Aufenthaltsbestimmungsrecht:Dringend Hilfe erfleht

Hallo

ich habe mal eine (für mich ) sehr wichtige Frage.
Meine Trennung von der Mutter meiner 2jährigen Tochter liegt nun schon etwas zurück. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und meine Tochter trägt MEINEN Nachnamen ( waren aber niemals verheiratet,
ich wollte das damals nur so )… naja, jedenfalls hat nach der Trennung meine Tochter zunächst 5 Monate bei mir gewohnt, mit unbegrenzter, schriftlicher Einverständniserklärung meiner Ex.
Nachdem ich nun einen Job bekam, der mich ganztägig in den Außendienst verschlug, ging die Kleine zunächst zur Tagesmutter und als meine Ex dann arbeitslos wurde, habe ich beschlossen das meine kleine Maus zu ihrer Mutter zieht. Die Gründe dürften ja klar sein…
Ich versuche nach wie vor meine Tochter so oft wie möglich zu sehen. Auf jeden Fall aber an den Wochenenden. Die Zeit ist für sie IMMER reserviert. Ich liebe meine Tochter über alles, sie ist mein Leben!

Nun, fast ein Jahr später, hat meine Ex einen neuen Freund und plant mit ihm zusammenzuziehen. Das Problem ist, das er fast 400 km weit weg wohnt, was den Umgang mit meiner Tochter nicht nur erschwert, sondern fast auf ein Minimum beschränkt, bzw unmöglich macht. Sowohl zeitlich auch als finanziell. Mal eben nachmittags die Kleine zu holen - wenns der Job erlaubt geht dann nicht mehr.

Hinterher ziehen ist auch nicht mehr möglich, da ich selber auch eine neue Freundin mit Kindern habe und wir unter anderem auch deshalb an diesen Ort gebunden sind.

Meine Fragen sind nun :

  • Hat meine Ex die auch nur die geringste Möglichkeit ein alleinigens Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen? ( jobbedingt z.Bsp )
  • Kann sie ohne das ABR einfach derart weit umziehen?
  • Welche Möglichkeiten habe ich um dem entgegen zu wirken?

Ich wäre Euch für Antworten sehr, sehr dankbar.

Gruß
Alpha_Male

Hallo Male,

versuche, die Nähe zu geniessen, solange sie noch hier wohnt. Halte den Kontakt und versuche mit Deiner Ex-Frau gemeinsam, eine Lösung zu finden. Natürlich hat sie nicht das Recht, den Wohnortwechsel alleine zu bestimmen. Aber selbst wenn sie Deine Zustimmung nicht bekommt kann sie diese vom Gericht bekommen. Du kannst natürlich dagegen argumentieren, daß das Kind besser bei Dir wohnen und damit in seinem sozialen Umfeld bleibt. Konkret solltst Du das mit einem Anwalt Deines Vertrauens besprechen.

Aber das kannst Du auch mit der Mutter besprechen. Überlege dir was Du wirklich willst ohne ihr Steine in den Weg legen zu wollen. Wenn sie zu ihrem neuen Freund ziehen möchte ist das ja ok. Für das Kind sind beide Eltern wichtig, dessen müßt ihr euch beide bewußt sein. Versuche mit ihr zu verhandeln, vielleicht erst mal kurzfristig, wenn es ihr (noch) nicht möglich ist, langfristige Absprachen zu treffen.

Wie stehen denn die Kinder und Erwachsenen insgesamt zueinander, ist ja mittlerweile ein ganzer Haufen Eltern und Großeltern, der da miteinander kungelt, oder?

Gruß, AndyM

Hey,

Danke für Deine Antwort !

Mit der Ex-Freundin kann ich nicht darüber reden. Es ist indiskutabel sagt sie. Wie die Erwachsenen und wer da mit dranhängt darüber denken ist mir eigentlich ehrlich gesagt ganz egal. Wie Du schon sagst möchte ich nicht das sie aus ihrem gewohnten Umfeld entfernt wird und natürlich nicht, das mein Kontakt auf ein Minimum dezimiert wird.
Es ist doch meine Tochter. Wer hat das Recht mir einfach meine Tochter derartig zu entreissen und mich von heute auf morgen zum Geldspender zu dekradieren?

Ich willmich natürlich auf gar keinen Fall damit abfinden. Denn die ganze Familie… einschließlich der Eltern der Ex ( so wie auch meine ) lebt hier in unserer Nähe. Dort wo sie hinzieht ist niemand den wir kennen außer dieser neue Freund. ( Der nebenbei bemerkt auch schon okay is )

Ich will da auch nicht egoistisch sein / klingen… aber das ist schon hart, seine 2 jährige Tochter nicht sehen zu können wann man will. Und sie kann mich auch ned sehen wann SIE will. Das kann doch nicht rechtens sein??? Wenn das so ist, kann ich nur sagen … Armes Deutschland.

Gruß

Alpha

Hallo Alpha Male,

hier findest du ein Forum mit sehr kompetenten Leuten. Stell doch dort mal deine Frage, da bekommt man in der Regel kompetente Antworten.
http://f11.parsimony.net/forum16408/

Viele Grüße

gipsy

Es ist doch meine Tochter. Wer hat das Recht mir einfach meine
Tochter derartig zu entreissen und mich von heute auf morgen
zum Geldspender zu dekradieren?

