Aufenthaltsrecht - ehemalig Deutscher

Hallo

Falls jemand eine andere Staatsbürgerschaft annimmt (ohne irgendwelche Geburts-/Vorfahrenrechte, die m.E. eine doppelte Staatsbürgerschaft erlauben würden) verliert er ja in der Regel automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Meine Frage: Behält er irgendwelche Bürger- oder Sonderrechte, wie z.B. Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis, oder wird er dahingehend wie jemand behandelt, der nie die deutsche Stattsbürgerschaft besaß? Falls nein, gibt es irgendwelche offizielle Erleichterungen um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?

Danke und Gruß,
DW.

Hallo,

innerhalb der Europäischen Union ist das egal,da „Freizügikeit“ gilt…

Ansonsten gilt aber:
KEINE anderen Rechte wie jeder andere Ausländer auch…

mfg

Hallo!

innerhalb der Europäischen Union ist das egal,da
„Freizügikeit“ gilt…

Was meinst du denn damit??

Gruß
Tom

Hallo

innerhalb der Europäischen Union ist das egal,da
„Freizügikeit“ gilt…

Oups, (natürlich) ist eine nicht-EU Staatsbürgerschaft gemeint.

Ansonsten gilt aber:
KEINE anderen Rechte wie jeder andere Ausländer auch…

Ok, Danke
DW.