Aufenthaltsbestimmungsrecht forum

darf jungend amt m sohn in einem statiönär internat

schiken. obwhl ich dagegen bin .und die mama dafür ist .
kann sie das bestimmen weil sie alleinige bestimmungs recht hat ?und das jugend amt zugestimmt hat.
ich weis nicht was ich machen soll?bitte um antwort vielen dank

Hallo,

wenn ich dich richtig verstehe, bist du der Vater und deine Frau hat das alleinige Sorgerecht? Wenn ja, dann darf sie das. Und wenn sie in Absprache mit dem Jugendamt das Kind in einer Jugendhilfemaßnahme unterbringen stationär unterbringen will, darf sie das auch.

Schöne Grüße,
Jule

nein wir haben gemeinsames sorge recht aber ich bin zu dumm habe ich ihr bestimmungs recht ubertragen.

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Hallo Akim,

Du hast Deiner Frau das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) über das Kind übertragen?

Wie hast Du das gemacht? Warst Du beim Notar oder hast Du beim Gericht zugestimmt, dass die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt?

Wenn Du nur damit einverstanden warst, dass das Kind bei der Mutter lebt, hat die Mutter nicht automatisch das ABR.

Gruß
Ingrid

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hallo ingrid .
vielen dank für d antwort,damals war ich beruflich sehr viel im ausland unterwegs.ich habe ihr am scheidungs tag auch die vollmacht von unserem kind was schule ,krankenhaus ,ect…betrifft zu entscheiden.
das problem ist das das jugentamt fast entschieden hat m sohn zu dieser stationär einrichtung zu schiken obwohl ich dagegen bin .mit dem habe ich keine problem .

Moin,

ich habe ihr am scheidungs tag auch die
vollmacht von unserem kind was schule ,krankenhaus
,ect…betrifft zu entscheiden.

… und damit die Entscheidung, ob das Kind in eine Einrichtung gehen soll.

das problem ist das das jugentamt fast entschieden hat m sohn
zu dieser stationär einrichtung zu schiken obwohl ich dagegen
bin .mit dem habe ich keine problem .

Es hört sich aber so an als hätte die Kindsmutter mit dem Kind ein Problem und/oder umgekehrt. Wenn du kein Problem mit deinem Sohn hast, wieso nimmst du ihn dann nicht??

Gruß
finnie

Hallo Akim,

vielen dank für d antwort,damals war ich beruflich sehr viel
im ausland unterwegs.ich habe ihr am scheidungs tag auch die
vollmacht von unserem kind was schule ,krankenhaus
,ect…betrifft zu entscheiden.

Damit hat sie nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie hat die Schulfürsorge und die Gesundheitsfürsorge, wenn Deine Ausführungen richtig und komplett sind.

das problem ist das das jugentamt fast entschieden hat m sohn
zu dieser stationär einrichtung zu schiken obwohl ich dagegen
bin

Das Jugendamt hat kein Recht zu entscheiden wo das Kind lebt. Das Jugendamt ist KEIN Gericht. Das Jugendamt kann Vorschläge machen oder bei Gefahr für das Kind ein Kind aus der Familie nehmen, aber es kann nicht bestimmen, wo das Kind leben soll.

Um welche Einrichtung geht es denn überhaupt? Du schreibst manchmal Internat. Ist es vielleicht ein Heim oder eine besondere Unterbringung (weil vielleicht eine psychische Krankheit vorliegt)?

Wie alt ist denn das Kind?

Wo will das Kind leben?

Welche Probleme hat die Mutter mit dem Kind, dass sie zum Jugendamt geht?

Hast Du schon selber mit dem Jugendamt gesprochen?

Wenn ja, hattest Du einen Dolmetscher, falls Du einen Migrantenhintergrund hattest?

Gruß
Ingrid

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Hallo Akim,

ich habe ihr am scheidungs tag auch die
vollmacht von unserem kind was schule ,krankenhaus
,ect…betrifft zu entscheiden.

Hat der Richter diese Vollmacht ins Scheidungsurteil hineingeschrieben oder hast Du Deiner Exfrau nur einen Zettel gegeben?

Gruß
Ingrid

hei ingrid
das kind ist 12 und möchte bei mir wohnen .er ist ganz normal .er versteht sich mit seiner mama nicht.er hat sie immer wieder geschimpft.

Hallo Akim,

in meiner Mailbox finde ich Antworten, die hier im Forum nicht mehr vorhanden sind. Eine Antwort lautete, dass Du gegen das Jugendamt vorgehen willst.

Das kannst Du vergessen. Das wäre das erste Mal, dass soetwas gelingen würde. Selbst wenn durch Fehlverhalten von Jugendämtern Kinder verhungern oder sonstwie sterben, gibt es keine Strafe für ein deutsches Jugendamt.

