Folgender Fall:stuck_out_tongue:erson A und B sind verheiratet seit 5 Jahren. Person A ist Amerikaner. Person B Italienerin. Beide leben in Italien.
Nun wollen sich Person A und B scheiden lassen. Die Scheidung wird bei Gericht eingereicht und dauert 3 Jahre innerhalb derer Person A und B getrennt leben muessen. Person A kuendigt seine Arbeitsstelle.
Frage: Hat Person A ein Aufenthaltsrecht in Italien? Und zusaetzlich: hat Person A ein Aufenthaltsrecht innerhalb Europa? Wenn ja, wie lange?
die entsprechende Auskunft kann dir die Italienische Polizei geben,
da diese in Italien auch gleichzeitig die „Ausländerbehörde (Questura)“
ist…
Sofern es sich bei den US-Bürger um einen (ehemaligen) Angehörigen
der in Italien stationierten US-Armee handelt,greifen dort noch Sonderregelungen…
Also grundsätzlich ist das nach italienischem Recht zu klären. Wenn ein Drittstaatsangehöriger 5 Jahre rechtmäßig niedergelassen ist und über regelmäßiges Einkommen verfügt, dann genießt er normalerweise ein gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht nach der RL 2003/109/EG (Status als langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger) sodass die Sache üblicherweise unproblematisch sein sollte.
Trotzdem sollte sich die betroffene Person in Italien entsprechend erkundigen zumal es sich um einen Spezialfall handelt.