Bei allem Verständnis für Deine Situation, aber welche Alternative gäbe es denn? Deine Exfreundin hat natürlich auch ein Recht auf ihr Leben und kann nun schlecht mit weiterer Familienplanung warten, bis Eure Tochter aus dem Haus ist. Bliebe die Variante, daß das Kind wieder bei Dir lebt. So wie ich es verstanden habe, habt ihr das aber gerade geändert, die Gründe dafür bestehen sicher noch immer.

Jetzt wirst Du überlegen müssen, ob es wirklich im Interesse Deiner Tochter wäre, sie nun wieder in Deinem Haushalt leben zu lassen (mit der Gefahr, daß Du dieses vor Gericht erstreiten mußt und bei ungewissem Ausgang auch noch die Beziehung zur Mutter zusätzlich belastest) und damit aber automatisch die Mutter in die Position zu bringen, in der Du dich jetzt befindest oder aber zu versuchen, das Beste aus der Situation zu machen. Also wie man es dreht und wendet, die Situation wird nicht befriedigend zu lösen sein.

Ich will da auch nicht egoistisch sein / klingen… aber das
ist schon hart, seine 2 jährige Tochter nicht sehen zu können
wann man will. Und sie kann mich auch ned sehen wann SIE will.
Das kann doch nicht rechtens sein??? Wenn das so ist, kann ich
nur sagen … Armes Deutschland.

Ja, es ist hart, aber Kinder kann man nun mal nicht zerteilen, da hilft alles Klagen nicht. Und letzlich bist Du nicht aus der Welt, es gibt Eltern, die zur See fahren, auf Tourneen gehen oder wochenlang auf Montage sind. Da müssen die Kinder auch warten.

Gruß Maid :smile:

1 „Gefällt mir“

Hallo Oberwolf,

ich gehe mal davon aus, daß Ihr gemeinsames Sorgerecht habt.

  • Hat meine Ex die auch nur die geringste Möglichkeit ein
    alleinigens Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen? (
    jobbedingt z.Bsp )

Vermutlich nur, wenn Du Dich „unwürdig“ verhälst.

  • Kann sie ohne das ABR einfach derart weit umziehen?

Nein - Ummeldung des Kindes bei Wohnortswechsel kann - bei gemeinsamem Sorgerecht - nur mit der Zustimmung beider Elternteile geschehen - Du mußt auch Unterschreiben.

  • Welche Möglichkeiten habe ich um dem entgegen zu wirken?

Nicht Unterschreiben.

Viele Grüße
Tania

Hey Tanja,

vielen Dank für Deine Antwort. Ja, gemeinsames Sorgerecht haben wir. ( Hatte ich das im Artikel nicht erwähnt? )

Wenn sie das ABR haben will, braucht sie einen richterlichen Beschluss, oder ? Gründe gibt und wir es niemals geben mir etwas zu entziehen !

Danke nochmal !

Alpha

Hey,

danke für den Link… habs probiert… wollen mal sehen was passiert !

http://f11.parsimony.net/forum16408/

Hey Maid,
im großen und ganzen stimme ich dir zu. Nur… hier ist die ganze Verwandschaft der Lütten, Freunde, Kinder die sie von der Tagesmutter kennt, etc… dort dann niemand außer Mama und der Freund.
Die Alternative liegt auf der Hand. Der Typ kann doch hierherziehen. Ist eh arbeitslos…

Und dann ist da noch, das sich die Situation schon geändert hat, ich bin mittlerweile selbstständig und habe mehr Zeit. Außerdem ist meine Mom in Rente, die könnte sich auch um die Maus kümmern. ( 1 km von mir entfernt )Ich habe die Kleine nur nicht mehr zurückgeholt, weil ich nicht wollte das sie immer aus der gewohnten Umgebung gerissen wird. Ein Hin.- und her… außerdem gab es keinen Grund, weil ich sie / sie mich so oft sehen konnte wie wir wollten und soviele Tage verbringen wie wir wollen.

Trotzdem danke für die Antwort !

Bye

Alpha

Hallo Alpha,

Wenn sie das ABR haben will, braucht sie einen richterlichen
Beschluss, oder ? Gründe gibt und wir es niemals geben mir
etwas zu entziehen !

Ein frommer Wunsch. Wenn sie umziehen will und vor Gericht für glaubwürdig befunden wird gibt es einen Grund, solange Du Dich querstellst. Umgekehrt kann es natürlich sein, daß Du glaubwürdiger bist…Glücksache.

AndyM

Hallo Alpha,

du hast mindestens zwei Möglichkeiten:

Entweder bleibst Du hartnäckig, machst immer neue Vorschläge für einen Umgang und versuchst Dich mit Deiner Ex-Frau zu arrangieren,

oder Du stellst Dich auf den Standpunkt des benachteiligten Vaters und läßt es darauf ankommen, daß Du Dein Kind nicht siehst. Nur mit letzterer Methode wirst Du IMHO eine richterliche Anordnung in Deinem Interesse herbeiführen können.

Das kann doch nicht rechtens sein??? Wenn das so ist, kann ich
nur sagen … Armes Deutschland.

Deutschland ist so arm, daß der europäische Gerichtshof ständig Defizite in der Familienrechtssprechung der deutschen Gerichte anprangert. Die Familienrechtsreform von 1998 existiert immernoch nur auf dem Papier. Das solltest Du IMO zunächst für deinen akuten Fall schleunigst akzeptieren lernen und Dir einen Anwalt suchen, der die Leute im zuständigen (!!!) Jugendamt kennt.

Links zum Thema findest Du im Internet in Hülle und Fülle, kannst mich auch gerne anmailen zu konkreten Fragen.

Gruß, AndyM