ich bin neu hier und hoffe das mir vielleicht hier jemand einen guten
Rat geben kann.
Mein Bruder ist seit 5 Jahren mit eine Kubanerin verheiratet, die in
der Vergangenheit hin und wieder wegen der Aufenthaltsgenehmigung für
einige Wochen zurück nach Kuba musste. Ende August diesen Jahres hat
sie ein Baby bekommen, das jetzt noch nicht mal 3 Manate alt ist.
Gestern teilte die Ausländerbehörde meinem Bruder mit, dass seine
Frau bis 20.12.03 zurück nach Kuba müsse, ansonsten bekomme Sie hier
keine Aufenthaltsgenehmigung mehr.
Ist das rechtens? Für einen Rat, wäre ich euch wirklich sehr dankbar.
ja mein Bruder ist Deutscher und seine Frau hat die Kubanische
Staatsbürgerschaft. Geheiratet haben sie in Kuba. Die Heirat müsste hier auch
anerkannt sein, er hat nämlich seither Lohnsteuerklasse 3.
Mein Bruder ist seit 5 Jahren mit eine Kubanerin verheiratet,
Gestern teilte die Ausländerbehörde meinem Bruder mit, dass
seine
Frau bis 20.12.03 zurück nach Kuba müsse, ansonsten bekomme
Sie hier keine Aufenthaltsgenehmigung mehr.
irgendwas ist da faul. Nach 2 Jahren hat die Ehefrau eines Deutschen i.d.R. einen Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Aber evtl. verschweigst du uns Entscheidendes? War sie z.B. für viel läner als ein paar Wochen im Ausland?
Kennt dein Bruder: http://www.binational-in.de? Da gibt es ein Forum mit Leuten, die Erfharung mit sowas haben.
erst mal danke für den Tipp mit der Internetseite. Ich werde dort gleich mal
aktiv werden.
Soweit ich weiß, war meine Schwägerin nie längere Zeit im Ausland, außer von
Zeit zu Zeit in Kuba - und das auch nur weil sie von der Ausländerbehörde aus
musste.
Wenn das so stimmt was du schreibst und nichts verschweigst, dann ist die Ausländerbehörde gänzlich im Unrecht.
Ich würde die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis im Inland beantragen und im Falle der Versagung ein Rechtsmittel einlegen. Hier wäre gegenüber der Behörde keine Kulanz angebracht.
Danke euch für die Antworten. Ich werde Anfang nächste Woche mit meinem Bruder
diese Behörde aufsuchen und eins steht fest raus gehe ich da nicht bevor ich
keine konkrete Antwort bekomme.
Hallo!
Also, erstmal ist es falsch, dass ein ausländischer Ehegatte eines Deutschen nach 2 Jahren die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommt, dies ist in der Regel nämlich erst nach 3 Jahren der Fall, allerdings müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, siehe § 25,3 AuslG i.V.m. § 24 AuslG!
Wenn die ABH (Ausländerbehörde) verlangt, dass die Ausländerin wieder ins Heimatland zurückkehren soll, obwohl sie schon länger im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, muss etwas extrem faul sein! Du musst irgendwas verschweigen.
Gruß,
Phlippo!