mal folgenden Fall angenommen:
- Mann mit ständigem Wohnsitz in Deutschland
- Ehefrau (nicht EU-Bürger) hat ebenfalls Wohnsitz in Deutschland
- Ehefrau arbeitet jedoch in Italien und hat somit ihren gewöhnlichen Aufenthalsort und somit auch Zweitwohnsitz in Italien und ist nur ca. 1 mal im Monat für ein paar Tage in Deutschland
Nun die Frage: laut meiner Recherche müsste die Ehefrau ja eine Aufenthaltserlaubnis in D erhalten. Aber kann sie damit auch in Italien leben und arbeiten.
Oder anders gefragt: Wenn Sie durch den Job eine Aufenthaltserlaubnis in Italien hätte, kann sie dann ohne Probleme zwischen I und D reisen?
Die Botschaften bzw. Konsulate konnten hierzu leider keine Auskunft geben…
Danke für die Info
Christian