Mir ist ein einziger Fall bekannt, da musste ein Jugendamt etwas Geld an ein Kind bezahlen. Aber nicht weil das Kind in ein Heim gekommen ist, sondern weil es bei Pflegeeltern beinahe verhungert wäre und das Jugendamt sehr lange Zeit nichts unternommen hat.

Außerdem kann das Jugendamt nicht einen Heimaufenthalt bestimmen. Dies tut hier die Mutter. Das Jugendamt hilft nur der Mutter, dass deren Wunsch in Erfüllung geht.

Ich möchte Dir gerne helfen, aber Deine Informationen sind sehr klein und schwierig zu verstehen. Du beantwortest wichtige Fragen nicht: z. B. schreibst Du öfters von Internat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Internat (ist eine Schule wo das Kind schläft und außerdem sehr teuer und muss von den Eltern bezahlt werden) hier in Frage kommt.

Mein Tipp wäre: suche Dir einen guten Anwalt. Der soll bei Gericht klagen, dass das Kind zu Dir kommt. Nicht irgendwann suchen, sondern SOFORT! Bei Gericht wird auch das Kind angehört. Wenn es seinen Wunsch zu Dir zu ziehen nachvollziehbar begründet, habt Ihr gute Chancen, dass er zu Dir kommt.

Dann sprich mal mit der Mutter über folgendes: wenn ein Kind in ein Heim kommt müssen BEIDE Eltern für den Heimaufenthalt bezahlen. Auch die Mutter wird bezahlen müssen. Unterhalt und Kindergeld für das Kind bekommt sie dann auch nicht mehr. Du zahlst und die Mutter zahlt und dem Kind fehlt für die Zukunft etwas ganz Wichtiges: die LIEBE von Mama und Papa.

Vielleicht ist die Mutter ja damit einverstanden, dass der Junge zur Probe für eine gewisse Zeit zu Euch kommt. Wenn er sich dann bessert, könnt Ihr neue Regeln für die Zukunft des Kindes aufstellen.

Gruß
Ingrid

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hei ingrid
vielen dank für deine vorsorge .morgen habe ich einen termin beim anwalt.ich bin nur mit jugendamt nicht einverstandenwas sie mit m sohn vor hat.daswegen lehne ich das ab.und vor gericht gehen soll ,da m frau schon den formular unteschrieben hat.
Grus akim

Hallo,
Eltern haben das Recht nach dem SGB VIII einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt zu stellen. Das Jugendamt prüft dann ob das Kind/der Jugendliche und die Eltern/Elternteil einen Bedarf haben. Diesen Antrag müssen beide Elternteile unterschreiben, ohne diesen Antrag darf das Jugendamt keine Hilfe einleiten, es sei denn es handelt sich um eine Kindeswohlgefährdung. Wenn sie geschieden sind und nur einem Elternteil das Sorgerecht oder Teile des Sorgerechts(in diesem Fall: das Antragsrecht und die Vertretung vor Behörden und Ämtern)zugesprochen wurden, reicht die Unterschrift dieses Elternteils. So wie ich das verstanden habe, ist dein Kind in einer Jugendeinrichtung untergebracht worden, die Frage ist hierbei 1. wurde dies auf Antrag der Mutter in die Wege geleitet oder wurde im Rahmen einer Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB der Mutter das Sorgerecht entzogen und dem Jugendamt übertragen. Wenn 1. der Fall ist und die Mutter das alleinige Sorgerecht hat weil ihr 1. nicht verheiratet wart als dein Sohn geboren wurde oder bei der Scheidung die Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen hat,brauch sie deine Einwilligungnicht, wenn sie nur Teile z.B. die Gesundheitsfürsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, darf sie beim Jugendamt keinen Antrag auf Hilfe zur Erziehung alleine stellen, dann muss deine Einwilligung eingeholt werden und du musst am Hilfeplanprozess beteiligt werden. Wenn allerdings beim Familiengericht nach § 1666 BGB eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, dann hat weder die Mutter noch du als Vater zu entscheiden wo sich das Kind dauerhaft aufhält, sondern das Jugendamt und das Gericht. Das war einiges an Infos aber kurz zusammengefasst:
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein reicht nicht um einen Antrag auf HzE (Hilfe zur Erziehung) beim Jugendamt zu stellen. Man benötigt das Antragsrecht und die Vertretung vor Behörden. Wenn eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, haben beide Elternteile kein Mitbestimmungsrecht bis die Gefahr durch ein Gericht als nicht mehr gegeben ansieht.
Ich hoffe ich konnte dir deine Frage beantworten, falls irgendwas noch unklar sein sollte, kannst du dich gerne noch mal melden.
Gruß orient-sun

hallo

vielen dank für dein hilfe

Gruss akim