Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind

Sehr geehrte Damen und Herren
Meine Tochter hat mit Ihrem ein Kind und beide haben das Sorgerecht, jetzt haben die beiden sich getrennt, meine Tochter möchte gerne da wegziehen, wieder in Ihren Heimatort, weil sie hier Arbeit bekommt, ich würde dann auf die kleine aufpassen. Am 07.03 ist Verhandlung wegen das Aufenthaltsrecht das meine Tochter gestellt hat. Das Jugendamt steht meiner Tochter zur Seite. Besuchsrecht is im Moment auch geregelt, was der Kindsvater aber nicht ernst genommen hat, er hat die kleine geholt wann es ihm passte, einmal musste sogar die Polizei eingreifen weil er die kleine nicht wieder bringen wollte, erst mit der Drohung vom Jugendamt wegen ein Umgangspfleger,klappt es einigermassen,wie sehen die Chancen für meine Tochter aus wegen dem Aufenthaltsrecht.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

eine realistische Einschätzung kann man erst nach Einsicht in die Akten abgeben. Ich finde es aber grundsätzlich wichtig, dass das Kind möglichst viel Zeit mit beiden Eltern verbringt, insofern würde ich eine Beratungsstelle aufsuchen oder eine Mediation vorschlagen, damit man mit dem Vater sprechen kann, wie es künftig mit dem Umgang weiter gehen soll. Ein Umzug ist immer ein erheblicher Einschnitt in das Leben des Kindes und des Vaters, auch wenn man vor Gericht „Recht“ bekommt, ist es wichtiger, dass die Eltern wieder eine gemeinsame Ebene finden, auf der sie sich über ihr Kind austauschen können.

L G D e n n i s .

Hallo,
aus meiner Erfahrung bekommt der das Aufenthaltsbestimmungsrecht der auch das Kind im Haushalt hat.Was anderes macht auch keinen wirklichen Sinn. Im Übrigen kann im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Sorgerecht ja auch das Besuchsrecht eindeutig geklärt werden. Zuwiderhandlungen können in der Folge auch zur Einschränkung des Besuchsrechtes, bis hin zur Versagung nach sich ziehen.

MfG

Hallo Ala1,

die Chancen stehen sehr gut für Ihre Tochter.

LG Holger

kann nicht helfen
mfg

Hallo,
grundsätzlich würde ich sagen, recht gut…
Leider ist Ihre Anfrage nicht sehr detailiert!? Wie alt ist das Kind? Verheiratet mit dem KV? Wer hat sich bisher überwiegend um das Kind gekümmert? usw.
Wenn man ein schulpflichtiges Kind aus seinem gewohnten Umfeld nimmt (Schule, Freunde, Vater, Großeltern…kann es in der Tat Probleme für Ihre Tochter geben.
Alles Gute

Agelina ist jetzt 18 Monate alt, meine Tochter war nicht mit dem vater verheiratet, die Kleine lebt bei meiner Tochter und der Vater hat 3x in der Woche Besuchsrecht insgesamt 12 Stunden die Woche

Schönen guten Abend!
So wie du des schilderst,sehe ich mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht kein Problem!Da ihr Ex gegen gewisse Dinge verstoßen hat und sogar die Polizei eingreifen musste gehe ich davon aus dass Ihre Tochter sogar das alleinige Sorgerecht bekommt!
Drück euch für die Verhandlung die Daumen.

Mfg
easy rabbit

Hallo,
Sehr gut. Da der KV bereits in der vergangenheit gezeigt hat das er nich kooperativ ist und das Jugendamt den Aufenthalt bei Deiner Tochter unterstützt, dürfte es in der ersten Instanz keine Probleme geben.
Viele Grüße

Byrdi

Hallo,

ich denke mal, da dass alles ja auch aktenkundig beim Jugendamt ist, dass Ihre Tochter das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen wird.

ich drück die Daumen.

