könnte man theoretisch für eine 22 jährige Brasilianerin, die man nach brasilianischem Recht adoptiert hat und mit deren Mutter man verheiratet ist, ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland beantragen?
Welche Voraussetzungen müssten hierfür erfüllt sein?
könnte man theoretisch für eine 22 jährige Brasilianerin, die
man nach brasilianischem Recht adoptiert hat und mit deren
Mutter man verheiratet ist, ein dauerhaftes Bleiberecht in
Deutschland beantragen?
Aber wie sieht es mit einem dauerhaften Leben in Deutschland aus?
Und wenn sie in Ausbildung wäre, hätte sie dann auch Anspruch auf Kindergeld? Adoptierte Kinder dürften ja eigentlich nicht schlechter gestellt werden, als eigene, oder?