Guten Tag,
er wurde gerade von der Polizei kontroliert und dort wurde festgestellt das er von der Staatsanwaltschaft Bonn zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben ist.
Die Polizisten meinten das sie das jetzt an die Staatsanwaltschaft weiter geben. Er konnte dann gehen.
Meine Frage ist jetzt was das genau bedeutet bzw, wie kann Er rausfinden was los ist.
Habe im internet gelesen das die folge einer Aufenthaltsermittlung ist die Kenntnis einer Wohnanschrift oder eines sonstigen geographischen Ortes, an dem sich eine Person aufhält bzw. erreichbar ist. Sie ist der Vorlauf zur Ausschreibung der Verhaftung, die Aufenthaltsermittlung kann aber übersprungen werden.
Bitte um Antwort weiss nämlich nicht wirklich wieso eine AE vorliegt. Könnte es wegen einer nicht abgegeben EV sein? Dachte es wird Haftbefehl erlassen.??
mfg
Hallo
Gang zurück schalten bitte. Eine Aufenthaltsermittlung ist noch lange nicht der Vorlauf einer Festnahme. Es besteht die Möglichkeit, dass jemand geblitzt wird, sagen wir 75 Euro und 1 Punkt Strafe bekommen würde, aber leider ist der Staatsanwaltschaft die Anschrift des Betroffenen nicht bekannt. Also, Ausschreibung zur AE. Schließlich muss ja irgendwo der Bußgeldbescheid hin geschickt werden. Also eine AE kann auch einen ganz banalen Grund haben. Die Staatsanwaltschaft möchte hierdurch lediglich eine ladungsfähige Anschrift haben. Vielleicht auch weil man als Zeuge gesucht wird, aber erst vor kurzem nach Unbekannt umgezogen ist. Name und Geburtsdatum sind zwar bekannt aber die Postanschrift eben nicht. Ich empfehle, keine Panik und abwarten. Möglich das bald Post kommt und dann bist du klüger.
Gruß
Er wird morgen bei der Staatsanwaltschaft anrufen um genaueres zu erfahren.
MFG