meine verlobte lebt auf den philippinen.mit dschengenvisum will sie herkommen. wir wollen ev. in dänemark heiraten. wie ist es danach mit einer aufenthaltsgenehmigung ?
ich bin neuling hier in www…, 64 jahre alt und nicht sehr internetbewandert.
liebe grüße
det
Hallo,
woher kommen denn immer diese schwachsinnigen Empfehlungen mit Dänemarkehen. Heiraten könnt ihr in Dänemark, aber sie muss dann trotzdem wieder ausreisen. Warum heiratet ihr denn nicht in Deutschland? Und warum will sie mit einem Schengenvisum einreisen? Besser sie reist mit einem Heiratsvisum ein. Dann geht alles klar. Und sie muss natürlich Deutschkenntnisse haben.
Hallo,
ich würde da abraten. Einige Ausländerbehörden machen bei dem „dänischen Heiratstourismus“ Probleme, denn grundsätzlich muss Deine Verlobte mit einem entsprechenden Visum zur Eheschließung einreisen. Du solltest Dich bei Deiner zuständigen Ausländerbehörde erkundigen.
Gruß Maike
hallo maike,
die hiesige ausländerbehörde (absolut ausländerfeindlich…hab meine erfahrung)verlangt bei einem heiratsvisum sofort den sprachnachweis…da mein herzblatt weit weg von der hauptstadt wohnt wo das einzigste goetheinstitut ist, ist das das erste problem.wenn die dänische behörde die heirat bestätigt muss das hiesige standesamt die heirat bestätigen. bei schwierigkeiten soll man dienst aufsichtsbeschwerde einlegen.kopie eines anderen hinweises :
Einen Hochzeitstermin erhält man in Dänemark jedenfalls schneller als in Deutschland, es werden weniger Dokumente verlangt und man erhält eine internationale Heiratsurkunde. Diese Urkunde muß gemäß eines deutsch-dänischen Beglaubigungsabkommens vom 17.6.1936 in Deutschland anerkannt werden, wenn sie vom dänischen Innenministerium legalisiert wurde.
Hallo Det, natürlich könnt Ihr in Dänemark heiraten und die Ehe wird hier in Deutschland auf jeden Fall anerkannt. Aber auch wenn die Ausländerbehörde keine Schwierigkeiten macht, muss Deine Verlobte vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zumindest einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Das ist im Gesetz so geregelt (§ 28 AufenthG) und da gibt es keine Ausnahmen von. Daher sollte sie jetzt schon mal deutsch lernen. Sie will ja schließlich auch hier leben. Dann sollte sie sich auch verständigen können.
Problematisch kann halt die Tatsache werden, dass sie mit einem Touristenvisum einreist aber eigentlich einen Daueraufenthalt anstrebt.
Versuchen könnt Ihr das. Aber ob sie dann hier bleiben kann, kann ich auch nicht sagen. Das hängt dann von Eurer zuständigen Ausländerbehörde ab.
Gruß Maike
meine verlobte lebt auf den philippinen.mit dschengenvisum
will sie herkommen. wir wollen ev. in dänemark heiraten. wie
ist es danach mit einer aufenthaltsgenehmigung ?
ich bin neuling hier in www…, 64 jahre alt und nicht sehr
internetbewandert.
liebe grüße
Sehr geehrter Fragender,
Drittausländer die bei der deutschen Botschaft ein Schengenvisum beantragen, also einem Visum für einen Kurzaufenthalt in das Bundesgebiet (z. B. zum Zwecke einer Besuchsreise), müssen ihren Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen. Ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt kann nur dann beantragt werden, wenn der Einreisegrund für den Aufenthalt (z.B. die Eheschließung), vor Einreise in das Bundesgebiet entstanden ist. Die zuständige Ausländerbehörde wird den Drittausländer, die mit einem Besuchsvisum in das Bundesgebiet eingereist sind, auffordern das Bundesgebiet zu verlassen und bei der deutschen im Heimatstaat des Drittausländers ein Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung zu beantragen. Voraussetzung für die Erteilung des Visums ist ein Sprachnachweis Start Deutsch 1. Zudem muss der Lebensunterhalt für beide Ehegatten aus eigenen Mitteln gesichert sein.