Aufenthaltsbestimmungsrecht/gemeinsame Sorge/Umzug

Hallo,
ich habe hier einen sehr verzwickten Fall, dafür aber eine recht einfache Frage.

grobe Falldetails:

Kinder (7 und 8 Jahre) leben auf eigenen Wunsch hin seit 3 Monaten bei den Großeltern.
Die Großeltern haben kein Sorgerecht oder Sonstiges.
Beide Elternteile haben die Anmeldung des Erstwohnsitzes der Kinder bei den Großeltern unterschrieben.
Vater wohn mit der Freundin (seit einem Jahr zusammen) neuerdings im selben Ort wie die Kinder/Großeltern, ca. 5 Gehminuten entfernt, holt die Kinder zweiwöchentlich am Wochenende ab.
Mutter lebt 700km entfernt, hat ständigen Kontakt mit Kinder und Großeltern, erledigt alles offizielle (Schule,Gesundheit, ect.)

Die Eltern sind geschieden, haben die gemeinsame Sorge, können aber miteinander nicht kommunizieren, verfallen in sachundienlichen Streit.

Die Frage:

Kann der Vater, ohne das Einverständnis der Mutter, die Kinder aus dem Haushalt der Großeltern nehmen und sie in seinem Haushalt aufnehmen? Ohne Anwalt oder ähnliches, sozusagen „von jetzt auf gleich“.

Hallo,

JA !

sind es seine Eltern? dann hat sie vieleicht noch mehr Probleme !
egal hier ist rede bedarf und das nicht per Telefon wegen der 700 KM.

LG Holger

PS: Ich weiß zu wenig über euch sorry. Könnte mehr Rat geben.

also, wenn ich die Sache richtig verstehe- die Kinder haben es bei den Großeltern gut. Diese bräuchten umfassende Vollmachten. Eine Mutter, die 700 km entfernt wohnt, kann sich unmöglich um alles kümmern, schon garnicht um den Alltag.
Der Vater arbeitet, nehme ich mal an.
Wenn die Großeltern das gerne machen, ist es das Beste für die Kinder - ja nicht rausreißen.
Grüße, Charlotte

Hallo,

ja kann er. Da beide das Sorgerecht inne haben, kann auch jeder über den Aufenthalt der Kinder bestimmen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann aber durch einen Richter auf eine Partei übertragen werden, was bei der KM allerdings wegen der Entferung schwierig werden dürfte.

Gruß

Byrdi

Nein kann er nicht! Gemeinsames Sorgerecht heißt auch gemeinsame Entscheidungen treffen. Ich rate einen Anwalt für Familienrecht einzuschalten.

Hallo,

wenn beide es Elternteile das sorgerecht haben, dann kann keiner ohne die Einverständis des anderen etwas entscheiden.Wenn der Vater das einfach macht dann tut er sich keinen gefallen damit. Soetwas sieht weder das Jugendamt noch das Familiengericht gerne.
Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht?? Das wäre wichtig. Im übrigen wird meist dem Wunsch der Kinder in diesem Alter entsprochen, da sie schon für sich selbst reden können.
Am Besten wäre man wendet sich an das Jugendamt, damit die zwischen den Eltern vermitteln, oder auch ein Anwalt kann sehr hilfreich sein.
Denn es heißt immer*zum Wohle des Kindes*

liebe Grüße

Hallo sacilla,

die Eltern können stets entscheiden, was mit ihren Kindern geschieht. Im Sorgerecht enthalten ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht, was den Eltern das Recht gibt, über den gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder zu bestimmen.

Rein rechtlich betrachtet müsen die Eltern diese Entscheidung gemeinsam treffen, da sie das gemeinsame Sorgerecht haben und deswegen alle Entscheidungen im Einvernehmen treffen müssen.

Die Frage ist aber, welche Konsequenzen zu erwarten sind, wenn der Vater diese Entscheidung alleine trifft. Die Großeltern können nichts dagegen unternehmen, nur die Mutter. Und die wird im Zweifelsfall nicht viel machen können, weil den Kindern ja das soziale Umfeld erhalten bleibt, da der Vater nur wenige Gehminuten entfernt wohnt. Ich gehe davon aus, dass die Kinder dann auch in die gleiche Schule gehen können.

Sollte das Ganze mit einem Schulwechsel verbunden sein, dann ist es schon schwieriger, denn dann kann die Mutter intervenieren, wenn die Kinder das soziale Umfeld wechseln, dann sollen sie zur Mutter umziehen. Ob 5km oder 700km ist dann egal, denn die Kinder müssen sich so oder so neue Freunde suchen.

Je nach Lage der Dinge könnte man den Wechsel zum Vater mit einem Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater begleiten, sollte die Mutter dem nicht zustimmen.

Weitere Hilfestellung erhalten Sie auch beim Väteraufbruch Köln, einfach in Google eingeben.

L G D e n n i s .

Hallo!
Das ist nicht verzwickt, wenn beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht haben, kann einer alleine gar nichts machen…
Nette Grüße
Simone

Vorab möchte ich ihnen sagen, dass ich kein Rechtsanwalt bin, sondern nur aus persönlichen Erfahrungen einen Rat geben kann !
Ich denke der Vater kann die Kinder nicht ohne das Einverständis der Mutter von den Großeltern zu sich nehmen !!! Auch ich habe mit meiner geschiedenen Frau das gemensame Sorgerecht von unseren Kindern ! Aber meine geschiedene Frau hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Familiengericht zugesprochen bekommen. Wenn Sie sich nicht im Guten mit dem Vater der Kinder einigen können ist es unumgänglich mit Hilfe eines Rechtsanwaltzes bei Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen ! Hier spielt aber sehr die Kontinuität für die Kinder und die emotionale Hauptbezugsperson eine große Rolle ! Ich wünsche Ihnen, aber vorallem ihren Kindern für die Zukunft alles Gute !
mit freundlichem Gruß
Norbert

ich bins nochmal -> Norbert
möchte noch was ergänzen !

Ich habe es so verstanden, dass der Vater ohne Einverständnis der auch Sorgeberechtigten Mutter gegen den Wunsch der Mutter und vieleicht sogar gegen den Willen der Kinder, von jetzt auf gleich die Kinder von den Großeltern nicht nur zum Zweck des Umgangs , sondern generell zu sich nehmen will ?! Hierzu hat der Vater sicher kein Recht !!! so lang ihm nicht vom Gericht das " alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht " zugesprochen wurde !!! Um ein diesbezügliches kurzfristiges Fehlverhalten des Vaters zu verhindern bleibt nur über ein Rechtsanwalt schnellstmöglich eine " Einstweilige Verfügung " zu beantragen , dass beide Kinder bis zur Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei den Großeltern bleiben ! ! !
Ich möchte persönlich anmerken, dass beste für die Kinder ist, wenn sich ihre Eltern friedlich einigen können, was leider bei einer Trennung nur selten möglich ist :frowning: ! Bedauerlicherweise für betroffene Kinder hab ich hier Erfahrung ! Ich habe aber zu all meinen 6 Kindern stets regelmäßig uneingeschränkt liebevollen Kontakt und nach einer gewissen Zeit auch guten Kontakt zu deren Mutter sowie zum Stiefvater !
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg !

mit freundlichem Gruß
Norbert

nein denke ich nicht, da sie ja wohl auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht haben

Nein, das kann der Vater nicht, da die beiden gemeinsames Sorgerecht haben und die Einverständnis der Mutter erforderlich ist.

Gruß