Aufenthaltserlaubnis zur Personenfürsorge

Meine Partnerin ist Peruanerin. Wir haben eine gemeinsame Tochter 10 Monate alt welche in Peru geboren wurde. Seit August sind beide bei mir in Deutschland. Da meine Tochter die deutsche und die peruanische Staatsbürgerschaft besitzt stellen wir nächste Woche einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung für die Mutter ( zur Personenfürsorge ). Nun meine Frage: Kann meine Partnerin irgendwelche finanziellen Unterstützungen später beantragen. Ich arbeite, jedoch reicht mein Einkommen nicht für 3 Personen.

Zunächst mal bist Du, bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes, der Mutter gegenüber unterhaltspflichtig! Der Unterhaltsanspruch endet dann aber nicht automatisch und kann erneut geprüft werden.
https://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/betreuungsunterhalt.html Da kannst Du berechnen ob und wieviel Du der Mutter an Unterhalt leisten mußt, wobei der Kindsunterthalt der Mutter gegenüber vorrangig ist.
Wenn Du das alles nicht leisten kannst, wende Dich an das für Dich zuständige Sozialamt die werden Dir berechnen was Euch in einer Bedarfsgemeinschaft die ihr jetzt bildet, zusteht.
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/3-bedarfsgemeinschaft-haushaltsgemeinschaft.html ramses90

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