Guten Tag, ich habe ein Pferd gekauft (innerhalb der Familie), dies haben wir mittels einer Übernahmeregelung bestätigt, allerdings gibt es in dieser Vereinbarung einen Punkt welcher mir gar nicht schmeckt, und welchen ich nun außer Kraft setzen möchte.
Und zwar liegt das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ (steht so wortwörtlich in dem Wisch) des Pferdes bei meinem Freund und im Falle einer Trennung wird dieses auch bei ihm bleiben. Ich liebe meinen Freund abgöttisch, und möchte weiß Gott den Teufel nicht an die Wand malen, allerdings könnte er im Falle einer Trennung (wo man nie weiß, wie es ausgeht) das Tier beispielsweise in einen Stall 100 Kilometer entfernt unterstellen…
Nun wollte ich morgen bei der FN anrufen um ihn auf mich anzumelden (so war es auch abgemacht), die wollen ja aber den Übernahmevertrag sehen, wo diese lächerliche Regelung drin steht… Mein Freund (welcher mit Pferden übrigens gar nichts am Hut hat!), hat mir zugesichert dieses Recht schriftlich abzutreten.
Nun meine eigentliche Frage, ist diese Regelung eigentlich überhaupt rechtskräftig, dass jemand abgesehen vom Halter den Aufenthaltsort des Tieres bestimmen kann? Und wenn er besagtes Recht schriftlich abtritt, muss ich dieses bei der FN gleich mit einreichen? Und meine größte Sorge: wir das Familienmitglied, welches mir das Tier verkauft hat davon erfahren (Auch da möchte ich keinen Streit, ich liebe den Zampel nämlich abgöttisch und möchte ihn auf keinen Fall verlieren - nur deswegen haben wir den Vertrag auch unterschrieben)?
Ich hoffe wirklich jemand fachkundiges zu finden… Einen Anwalt mag ich nämlich nicht gleich deshalb aufsuchen!
wen liebst du denn nun abgöttisch? Den Zampel oder deinen Freund
Und warum unterzeichnest du einen Vertrag mit Regelungen die du nicht einhalten willst?? Unabhängig davon ob da ein Tierleben oder ein Menschenleben davon abhängt.. ggf hättest du vorher mit dem Vertragspartner drüber reden sollen??
Immerhin hat so ein Zausel ja auch einen gewissen finanziellen Wert - und wie ich zwischen den Zeilen lese scheint es sich bei der Familie um die Familie deines Freundes zu handeln, so dass sie durchaus ein berechtigtes Interesse daran haben könnten, das wertvolle Tier lieber in dem familiären Einfluss zu behalten - selbst dann wenn der Bub keine Ahnung von den Tieren an sich zu haben scheint…
Der FN ist das Quietschegal wer welches sonstige Bestimmungsrecht hat - die wollen wissen, wer der Eigentümer ist - nicht mehr und nicht weniger
Ergänzung: wir haben in D Vertragsfreiheit - du kannst quasi fast alles vereinbaren was nicht sittenwidrig ist oder gesetzlich geregelt eine besondere Form erwartet (Immobiliengeschäfte, Kündigungen etc) oder sonstigem Recht widerspricht ..
Sprich wenn du eine Klausel mit ‚Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Pferd durch dritte Person‘ unterschreibst Schulterzuck dann ist das so
Zu allererst, dass Tier kommt aus meiner Familie, ich habe einen stolzen Preis für ihn bezahlt und das alles habe ich unterschrieben (dieser Vertrag wurde nur aufgesetzt, weil ich meiner Familie nicht gut genug bin und sie mir eines auswischen wollten).
Das Tier war bereits 10 Jahre lang an meiner Seite, in diesen 10 Jahren habe ich mich täglich um ihn gekümmert.
Den Vertrag habe ich unterschrieben, mit der Prämisse (Absprache zwischen meinem Freund und mir), dass er ihn mir gleich wieder überschreibt.
Mich interessiert jedoch ob so ein Vertrag nicht vielleicht gleich sittenwidrig ist? Schließlich ist ein Tier kein Wanderpokal sondern ein Lebewesen mit Gefühlen (sieht mein Freund alles genau so).
Das ist ja schon fast eine Frage für ein juristisches Seminar zum Thema Vertragsrecht… Das ist echt nicht meine Stärke (eher Verwaltungsrecht :)), aber ich versuche mal ein paar Überlegungen zu formulieren. Vielleicht findet sich ja noch ein kündiger Jurist?
Erstmal spielen emotionale Bindungen zu dem Pferd, dem Freund oder der Verwandschaft keine Rolle. Hier wurde ein Vertrag geschlossen, mit einem Vertragspartner. Dem Käufer wurde eine Sache übereignet und dieser hat einem eingeschränkten Nutzungsrecht unter bestimmten Bedingungen zugestimmt.
Allerdings habe ich stakre Zweifel an dieser Vereinbarung und den Bedingungen, da die Einschränkung des Nutzungsrechtes für ein Ereignis in der Zukunft bestimmt wurde, das weder mit dem Kaufvertrag noch mit der Sache in unmittelbarem Zusammenhang steht. Das Besitzverhältnis an den Bestand einer Liebesbeziehung zu knüpfen…
Ich würde das tatsächlich mal mit einem Anwalt besprechen. Vielleicht meldet sich ja auch noch einer hier. Der Verkäufer des Pferdes erfährt das aber nur, wenn der Vertrag nachträglich geändert würde. Wenn die Klausel unwirksam wäre, könnte man sich einfach entspannt und kopfschüttelnd zurücklehnen. Das mit der Verzichtserklärung des Freundes ist jedenfalls keine dauerhafte Lösung. Davon kann man zurücktreten etc.
rechtlich ist die Frage sicherlicht interessant. Allerdings: Du schreibst einerseits, dass deine Familie dir mit dem Vertrag nur eins auswischen wollte und dass dein Freund andrerseits zu dir steht. Worum geht es dir also? Wieso lässt du dir nicht einfach den Wisch von deinem Freund ausstellen und alles ist gut?
Möchtest du vielleicht doch eher deiner Familie eins reinwürgen? Das wäre verständlich, aber kontraproduktiv.