Aufenthaltsbestimmungsrecht für uneheliche eltern

kann ein vater das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen wenn er mit der mutter des gemeinsamen kindes nicht verheiratet war.
das kind ist 11 jh und möchte selber lieber zum vater da die mutter in der gastronomie vollzeitarbeitet und somit fast nie zu hause ist .
das kind muss wenn es beim papa ist nicht mit dem schulbus fahren und hat hier mehr freizeit möglichkeiten mit freunden und ist nicht den ganzen tag alleine

Hallo friends,

haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, so kann ein Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimungsrecht beantragen, wenn dies zum Wohl des Kindes ist und der ander Elternteil dem zustimmt. Stimmt der andere nicht zu, so muss ein Gericht darüber entscheiden.

Da bei nicht verheirateten Eltern meist das alleinige Sorgerecht bei der Mutter liegt, sind die Voraussetzungen hier schon höher anzusetzen. Es müssen schon triftige Gründe vorliegen. Eventuell werden hier Jugendamt oder gar psychologische Gutachten herangezogen, um festzustellen, ob es dem Kind nutzt oder schadet.
Dass der Schulweg einfacher wird gehört eher nicht dazu.

Gruß!

Horst

sie haben beide das sorgerecht für das kind und soweit ich weiss auch beide das aufenthaltsbestimmungsrecht.
die mutter hat einen neuen freund .mit diesem kommt das kind nicht klar und möchte deswegen bei ihrem vater bleiben .die mutter möchte ihrer seits das der kontakt zum vater nicht mehr so eng ist deswegen muss das kind den ganzen tag alleine in der wohnung bleiben .das kind wird dann von der mutter mit haushaltsaufgaben voll gepackt damit es nicht mal freizeit hat.
das jugendamt wurde darüber von nachbarn informiert aber es hat sich bis jetzt noch nichts getan.die mutter ist der meinung das kind ist mit 11 jh alt genug und bis jetzt hat es auch geklappt also wird es auch weiter so gemacht.

Wie bereits geschrieben: In dem Fall kann ein Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht gestellt werden.
Da wohl nicht zu erwarten ist, dass die Mutter zustimmt, wird das Gericht entscheiden müssen.

Gruß!

Horst