Aufenthaltserlaubnis für Arbeitstätigkeit

Hallo zusammen,
stecke jetzt in einer ziemlich schwierigen Situation. Ich arbeite schon seit einem Jahr in Deutschland, bin als hochqualifizierte Fachkraft von Russland gekommen. Kurz zu meinem Arbeitsvertrag: wurde befristet für 2 Jahre abgeschlossen. Vor ein paar Wochen ich habe eine Aufenthalstverlängerung beantragt, und sie wurde gestern aufgrund des niedrigen Lohnes (1.200 brutto) abgelehnt. Im Arbeitsvertrag wurde aber nicht vorgeschrieben, dass ich eine kostenlose Firmenwohnung und einen Firmenwagen dazu noch bekommen habe. So hat mein Arbeitgeber ARGE angerufen, alles erklärt und hat folgende Antwort bekommen: nein, es geht nicht.
Aber die Aufenthaltserlaubnis wurde doch schon mal gegeben!
Die Mitarbeiterin aus Behörde sagt, wir können jetzt einen Wiederspruch einreichen. Kann es aber was bringen?

Hallo,

eine Aufenthaltserlaubnis wird vom Ausländeramt vergeben, nicht von der ARGE.
Ob der Widerspruch dort durchkommt, kann ich nicht sagen.

Gruß

Danke für die Antwort.

Ja, das stimmt, aber die ARGE entscheidet auch, ob die Aufenthaltserlaubnis gegeben wird oder nicht.

Gruß

Hallo,

leider kenne ich mich damit überhaupt nicht aus!
Aber ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen!

LG

hallo vielleicht hilft das aber ich kann dir leider nicht weiter helfen trotzdem viel Erfolg!

Ich würde Einspruch erheben und den Vorgesetzten von der Dame sprechen. Auch würde ich die Wohnung als Vergütung (Arbeitgeber soll einen Mietwert setzen) nachweisen und den Wagen. Beantrage beim Amtsgericht eine Gerichtskostenbeihilfe und lass dich von einem Anwalt beraten(zahlt bei 1. Sitzung das Bezirksamt. Der Anwalt prüft deine Chancen auf Gewinn. Wenn es eine „Ausländer/Migranten-Beratung“ bei dir gibt, spreche mit denen.
Viel Glück,
Andi