Gruß

Hallo,

leider kann ich in Ihrem Fall nicht viel sagen, außer: Traue nie dem Jugendamt. vor allem nicht wenn auch noch Dritte z.B. Umgangsbetreuer mit eingeschaltet werden. Man muss sich bewußt machen, dass diese Menschen ihre Geld/Unterhalt damit verdiene. Damit haben sie also großes Interesse daran - vor allem - mit dem Jugendamt zusammen zu arbeiten und nicht mit den Familien. sie werden auf jeden Fall versuchen die Betreuuung so lange wie möglich zu machen, auch wenn die Betroffene dies gar nicht mehr will. Es ist ganz schwierig, bzw. unmöglich vorher zu sagen, wie sich Jugendamt oder gar das Familiengericht verhalten wird. Am besten ist es immer eine eigene Lösung zu finden, was in Ihrem Fall, mit dem Kindsvater wohl nicht möglich erscheint.
Ich rate Ihnen auf jeden Fall eine Vorsorgeverfügung zu machen, falls das Jugendamt versuchen sollte, das Kind den Eltern ganz zu entziehen. Eine solche Verfügung erhalten sie hier: http://www.betroffene-eltern.com/info.htm . Dann ist wenigstens das Kind abgesichert und kann nicht in Fremdunterbringung geraten.

Sie könenn sich auch an Frau Fechner wenden, falls Sie noch Fragen dazu haben.

Alles Gute, Mut und Kraft

ly

hallo zusammen,
was steht den auf der bescheinigung die ihre tochter hat , die bescheinigung für das sorgerecht. auch wenn die eltern das gemeinsame sorgerecht haben, so beinhaltet das sorgerecht , das Sorgen für das kind und das bestimmen bei wehm es wohnt, bzw.wer darüber bestimmt.
um ein gemeinsames sorgerecht, auch weiterhin wahrnehmen zu können, ist es notwenidig das , eine tragfähige beziehung , zwischen den eltern besteht, sollte dies nicht der fall sein, so ist es warscheinlich sinnvoll einen antrag auf alleiniges sorgerecht zu stellen, was aber nicht heisst das der kindesvater keinen umgang mit dem kinde hat, das umgangsrecht hat nicht direkt mit dem sorgerecht zu tun.
so,das zum einen.
wenn das kind , bei einem gemeinsamen sorgerecht , bei der mututer wohnt , so wird wahrscheinlich die mutter das aufenthaltbestimmungsrecht haben, und der vater muss einen umzug zustimmen, deshalb ja die frage was auf der bescheinigung bei ihrer tochter draufsteht.
am gerichtstermin wird vermutlich das alleinige aufenthaltbestimmungsrecht ihrer tocher übertragen , damit sie umziehen kann, ohne das der vater zu motzen hat, jedoch wird das umgangsrecht des vaters bestimmt mit angesprochen , da er auch bei einer weiteren entfernung , die möglichkeit haben muss mit seinem kind kontakt zu halten.
ihre tochter sollte immer zusehen das sie nachweisen kann das sie dem vater den ihm zustehenden umgang Ermöglicht. soweit meine meinung zu dem von ihnen kurz geschilderten sache.

Hallo,
mit diesen Fakten dürfte dem Umzugswunsch der beiden kaun etwas entgegen zusetzen sein!
Alles Liebe…

Hallo,

ich denke, die Chancen für Ihre Tochter, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Enkelkind zu kriegen, stehen gut. Das Kind hat seinen Lebensmittelpunkt ja eindeutig bei der Kindesmutter. Diese will jetzt wieder zu Ihnen ziehen, weil sie dort Arbeit gefunden hat und Sie als Großmutter ihre Tochter und das Enkelkind unterstützen.

Wenn jetzt die Entfernung zwischen Kind und Vater zu groß ist, kann es sein, dass das Gericht vorschlägt, dass die Eltern sich bei Besuchswochenenden die Fahrstrecke teilen (z.B. 300 km. Entfernung, die Eltern treffen sich zur Kindesübergabe in der Mitte).

Was die Unzuverlässigkeit des Vaters angeht, würde ich das bei Gericht auf jeden Fall ansprechen.

Alles Gute und viel Glück

Micha