Aufenthaltsrecht EU-Bürger mit Nicht-EU-Bürger

Hallo Leute,

darf ein deutscher Staatsbürger, der in der EU lebt z.B. London seine Frau die ebenfalls mit ihm wohnt und Nicht-EU Bürgerin ist aber einen Aufenthaltsvisum für 5 Jahre für Groß Britanien hat, mit seiner Frau in Deutschland einreisen um hier zu Leben oder muss sie einen Sprachkurs machen ?

d.L

Sprachkurs

Hallo,

grundsätzlich braucht man um in Deutschland leben und Arbeiten zu können ein Schengen Visum. UK hat hier eigene Regeln. Ich gehe also fest davon aus, dass Ihre Frau ein Schengenvisum beantragen muss und hierfür ist es notwendig Deutschkenntnisse auf der Stufe A1 nachweisen zu können.

Allerdings gibt es hierfür eine Menge Ausnahmen! Es kommt auch darauf an aus welchem Land Ihre Frau stammt, z.B. USA kein Problem; Cuba hingegen schwer.

Es gibt aber einen Trick wie man dies etwas umgehen kann Stand 2010.
Vorraussetzung man ist Verheiratet!
Man beantrage ein Besuchervisum für die Ehefrau für 3 Monate → in dieser Zeit lässt man die Ehe in Deutschland nachbescheinigen (Standesamt Heimatort).

Anschließend beantragt man bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel (Relativ gegen Ende der 3 Monate) anschließend bekommt Ihre Frau eine Fiktionsbescheinigung für 3 Monate (Vom Tag an der Antragsstellung, deshalb gegen Ende der 3 Monate beantragen).
Sie muss in dieser Zeit den A1 Deutschkurs besuchen (Wird von der Ausländerbehörde bezahlt) und den Test am besten bestehen.

Viele Grüße
Fme987

Habe ich das richtig verstanden, wenn man an einem Kurs angemeldet ist bekommt man eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Monate. Wenn man besteht dann wird diese verlängert wenn nicht, was dann ?

Gruß d.L.

Hallo,

jetzt mal „out of record“. Meine Frau kam auch mit einem Besuchervisum. Wir haben vorher auch zusammen im Ausland gelebt. Meine Frau konnte schon etwas Deutsch und somit war der A1 Kurs keine große Hürde (Ist er aber auch so nicht). Mir wurde aber von der Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg versichert, dass Sie auf jeden Fall in Deutschland bleiben kann auch wenn der Kurs nicht bestanden wird, notfalls mit der Begründung aus Humanitären Gründen. Ihre Frau muss dann halt solange den Kurs besuchen, bis Sie den Test besteht. Das einzige Problem dabei ist, dass solange kein formeller Aufenthaltstitel vorhanden ist, Ihre Frau hier nicht arbeiten darf bzw. Sie nicht die Steuerlichen Vorteile einer Ehe nutzen können.

Meine Erfahrungen die ich gemacht habe, berufen sich alle auf das Ausländeramt Nürnberg. Ich habe von Freunden gehört, dass es Ämter gibt, die man zu seinem Recht auch notfalls gerichtlich zwingen muss.

Viele Grüße

Danke für die ausführliche Antwort

Eine letzte Frage noch. Meintest du mit: „in dieser Zeit lässt man die Ehe in Deutschland nachbescheinigen (Standesamt Heimatort).“ Heimatort = London ? oder wo er sich in Deutschland dann anmeldet ?

Gruß

Mit Heimatort meine ich den Ort in Deutschland wo Sie gemeldet sind bzw. gemeldet sein werden.

Viele Grüße

Ohne mich jetzt genauer mit der Rechtslage befaßt zu haben - ich gehe davon aus, daß ein EU-Bürger im Rahmend er Freizügigkeit seinen Wohnsitz innerhalb der EU frei wählen kann. Ebenso gehe ich davon aus, daß er seine Frau mitnehmen kann - ggfs. wären vielleicht irgendwelche Prüfungen, ob es eine „Scheinehe“ ist, zu durchlaufen. Einen Sprachkurs als Verpflichtung kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Das alles nur nach gesundem Menschenverstand, ohne rechtsverbindlichkeit. Im Zweifelsfall weiß die deutsche Botschaft mehr.

Grundsaetzlich erstmal, Gross Britannien gehoert nicht zu den Schengenstaaten, das heisst, deine Frau braucht ein Visum fuer Deutschland. Dann, ein Touristenvisum ist wohl kein Problem, gueltig bis zu 90 Tage. Wenn ihr euch aber in Deutschland niederlassen wollt, muss deine Frau vorher den Sprachkurs machen (A1 Zertifikat)