich nicht.