Hallo
Falls jemand eine andere Staatsbürgerschaft annimmt (ohne irgendwelche Geburts-/Vorfahrenrechte, die m.E. eine doppelte Staatsbürgerschaft erlauben würden) verliert er ja in der Regel automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.
Meine Frage: Behält er irgendwelche Bürger- oder Sonderrechte, wie z.B. Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis, oder wird er dahingehend wie jemand behandelt, der nie die deutsche Stattsbürgerschaft besaß? Falls nein, gibt es irgendwelche offizielle Erleichterungen um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?
Danke und Gruß,
DW.