Aufenthaltsbestimmungsrecht / Sorgerecht

Ok, zweiter Anlauf, mal sehen ob das jetzt klapt.
Also, zuerst soll ich auf FAQ1129 verweisen, was ich hiermit mache.
Dann meinen Artikel umschreiben.

Ok, stellen wir uns einmal rein rethorisch folgendes Szenario vor :

Eine Mutter hat ein Problem.
Sie ist Australierin, lebt in Scheidung in Deutschland mit einem
deutschen Mann und hat 3 Kinder.
diese sind 13, 15 und 17.
Sie will nun wieder nach Hause nach Australien, aber ihr
deutschstämmiger Mann sieht jetzt die Chance über die Kinder Druck
auf die Unterhaltsklage zu machen.
Er unterschreibt nicht die Anträge für die australischen Pässe (die
Kinder haben doppelte Staatsbürgerschaft) und gibt nicht die
Erlaubniss für den Schulbesuch in Australien.
Die Mutter ist nun in der Lage, das Sie in 8 Wochen schon wie geplant
nach Australien umsiedeln will, alles ist schon geregelt, aber der
Kindesvater verweigert bisher erfolgreich (seid letztem Jahr) alle
Erlaubnisse.
Oh, er würde die geben, wenn die Kindesmutter noch ein paar
10tausender von Ihren Forderungen runter geht.
Die Anwältin der Kindesmutter verweigert bisher ebenso eine
juristische Lösung der
Sorgerechts-/Aufenthaltsbestimmungsrechtsfrage, weil Sie sagt, das
würde die Scheidung verkomplizieren.
Das Jugendamt sagt, die hängen sich auch nicht rein.
Alles ist fertig geplant und organisiert.
Der Kindesvater hat bisher direkte Kontakte zu seinen Kindern nur
benutzt um diese zu Mißhandeln, macht aber jetzt einen auf liebenden
Papa der nur seine Kinder in seiner Nähe haben wollen.
Die haben aber wiederrum Angst vor ihm.
Aber a.) aus dieser Angst heraus und b.) weil auch keiner der
Mißhandelten darüber reden will (auch die Mutter nicht so Richtig),
denkt das Jugendamt, es besteht kein Vater-Kind-Problem und hilft
auch nicht.
8 Wochen noch, dann geht der Flieger ab.
Wir würdet Ihr so einen Fall sehen?

Wir würdet Ihr so einen Fall sehen?

Wenn sich die Eltern, warum auch immer, nicht einigen können, wird es wohl über den Richtertisch gehen müssen. Und der orientiert sich nicht an den Flugplänen der Betroffenen. So dramatisch das auch für die Einzelnen sein mag.