Guten Tag,
Bei unserem Grundstück in München (Bayern) gibt es einen Bebauungsplan von 1972, der die Geschossfläche festlegt. Da die BauNVo von 1968 im B-Plan erwähnt wird, ist diese laut Aussage der LBK in München auch wirksam.
Daher gilt für die Geschossfläche :
„Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen
Vollgeschossen zu ermitteln. Die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände sind mitzurechnen.“
Meine Frage : was sind Aufenthaltsräume und was sind keine ? Sind Flure Aufenthaltsräume ?
Mit besten Grüssen,
Thomas Anger
[email protected]
Guten Tag,
Hallo,
die Definition eines „Aufenthaltsraumes“ ist in der Landesbauordnung (bei Euch also die BayBO) zu finden. Meistens im §2 „Begriffe“.
`müsste jetzt auch googeln, da ich bislang noch nicht das Vergnügen hatte, in Bayern bauen zu dürfen.
Im Allgemeinen zählen bei Wohnungen die Flure den Aufenthaltsräumen zuzurechnen (wenn es keine gemeinschaftlichen FLure sind, z.B. bei Mehrfamilienhäusern). (Ergänzend kann man übrigens noch in die Wohnflächenverordnung (WohnflVO) befragen … )
viel Spaß noch
Tim
Bei unserem Grundstück in München (Bayern) gibt es einen
Bebauungsplan von 1972, der die Geschossfläche festlegt. Da
die BauNVo von 1968 im B-Plan erwähnt wird, ist diese laut
Aussage der LBK in München auch wirksam.
Daher gilt für die Geschossfläche :
„Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in
allen
Vollgeschossen zu ermitteln. Die Flächen von Aufenthaltsräumen
in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden
Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände sind
mitzurechnen.“
Meine Frage : was sind Aufenthaltsräume und was sind keine ?
Sind Flure Aufenthaltsräume ?
Mit besten Grüssen,
Thomas Anger
[email protected]