Aufenthaltsbestimmungsrecht vater

hey,

der kleine sohn (2jahre) meines freundes wohnt und lebt seit februar 2009 ganz bei uns. das erste jahr seines lebens hat er teilweise bei seiner mutter gewohnt doch seid er bei uns lebt hält sie wenig kontakt um ihn zu sehen. meist ist es nur alle 4 oder 5 wochen das sie sich meldet un dann will sie och nur nen paar stunden. Sie haben beide das sorgerecht un mein freund möchte jetz das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.

kann mir jemand sagen ob er chancen hat es zu bekommen???

Hallo Pünktchen,

grundsätzlich hat Dein Freund recht geringe Chancen, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen zu bekommen, weil die deutsche Rechtsauffassung dahin tendiert, dass Eltern, auch wenn sie getrennt oder geschieden sind, immer einen gemeinsamen Weg für ihr Kind suchen sollten. Das heißt sicherlich nicht, dass es ausgeschlossen ist.

Allerdings kann man auch weder einen Vater, noch eine Mutter pauschal danach beurteilen, wie häufig und wie lange er/sie Kontakt zu ihrem Kind hat. Dafür kommen unzählige Gründe in Betracht, die aus Deiner Anfrage nicht hervorgehen und sicherlich auch diesen Rahmen hier sprengen würden. Auch sagen weder Häufigkeit, noch Dauer des Kontaktes etwas darüber aus, wie innig und liebevoll oder auch nicht die Beziehung zwischen Mutter und Kind ist. Gleiches gilt für Eure Beziehung zu dem Kind.

Ihr solltet Euch mit diesem Anliegen ggf. an einen guten Anwalt für Familienrecht wenden und beraten lassen. Allerdings müsst Ihr damit rechnen, dass in einem solchen Fall vom Familiengericht das Jugendamt eingeschaltet wird und auch, wenn es sicher sehr gute Sachbearbeiter bei Jugendämtern geben mag, so gibt es auch das Gegenteil (Gib mal versuchsweise bei Google „Kinderklau“ ein…)

Was spricht dagegen, die Situation einfach so zu belassen, wie sie jetzt ist?

Man sollte sich bei solchen Aktionen immer erst einmal überlegen, ob das tatsächlich im Sinne des Kindes ist (leidet es unter der jetzigen Situation?) oder doch vorrangig im eigenen Interesse (z.B. weil Euch das Ganze nervt).

Hallo!

Ja er hat sogar gute Chancen es zu bekommen.Schreibt
Euch immer auf,wann sich die Mutter meldet und wie
lange sie den Kleinen bei sich hat.Geht zum Jugendamt
und fragt nach Eurer zuständigen Bearbeiterin,es ist
immer gut direkt alle Kontakt zu knüpfen.Nehmt Euch
einen Anwalt für Familienrecht und lasst Euch beraten
(evtl könnt Ihr Beratungshilfe beantragen…falls Ihr
dazu was wissen wollt…mich einfach nochmal
anschreiben,evtl. kann ich Info geben.)
Schilder dem Anwalt Euer Anliegen und nach meinem
Wissensstand dürfte das alles kein Problem sein.Zudem
würde ich dann zusätzlich geregelte Zeiten festlegen
wann die Mutter den Kleinen sehen darf,z.b. alle 2
Wochen am Wochenende.

Ich hoffe ich konnte helfen,bei weiteren Fragen,einfach
schreiben.

Gruß

hey,

der kleine sohn (2jahre) meines freundes wohnt und

lebt seit

februar 2009 ganz bei uns. das erste jahr seines

lebens hat er

teilweise bei seiner mutter gewohnt doch seid er bei

uns lebt

hält sie wenig kontakt um ihn zu sehen. meist ist es

nur alle

4 oder 5 wochen das sie sich meldet un dann will sie

och nur

nen paar stunden. Sie haben beide das sorgerecht un

mein

freund möchte jetz das alleinige

Aufenthaltsbestimmungsrecht

beantragen.

kann mir jemand sagen ob er chancen hat es zu

bekommen???

Hallo Pünktchen
Habt ihr Kontakt zum Jugendamt? Ich würde es beantragen…der Junge hat bei euch seinen festen Wohnsitz und sein gewohntes Umfeld.Aber im Interesse der Mutter empfehle ich vorher mit ihr zu sprechen und sie in Kenntnis zu setzen…denkt dran immer im Sinne des Kindes :smile: lg Marlene

Hallo,ich denke das die Chancen gut stehn um das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen,das Kind lebt bei euch,ihr seit die Hauptversorger und er ist doch auch bei euch amtlich gemeldet…

Liebe Grüße und alles Gute

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Hallo…

ja zum Jugendamt besteht kontakt. Naja das reden mit seiner mutter ist schwierig, sie ist net ganz einfach un mich akzeptiert sie nicht bzw habe ich schon nen paar drohartige worte von ihr bekommen. Mein freund hat es ihr gestern gesagt das er es beantragen will und naja erst ist sie übelst ausgerastet und dann auf einmal war sie ruhig. Wir haben durch s jugendamt erfahren das sie ihren anderen sohn der noch bei ihr lebt nicht regelmäßig in die schule bringt und der bearbeiter meinte das wir gute chancen hätten…

liebe grüße und ein schönes we
krystina

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hallo pünktchen…

vorneweg … Jaaa !

solange das sorgerecht nicht angetastet wird, wobei das sorgerecht überhaupt nicht so wichtig ist… das wichtigere ist das aufenthaltsbesimmungsrecht.
wer das hat, hat das sagen… kann aber sein, das er mit großer wahrscheinlichkeit tübingen durchmachen muss…!

viele grüße

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was ist denn tübingen???

vielen dank für die vielen Antworten hat mir sehr geholfen und uns bekräftigt es zu beantragen!!!

Wenn die Mutter sich grob fahrlässig verhält,ist die Chance recht groß das das Aufentshaltsbestimmungsrecht auf den Vater übertragen wird.Entweder verzichtet die Mutter freiwillig,oder aber ihr müsst euch an einen Anwalt wenden der euch da weiter hilft.Für das Kind ist es auf jeden Fall besser wenn es weiß wo es hin gehört.
Ich wünsche euch alles Gute.