Aufenthaltserlaubniss gekoppelt an Arbeitsvertrag

kürzlich habe ich Kenntniss genommen von einer Geschichte die mich
ein wenig erstaunte was Arbeits/Aufenthaltsrecht in Germany
betrifft.
Ich lernte ein junges Pärchen (Bulgaren) kennen die auf Anwerbung
einer namhaften, weltweit agierenden " Hamburger Braterei " in einer
seiner Filialen beschäftigt sind.Der Arbeitsvertrag soll auf ein Jahr
befristet sein und beinhaltet auch eine Art Mietvertrag für die
Unterbringung in einem Zimmer zu einem horrenden Preis.
Diesen Vertrag habe ich nicht persönlich gesehen,sie versicherten
jedoch glaubhaft dass dieser von einem „kundigen“ hier in Deutschland
geprüft worden sei.
Demzufolge soll eine Kündigung des Vertrages die sofortige Ausweisung
zur Folge haben.Da den Beiden(gelernte Gastronomie-
fachkräfte)zwischenzeitlich jedoch eine menschenwürdige Arbeit/
Behausung/Bezahlung angeboten wurde möchten sie dieses gerne
annehmen, trauen sich aber aus og.Gründen nicht.
Nach meinem rechtsempfinden kann es so etwas in Deutschland nicht
geben,die Zeit der Leibeigenen sollte doch eigentlich vorbei sein
zu meinen Fragen:
a)gibt es befristete Aufenthaltsgenehmigungen die an einen
solchen Arbeits und Miet sprich Knebelvertrag geknüpft sind
b)wie kommen diese Leute aus diesem Vertrag heraus
c)auf welchen Paragrafen beruht dies/wo kann ich das nachlesen

gespannt auf Antwort verbleibe ich
mfG
PM

Hallo Paul,

ich weiß nicht, ob ich Dich wirklich bis ins letzte Detail richtig verstehe… Dennoch:

a)gibt es befristete Aufenthaltsgenehmigungen die an einen
solchen Arbeits und Miet sprich Knebelvertrag geknüpft sind

Natürlich, es gibt befristete Aufenthaltsgenehmigungen, -erlaubnisse und -duldungen. Aber: so ein Schwachsinn wäre mir absolut neu. Ich selbst komme aus Polen und bekam irgendwann mal vor ewigen Zeiten vom LEA den Stempel ‚Arbeitsaufnahme erlaubt, wenn Arbeitserlaubnis vom zuständigen Arbeitsamt erteilt worden ist‘ in den Paß gehauen. Ich gehe mal davon aus, daß die von Dir erwähnten Herrschaften nicht als ‚bulgarische Inder‘ als EDV-Experten bei dem besagten Brater tätig sind… Von ‚importierten‘ Arbeitskräften, die in Deutschland entrechtet sind, ist mir ebenfalls nichts bekannt.

b)wie kommen diese Leute aus diesem Vertrag heraus

Ohne das besagte corpus delikti gesehen zu haben: ein solcher Knebel-Vertrag dürfte sittenwidrig und somit nach geltendem deutschen Recht unwirksam sein. Da ich aber die Einzelheiten nicht kenne, kann ich Dir bzw. den Beiden nur empfehlen, sich schleunigst an das nächste Landeseinwohneramt (Abt. Ausländerangelegenheiten) oder an eine Rechtsberatungsstelle eines Gerichtes zu wenden.

Beste Grüße

Tessa

Danke, ich werde den Tip umgehend weitergeben und beobachten
wie’s weitergeht
mfg
PM