ein US-Bürger möchte in D eine GmbH gründen. Das Gewerbeamt sagt ihm, er brauche dafür eine Aufenthaltsgenehmigung. Das KVR München ist da anderer Meinung und stellt keine Aufenthaltsgenehmigung aus, da diese für die Unternehmensgründung nicht notwendig wäre.
Was ist korrekt?
Was können wir als Consultants für den Mann tun?
Das Ziel ist, dem Mann die Möglichkeit zu verschaffen, sein Geschäft als Tochterfirma seiner US-Firma zu betreiben und nach Deutschland einzureisen so oft und für wielange er möchte/muss, um hier seinen Geschäften nachzugehen. Ein Nachzug von Familie ist nicht geplant, er ist froh, wieder zurück nach Florida reisen zu können, wenn er hier fertig ist.
Danke Euch und Grüße,
Mathias
Off the record:
muss man ein ostanatolischer Analphabet mit 3 Frauen und 7 kriminellen halbwüchsigen Kindern sein, um in D eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen?
weshalb werden Leute, die hier Arbeitsplätze schaffen und höhere Summen investieren wollen, so behandelt?
muss man ein ostanatolischer Analphabet mit 3 Frauen und 7
kriminellen halbwüchsigen Kindern sein, um in D eine
Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen?
Blöde Meldung - alleine schon ein Grund um eine derartige Anfrage nicht zu beantworten.
weshalb werden Leute, die hier Arbeitsplätze schaffen und
höhere Summen investieren wollen, so behandelt?
Das verstehe ich auch nicht - ist aber das Ergebnis von Leuten, die in der Politik die oben genannten rassistischen Auffassungen vertreten und auf deren Hetzparolen immer noch genug Leute hineinfallen.
Ein US-Bürger ist ein Ausländer und braucht grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis. Vielleicht hat das zuständige Amt die Erlaubnis aus anderen Gründen verweigert? Wenn ich mir nämlich das Zuwanderungsgesetz anschaue, scheinen da recht strenge Voraussetzungen zu gelten, ich lese da Dinge wie der Investition von mindestens einer Million Euro oder der Schaffung von mindestens zehn Arbeitsplätzen. Ich würde also empfehlen, das Zuwanderungsgesetz zu lesen, im übrigen würde ich empfehlen, einen Anwalt einzuschalten. Der ist nämlich für solche Fragen ausgebildet und bekommt Geld dafür, es gibt es Spezialisten für Ausländerrecht. Es gibt in meinem Umfeld sogar Kanzleien, die haben Anwälte, die sich mit ostanatolischen Analphabeten in ihrer Muttersprache unterhalten können.
muss man ein ostanatolischer Analphabet mit 3 Frauen und 7
kriminellen halbwüchsigen Kindern sein, um in D eine
Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen?
Weißt Du was? Ausländerrecht gehört nicht zum Pflichtstoff, das macht ein Jurist aus Interesse. Warum sollte ihn dieses Gebiet interessieren?
Weil er den US-Bürger, der investieren will, unterstützen möchte? Oder weil er den Menschen helfen möchte, die Du als kriminelle Analphabeten darstellst? Glaubst Du im Ernst, dass jemand, der sich mit dem Thema wirklich auskennt, danach noch Lust hat, sein Wissen mit Dir zu teilen?
Habe mich gestern mit meinem „off the record“ - Kommentar im Ton vergriffen. Das tut mir leid.
An den Fakten ändert das nichts, einen Anwalt haben wir beauftragt, allerdings kommt der nicht so recht weiter und ich erhoffe mir hier etwas mehr Aufklärung.
Hallo, Du hast zwar keine so nette Art zu schreiben, aber da ich mich gerade mit so einem Fall beschäftigt habe, will ich doch antworten. Die Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Erwerbstätigkeit ist in § 21 AufenthG geregelt. Es ist inzwischen ziemlich schwierig, sich als Ausländer in Deutschland selbständig zu machen. In Abs. 2 gibt es aber eine Ausnahme. Danach kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit auch erteilt werden, wenn völkerrechtliche Vergünstigungen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit bestehen. Diese Vergünstigungen gibt es zwischen USA und Deutschland (Meistbegünstigungsklausel). Bei uns in Niedersachsen gibt es noch Verwaltungsvorschriften zum AufenthG wo das noch genauer geregelt ist, aber wie das in Bayern ist weiß ich nicht.
Dein Bekannter sollte sich daher anmelden, bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, dann erhält er eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG. Mit dieser muss er dann das Gewerbe anmelden und erhält hinterher eine Aufenthaltserlaubnis. Wahrscheinlich muss er noch Krankenversicherung und Sicherung des Lebensunterhalts nachweisen. Wenn er kein deutsch spricht ist er zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet und wird erst mal eine Aufenthaltserlaubnis für 13 Monate erhalten.
Genauere Auskünfte erteilt dann aber die Ausländerbehörde in Bayern.
Gruß Maike