Aufenthaltsgenehmigung afrikanischer Frau wenn mit

Sie ist seid 10 jahren mit einem deutschen verheiratet hat ein Kind mit ihm und lebt momentan in der Karibik. Sie möchten nach spanien ziehen. nun ist es wichtig zu erfahren welche genehmigung die Frau benötigt. Für den mann und das Kind sollte ja die deutsche staatbürgerschaft und das EU-Recht gelten. Danke

wenn das Kind Deutsch ist, gibt es kein Problem, das Visum nur rechtzeitig beantragen ( in Asien sind Bearbeitungszeiten von 4 bis 8 Monate normal )!
Im Wege der Personensorge wird der Mutter das Einreisevisum ( Familienzusammenführung ) ausgestellt.
Nähere Info bei http://www.info4alien.de/
Ich hoffe ich konnte helfen . Viele Gruesse und toitoitoi MP

Hallo,
ich kenne mich leider nicht so gut aus mit dem EU-Recht. Erkundige dich bitte bei der Ausländerbehörde, ob dein Mann einen Familiennachzug beantragen muß.
Alles Gute!
Liebe Grüße

Hallo Silhana,

es tut mir leid, aber da bin ich echt überfragt.
Habe keine Ahnung ob es bilaterale Abkommen zwischen afrikanischen Staaten und Spanien gibt.
Aber ich denke, ein spanisches Konsulat kann sicher Auskunft geben.

Sorry, dass ich nicht weiterhelfen.

Liebe Grüße und alles Gute.

Hi,
der Text gibt leider nicht viel her… wenn sie nicht in Deutschland lebt, hat sie ihren Lebensmittelpunkt auch nicht hier. Somit hilft nur neues Visaverfahren, da sie selber nicht deutsch ist. Wenn sie nach Spanien will, am besten gleich zur spanischen Botschaft gehen.

Hola

als Ehegatte eines Deutschen, der in Spanien lebt ist sie freizügigkeitsberechtigt. Sollte also

Genauere Infos und angeratene Vorgehensweise erhältst du sicher, wenn du im Board von infoalien.de nachfragst:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

gruß fons

… für die Frau gilt auch EU-Recht…

alwosa

sorry, damit kenne ich mich weniger aus.
gutes gelingen,
xana

Hallo, grundsätzlich solltest Du Dich an die spanischen Behörden wenden, wenn die Frau dort mit ihrer Familie leben will.
In Spanien gilt aber grundsätzlich, so wie in Deutschland, Freizügigkeitsrecht. Wenn der Deutsche dort lebt und arbeitet ist er freizügigkeitsberechtigt. Sie als Ehefrau könnte dann auch einen Aufenthalt erhalten.

Gruß Maike

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Ausländerrecht.

Wenn Sie nach Spanien möchte ist die spanische Botschaft der Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
http://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuehrung.de

Im Schengener Raum können sie als Familie hinziehen wohin sie wollen.
Wenn es sich um eine Scheinehe handelt, sollte sie vielleicht lieber in der Karibik bleiben

Hallo Silhana,

daß ist alles von deinem Aufenthaltsrecht abhängig.
Der deutsche Mann kann nach Spanien ziehen.
Wenn du und das Kind keine deutsche Staatsbürgerschaft und keine Aufenhaltsgenehmigung für den Schengen Raum haben geht das nicht.
Aber das Aufenthaltsrecht gibt bei einem deutschen Ausländeramt bei einer Ehe ohne Problem. Und für das Kind sowieso.

Sorry für die lange Wartezeit!
Grundsätzlich ist erst einmal Spanien das Hauptanspruchsland. Dort müssen die notwendigen Maßnahmen erfragt werden, die notwendig sind um nach Spanien überzusiedln. Für den Mann gilt EU- Recht wenn er denn deutscher Staaatsabgehöriger ist, allerdings nicht zwingend automatisch fürs Kind. Bitte bei den spanischen Behörden erfragen.

Gruß und viel Erfolg,
D.Neu

Hallo,

als Mutter eines deutschen Kindes, müsste Sie alle Rechte haben.

VG

Hallo Silhana,

wenn beide in der Tat deutsche Staatsangehörige sind, taucht kein Problem auf in Spanien zu leben. Dann kann also eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis dort beantragt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hans W. Nilles

  1. Vorsitzender
    pro integration
    Ausländerhilfe e. V. Duisburg