Aufenthaltserlaubnis mit 2 Wohnsitzen

mal folgenden Fall angenommen:

  • Mann mit ständigem Wohnsitz in Deutschland
  • Ehefrau (nicht EU-Bürger) hat ebenfalls Wohnsitz in Deutschland
  • Ehefrau arbeitet jedoch in Italien und hat somit ihren gewöhnlichen Aufenthalsort und somit auch Zweitwohnsitz in Italien und ist nur ca. 1 mal im Monat für ein paar Tage in Deutschland

Nun die Frage: laut meiner Recherche müsste die Ehefrau ja eine Aufenthaltserlaubnis in D erhalten. Aber kann sie damit auch in Italien leben und arbeiten.

Oder anders gefragt: Wenn Sie durch den Job eine Aufenthaltserlaubnis in Italien hätte, kann sie dann ohne Probleme zwischen I und D reisen?

Die Botschaften bzw. Konsulate konnten hierzu leider keine Auskunft geben…

Danke für die Info
Christian

Hallo,

Nun die Frage: laut meiner Recherche müsste die Ehefrau ja
eine Aufenthaltserlaubnis in D erhalten. Aber kann sie damit
auch in Italien leben und arbeiten.

Oder anders gefragt: Wenn Sie durch den Job eine
Aufenthaltserlaubnis in Italien hätte, kann sie dann ohne
Probleme zwischen I und D reisen?

Vielleicht hilft zu dieser speziellen Frage auch ein spezielles Forum: www.info4alien.de

Gruss Sid