Aufenthaltsbestimmungsrecht umzug

Hallo ersmal und ein großes Lob an euch, macht weiter so.
Also, ich weiß das das Thema hier schon öfters aufkam, aber ich habe ein verzwicktes Problem.
Folger Fall : KM und KV haben aus ihrer Ehe zwei Kinder, 8 und 9 Jahre alt. Die Ehe scheitert und wird geschieden. SGR und ABR bleiben bei beiden. Scheidnung dauert fast drei Jahre weil KV keine Unterlagen einreicht. Wiederholt kümmert sich der KV nicht um die geminsamen Kinder. Immer wieder Stress per SMS und Telefon. KM kommt dem KV immer wieder entgegen und versucht Kontakte herzustellen. es funktioniert kurz dann wieder Kontaktstop durch KV. KM beantragt SGR, zihet dieses aber nach mehreren Gesprächen mit Jugendamt und KV wieder zurück.
Wieder Treffen mit den Kindern, dann nach einigen Monaten wieder Kontaktstop durch KV. Kinder wollen nun nicht mehr zum KV, dieser lässt RA schreiben will Umgang.Km macht Vorschläge mit Jugendamt bzw. gibt dem KV die Möglichkeit die Kinder immer zu hause zu besuchen. KM möchte Umgang betreut,bzw. Annährung unter Aufsicht, da KV Kinder einsperrt und Kinder Verhältensauffälligkeiten nach Besuchen zeigen. Kinder werden und wurden immer durch KM betreut.KM nimmt alle Termine wahr, ob Ergo,SChule etc. KM hat neuen Lebensgefährten seit zwei Jahre ( kennen sich aber schon 15 Jahre ) Kinder haben super Verhältniss nennen ihn Papa. Lebensgefährte hat eigenes Haus 190 km entfernt. KV zahlt selten bzw. garkeinen Unterhalt, dadurch Wohnung gemeinssam mit der Oma nicht mehr finanzierbar, da ARGE Unterhalt komplett abzieht. Oma hat Wohnung gekündigt, da Streit bzw. Oma mit ihrem Lebensgefährten zusammenziehen möchte. Wohnung durch KM nicht tragbar. KM möchte nun zum Lebensgefährten ziehen, hat dort evtl. eine Möglichkeit einen Job zu bekommen. Kinder möchten auch mitziehen, haben dort schon Freunde gefunden. RA der KM teilt dieses dem KV mit und bittet um Zustimmung. Zustimmung des KV wird verweigert, will nicht das Kinder mit KM unziehen und will ABR beantragen. KV kann die Kinder aber zeitlich nicht betreuen. Hat ausser er will nicht das die Kinder umziehen keine Argumente vorzubringen. Nun steht KM auf dem Schlauch, muss aus der Wohnung raus, da Oma gekündigt hat. Im Mietvertrag steht, Wenn eine Partei kündigt, gilt die gesamte Wohnung als gekündigt. So nun meine Frage: Wenn die KM das ABR beantragt per Eilverfahren, wie lange kann das Dauern ?
Hat der KV eine reele Chance das ABR zu bekommen und den Umzug zu verhindern ? KM möchte ihm Vorschlagen, das sie die Kinder alle zwei Wochen ihm engegenbringt und er die Kinder auch am neuen Wohnort immer Besuchen kann wann er will. Vielen vielen Dank

Bleiwüst (ot)
Guten Morgen!

In der Sache kann ich dir nicht helfen, erlaube mir aber einen Anmerkung:

Wenn du möchtest, dass dir hier jemand hilft, dann schreib doch bitte so, dass man es lesen kann. Dieser kompakte Textblock von dir ist ne Quälerei.

Hin und wieder mal ein Absatz hilft allen, die dir helfen wollen.

Gruß, Flaschenpost

KV zahlt selten bzw. garkeinen Unterhalt,
dadurch Wohnung gemeinssam mit der Oma nicht mehr
finanzierbar, da ARGE Unterhalt komplett abzieht. Oma hat
Wohnung gekündigt, da Streit bzw. Oma mit ihrem
Lebensgefährten zusammenziehen möchte. Wohnung durch KM nicht
tragbar.

Wie kann die ARGE etwas anrechnen was nachweislich nicht gezahlt wird?
Wurde die Wohnung jetzt gekündigt weil sie nicht mehr finanzierbar ist oder weil Oma und Lebensgefährte der Mutter ein Problem miteinander haben?
Ein Mietvertrag der auf beide Parteien läuft kann nicht einfach von einer Partei gekündigt werden, egal was darin steht. Ansonsten bestände ja die Möglichkeit, dass du von heute auf morgen keine Wohnung mehr hast weil du von der Kündigung nichts wusstest.

Wurde beim Jugendamt mal um Hilfe und Rat zum Thema Umzug ersucht?
Gerade weil es wohl bereits über einiges informiert ist.
Wäre vielleicht der 1. Weg.

Wäre ich persönlich in genau solch einer Lage und die Kinder würden auch weg wollen dann würde ich Tatsachen schaffen:

  1. Job am neuen Wohnort
  2. gesicherte Betreuung während der Arbeitszeit am neuen Wohnort

Gruß
Bröselchen

Hallo, dachte das das mit den Absätzen geklappt hat, sorry war keine Absicht das in einem Block zu schreiben.

Die ARGE berechnet den Unterhalt weil er ja angegeben wurde, die Neuberechnung jeden Monat dauert ewig, weil die ARGE den KV immer anschreibt und abwartet.

Oma will mit ihrem Lebensgefährten zusammenziehen, da sie hier kein Privatleben hat, dadurch das die Oma auzieht, kann die Wonunhg nicht mehr durch die KM getragen werden. Auch wenn die ARGE den Unterhalt zahlen würde.

Die KM kann schliesslich nicht über das Leben der Oma bestimmen. Die Klausel im Mietvertrag ist leider rechtens.

Das Jugendamt meint, da wir schon oft versucht haben eine Lösung zu finden, können sie nichts machen. Auch auf die Bitte der KM hin, sie würde gerne einen Betreuten Umgang mit dem KV und dem Jugendamt organisieren, meinte die Dame vom Jugendamt nur, wer das den machen sollte und der KV müsste dazu zustimmen.
Also, die Wege wurden schon gegangen. Da die KM das mit der Zustimmung zum Umzug nicht wusste hat sie der Kündigung der Wohnung stattgegeben. Nachdem sie von dem ABR erfahren hat, hat sie sofort Jugendamt und RA informiert.