Aufenthaltsrecht für Türken in der Schweiz

Wir haben familiär im Moment ein großes Problem.
Die Schwester meines Mannes (beide türkische Staatsbürger) haben letztes Jahr geheiratet und sind seit März dieses Jahres in der Schweiz wohnhaft. Der Mann hielt es mit der Treue nicht, wie es sein sollte, schlug seine Frau etc. und nun würden wir gern wissen, welche Rechte die Frau hat. Er will nun die Scheidung. Gibt es auch in der Schweiz eine Art Trennungsjahr? Darf die Frau ggf. in der Schweiz bleiben oder könnten wir sie sogar nach Deutschland holen? Das Problem ist einfach, dass sie in der Türkei nichts mehr „wert“ wäre und wohl keine Familie mehr gründen könnte…außer mit einem alten Sack…aber das wünsche ich diesem armen Mädchen nicht…hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann uns ggf. helfen oder weiß eine Lösung? Danke im Voraus…

Hallo

Das ist eine Frage für einen Anwalt, auch wenn ich was wüsste (ich weiss es nicht!) würde ich mir nicht die Finger verbrennen. Die Wahrheit ist bekanntlich immer obdachlos…

Gruss

Heinz

Hallo und Gruerzi wohl,
eine traurige Geschichte.
Leider habe ich zu diesem Thema keinerlei
Ideen, die Schweiz ist einiges humaner geworden in Bezug auf Ausländer, genaues weiß ich leider nicht.

Ihnen alles gute und liebe Grüße aus dem Norden
Stefan

Hai Katrin,

Hm… Fremdgehen is eines, seine Familie terrorisieren was anderes. Ich hatte das bis ich 22 war. Ich hasse solche Männer/Väter …

Also am besten du wendest dich direkt mit deinem anliegen an: http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home.html

Ich kann dir leider nicht sagen was funktioniert hier in der CH. Es gibt die möglichkeit Richterlicher Auflagen für den Mann aber der Weg ist steinig.
Wenn Sie arbeit hat kann sie ueber den arbeitgeber eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.
Wenn alles nicht geht und sie das land verlassen muss würd ich Sie nach DE holen.
Die Scheidung ist aus meiner Sicht das beste. Sie darf nur nich in die Türkei zurück dadurch.
Ich wünsche ihr alles gute und das sie die Liebe findet nachder jeder sucht.

gruss
t0m

Liebe Kathrin

Ich habe selber weder Erfahrungen, noch kenne ich die gesetzliche Lage genau. Aber ich habe im Internet ein bisschen gesucht und es gibt Beratungsstellen, die evtl. beraten könnten:
http://www.frauengegengewalt.ch/
http://www.frabina.ch/index_d.php

Ich hoffe, dass euch das weiterhilft.

viele Grüsse,

Stephan

KANN LEIDER NICHT HELFEN
Manfred

hallo,

also eigentlich wollte ich die Frage ja ablehnen, weil es am besten wäre, ihr würdet euch bei den Schweizer Behörden melden und nachfragen. klar, gibt es auch in der \Schweiz Trennungsjahr(e). Erkundigt euch mal.

Was den „Rest“ betrifft, hängt vom Typ des Schengen-visums ab. Deutschland und die Schweiz sind Schengenraum, d.h. einmal eingereist, kann man sich von Schengenland zu Schengenland bewegen.

viel Glück der Frau!

ciao
Stefan

Kann leider nicht helfen

Hallo!
Leider kann ich dir da nicht weiterhelfen.Ich kenne die rechtlichen Regelungen in diesem Fall nicht. Sorry!!
Alles Gute!

Leider kann ich Euch da nicht helfen.

Es ist recht komplex und wenn die Frau noch nicht 5 Jahre in der Schweiz ist muss sie wieder gehen wenn sie kein Asyl bekommt, das bekommt sie aber nicht, da die Türkei ja ein funktionierendes Land ist.

Viel Erfolg

Stephan

Hallo

Sollte die Frau belästigt werden, sollte sie dringend Kontakt zu einem Frauenhaus suchen. Dort erhält man Informationen, evtl. eine Bleibe und sogar Kontakte für juristischen Beistand.

Zum Rechtlichen kann ich nicht viel sagen. nur:
Gemäss Zivilgesetzbuch (das BGB in Deutschland) muss bei einer Scheidung eine Wartefrist von einem Jahr eingehalten werden.

Ob die Frau in der Schweiz bleiben darf hängt von ihrem Aufenthaltsstatus ab (EU-Bürger erhalten die Aufenthaltsbewilligung B). Und die Einreise nach Deutschland wäre wieder eine andere Sache.

Oje, da kenn ich mich nicht aus. Am besten wenden Sie sich an ein soziales Amt für Migrationsangelegenheiten. Es gibt sicher irgendwo Hilfe!

Kann leider nicht helfen.
Keine Ahnung