hallo, ich versuche, kurz zu formulieren und fragen zu stellen.
mein 17jähriger sohn absolviert dies jahr den realschulabschluss, evtl den erweiterten.
er hat die möglichkeit, sein abitur im ausland zu machen, wohnen bei befreundeter familie.
der vater verweigert ihm die zusage zur ausreise, will, dass der junge eine ausbildung in deutschland macht. ausland sei ihm zu unsicher, anerkennung der schulabschlüsse sind nicht sicher usw.
ließe man das kind ziehen…was kann der kindsvater dagegen unternehmen? wie ist die gängige praxis?
einschreiten wegen kindesentzugs? bei einem 17jährigen, der dies jahr die allgemeine schulfplicht erfüllt hat und den kindeswillen besitzt, sein glück im ausland zu versuchen?
kann zu diesem Problem leider nichts sagen, da ich kein Fachmann bin. Würde aber gefühlsmäßig sagen, dass der Junge alt genug ist und sich beim JA erkundigen soll, ob ihm der Vater das verbieten kann.
LG Monja
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leider schildern Sie nicht,wer von Ihnen das Sorgerecht
hat (beide?) und ob einer von Ihnen das
Aufenthaltsbestimmungsrecht hat?
Habe beide das Sorgerecht,darf der Vater mit
entscheiden,da Ihr Sohn noch nicht volljährig
ist,sollten Sie jedoch zusätzlich das Aufenthaltsb.-
recht haben,dann wenden Sie sich bitte an Ihr
zuständiges Jugendamt,die werden Ihnen näheres sagen
können.
MfG
hallo, ich versuche, kurz zu formulieren und fragen zu
stellen.
mein 17jähriger sohn absolviert dies jahr den
realschulabschluss, evtl den erweiterten.
er hat die möglichkeit, sein abitur im ausland zu
machen,
wohnen bei befreundeter familie.
der vater verweigert ihm die zusage zur ausreise,
will, dass
der junge eine ausbildung in deutschland macht.
ausland sei
ihm zu unsicher, anerkennung der schulabschlüsse sind
nicht
sicher usw.
ließe man das kind ziehen…was kann der kindsvater
dagegen
unternehmen? wie ist die gängige praxis?
einschreiten wegen kindesentzugs? bei einem
17jährigen, der
dies jahr die allgemeine schulfplicht erfüllt hat und
leider kann ich selber zu dieser Frage keine Antwort geben…da hab ich mit meiner Tochter noch ein bischen weit hin…lach…aber:
kann man eventuell belegen das diese Ausbildung hier auch anerkannt wird? Sind persönliche Vater-Kind Gespräche möglich? Ich bin ausserdem überzeugt das der KV sich nicht dagegen stellen kann da der Sohn ja schon 17 ist…aber vielleicht wäre ein Anruf bei Familienstellen des Jugendamtes Hilfreich?
Entschuldigung das ich zum Thema nicht mehr sagen kann…
Hallo wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht hab muß er Zustimmen.ihr könnt aber auch warte bis der Junge 18.jahre alt ist, dann hat der Vater kein Mitspracherecht mehr.Gruß Marlene
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