Aufenthaltsbestimmungsrecht.Bitte schnelle Antwort

Hallo zusammen,

ich sitze gerade mit einer Bekannten zusammen und wir haben da mal ne Frage:

Angenommen ein Paar hat ein gemeinsames Kind, teilen sich das Sorgerecht. Nach kurzer Zeit merken sie…ups wir passen doch nicht so zusammen und trennen sich. So weit so gut…
Sie zieht in eine eigene Wohnung und wie das Leben so spielt Streiten die beiden wegen jedem Dreck. Der Umgang miteinander und ein geregeltes Treffen fürs Kind ist so gut wie nicht mehr möglich. Beide gehen zum Jugendamt und treffen dort nach langem Hin und Her eine Einigung. Er darf das Kind x mal die Woche sehen…alle zwei Wochen am WE…jetzt streiten die beiden wieder. Die Vereinbarung scheiter. Kann der Kindsvater einfach kommen und sich das Kind mit der Polizei aus der Wohnung holen lassen?

Ich sage Nein, weil es doch nur eine Vereinbarung OHNE gerichtlichen Beschluß ist.

Meine Freundin meint, klar kann er das…

Wer hat Recht :smile: Bitte eine schnelle Antwort.Danke schön! Es geht um ne Flasche Sekt, hoffentlich nicht auf meine Kosten :wink:

LG Ela

Angenommen ein Paar hat ein gemeinsames Kind, teilen sich das
Sorgerecht.

Freiwillig oder durch Prozeßvergleich ?

Beide gehen zum Jugendamt und treffen dort nach
langem Hin und Her eine Einigung.

Also kein Prozeßvergleich der vollstreckbar ist?

Kann der Kindsvater :einfach kommen und sich das Kind mit der Polizei aus der Wohnung holen lassen?

Die Polizei wird dem Kindsvater was pfeifen: die hat andere Aufgaben/Pflichten und wird sich hüten ein Kind seiner Mutter wegzunehmen bei der das Kind lebt und seinem Vater zu übergeben weil der das will. ARMES KIND !!!

Hallo zusammen,

Beide gehen zum Jugendamt und treffen dort nach

langem Hin und Her eine Einigung. Er darf das Kind x mal die
Woche sehen…alle zwei Wochen am WE…

jetzt streiten die :beiden wieder. Die Vereinbarung scheiter.
Kann der Kindsvater :einfach kommen und sich das Kind mit der Polizei aus der :Wohnung holen lassen?

NEIN, die Polizei ist für Straftaten /Strafrecht und nicht für das Zivilrecht zuständig; Umgangsrecht des Kindes ist Zivilrecht/Familienrecht.

Der Vater hat nur die Möglichkeit, das Umgangsrecht nun gerichtlich einzuklagen und dann, wenn die Kindesmutter sich daran nicht hält, das Umgangsrecht mit dem Urteil durch einen Gerichtsvollzieher zu vollstrecken, armes Kind!

Gibt es keine anderen Wetten als solch ein ScheiXX?

-(

Danke für die Antwort. Ja mir tut das Kind ja auch leid! Wir haben da eben so nen Fall im Fernsehen gesehen…und ich bin halt der Meinung, wenn die Mutter im Sinne des Kindes handelt…dann sollte sie das Kind vor so einem Vater schützen! Es ist gerade mal 10 Monate :frowning:
Zumal es ein weiteres Kind in der Familie gibt mit 10 Jahren, was den ganzen Stress mit bekommt und schon gesundheitliche Schäden hat. Stressbedingter Durchfall…usw.

LG Manuela

Auch dir danke ich für die Antwort…nein die Vereinbarung war freiwillig. Sie hatte gedacht, dass es vielleicht noch ein „Wir“ gibt und wollte damit ihren guten Willen zeigen.

Jetzt möchte Sie eben das Kind vor so einem Vater schützen. Schließlich setzt er sie und die beiden Kinder. Es gibt ja noch einen weiteren Sohn mit 10 Jahren, der nicht von ihm ist. Diese Kind hat schon richtige gesundheitliche Schäden. Kopfschmerzen, Durchfall, Bauchweh…usw.

Ich meine ja auch, sie sollte das so weit wie möglich von den Kindern fernhalten und wenn alle Stricke reißen sollte sie sogar das alleinige Sorgerecht einklagen.

LG Manuela

dann sollte sie das Kind vor so einem Vater

schützen!

Hallo,

zum streiten gehören Zwei, und dann taucht die Frage auf, wer soll das Kind vor der Mutter schützen?

Gruß

Nostra

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zum streiten gehören Zwei, und dann taucht die Frage auf, wer
soll das Kind vor der Mutter schützen?

Soll das eine Antwort auf die Anfrage sein?

Hallo,

im Prinzip ja.

Es geht um das Wohl des Kindes, Punkt.

Und menschliche Probleme können mit dem Rechtssystem nicht beseitigt werden.

Gruß

Nostra

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