ich gleich nochmal. ein hallöchen an alle. unsere tochter hat vor 6 wochen ein baby bekommen und lebt mit dem vater zusammen. sind auch zusammen. nun haben sie heute die vaterschaftsanerkennung und den ganzen papierkram erledigt. auf dem jugendamt haben sie ebenfalls das gemeinsame sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht vereinbart. meines erachtens nach ist das aber nicht zwangsläufig miteinander verbunden. gemeinsames sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht kann nicht unabhängig von einander vereinbart werden sagte die jugendamtsmitarbeiterin. also entwerder - oder geht nicht. nur beides zusammen??? wer hat da recht??? gemeinsam kann man doch für das kind sorgen. aufenthalt und was auch noch so erledigt werden muss, wie kindergarten, schule usw., muss dann doch nicht zwangsläufig auf beide übertragen werden. denke ich. kann sein ich liege falsch. würde mich aber schon interessieren. danke im voraus. gruß andreas
Hallo Andreas
Gemeinsames Sorgerecht bedeutet, gemeinsam alle Entscheidungen die das Kind betreffen, gemeinsam/einvernehmlich zutreffen… Dazu gehört auch das Aufenthaltbestimmungsrecht, wo geht das Kind und den kiga schule etc. Also alles was das Kind betrifft, MUSS gemeinsam entschieden werden. Und nur die die das Sorgerecht haben dürfen entscheiden, was für das Kind richtig ist.Großeltern sind da um Ratschläge zugeben und gegebenenfalls zu unterstützen.
Hoffe ich konnte helfen.
Mfg Enrico
_Hallo,
die Eltern können gemeinsam das Sorgerecht und Aufenthaltbestimmungsrecht ausüben.
Wenn es Streit um den Aufenthalt des Kindes gibt (Eltern sind getrennt und beide wollen das Kind ‚haben‘ , dann kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf nur ein Elternteil übertragen werden. Das Sorgerecht behalten dann in der Regel beide.
Grüße
Cahrlotte_
Hallo,
das gemeinsame Sorgerecht besteht sozusagen aus verschiedenen „Einzelteilen“, wie das z. B. wären Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitssorge, Schulsorge, Vermögenssorge usw.
Wenn das gemeinsame Sorgerecht unstrittig ist, sind diese Einzelteile automatisch enthalten. Gibt es Streitigkeiten unter den Eltern, z. B. über eine Gesundheitsbehandlung kann das Gericht dann die Gesundheitssorge auf einen der Elternteile übertragen. Das findet aber erst statt, wenn sich die Eltern nicht einig sind.
Ich wünsche Deinem Enkelkind, dass sich seine Eltern immer so gut verstehen, dass nie ein Gericht ein Teil vom Sorgerecht dem anderen Elternteil wegnehmen muss.
Gruß
Ingrid