Angenommen jemand (Deutscher) hat eine Bekannte (keine Lebensgefährtin) von außerhalb Europas die gerade auf Visum sich hier aufhält.
Diese wird von ihm schwanger und gebärt auch das Kind innerhalb des Aufenthaltes (kein Touri-Visum).
Wie sähe das denn alles aus?
Kann sie hierbleiben, weil sie ja ein „deutsches“ Kind hat (deutscher Vater) und versorgt. Hat sie Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen oder Kindergeld für das Kind und für sich (wenn nicht arbeiten gehen kann).
Oder müßte sie mit dem Kind nach Ablauf des Visa zurück in ihr Land? Hätte sie dann Anspruch auf Unterstützung finanziell durch den Vater.
Lieben Gruß
Skyver
Angenommen jemand (Deutscher) hat eine Bekannte (keine
Lebensgefährtin) von außerhalb Europas die gerade auf Visum
sich hier aufhält.
Visum oder Aufenthaltsrecht ???
Diese wird von ihm schwanger und gebärt auch das Kind
innerhalb des Aufenthaltes (kein Touri-Visum).
Was denn dann ??
Wie sähe das denn alles aus?
Wie bisher ! Du hast nicht geschrieben, dass eine
Befristung vorliegt ! Darauf kommt es auch nicht an.
Es kommt darauf an :
dass a) der Vater Deutscher ist,
dass b) die Mutter sich um das Kind kümmern will,
also kann sie bleiben !
Kann sie hierbleiben, weil sie ja ein „deutsches“ Kind hat
(deutscher Vater) und versorgt.
J A U !!!
Hat sie Anspruch auf
irgendwelche Sozialleistungen oder Kindergeld für das Kind und
für sich (wenn nicht arbeiten gehen kann).
Bis das Kind 3 . Jahre alt ist braucht sie nicht
arbeiten ! Da kann sie Unterhalt vom Vater verlangen !
Erziehungsgeld und Kindergeld : wie bei Deutschen !
Oder müßte sie mit dem Kind nach Ablauf des Visa zurück in ihr
Land?
N e i n !!!
Hätte sie !!! Anspruch auf Unterstützung finanziell
durch den Vater. OOOOOOOhhhhhhh ja !
Lieben Gruß
Skyver
Stefan bist Du es ??? Solch ähnliche Fälle
gibts doch nicht oder ???
Befristet…
Danke erstmal!
Angenommen jemand (Deutscher) hat eine Bekannte (keine
Lebensgefährtin) von außerhalb Europas die gerade auf Visum
sich hier aufhält.
Visum oder Aufenthaltsrecht ???
Studentenvisa z.B. oder Aupair etc…befristet
Diese wird von ihm schwanger und gebärt auch das Kind
innerhalb des Aufenthaltes (kein Touri-Visum).
Was denn dann ??
Studentenvisa z.B. oder Aupair etc…befristet
Wie sähe das denn alles aus?
Wie bisher ! Du hast nicht geschrieben, dass eine
Befristung vorliegt ! Darauf kommt es auch nicht an.
Es kommt darauf an :
dass a) der Vater Deutscher ist,
dass b) die Mutter sich um das Kind kümmern will,
also kann sie bleiben !
Interessant!
Kann sie hierbleiben, weil sie ja ein „deutsches“ Kind hat
(deutscher Vater) und versorgt.
J A U !!!
Hat sie Anspruch auf
irgendwelche Sozialleistungen oder Kindergeld für das Kind und
für sich (wenn nicht arbeiten gehen kann).
Bis das Kind 3 . Jahre alt ist braucht sie nicht
arbeiten ! Da kann sie Unterhalt vom Vater verlangen !
Erziehungsgeld und Kindergeld : wie bei Deutschen !
So? Ich dachte als unehelicher Vater muss man in Deutschland „nur“ für das Kind Unterhalt zahlen und nicht auch noch die Mutter versorgen.
Oder müßte sie mit dem Kind nach Ablauf des Visa zurück in ihr
Land?
N e i n !!!
Hätte sie !!! Anspruch auf Unterstützung finanziell
durch den Vater. OOOOOOOhhhhhhh ja !
Lieben Gruß
Skyver
Stefan bist Du es ??? Solch ähnliche Fälle
gibts doch nicht oder ???
Also ich bin nicht Stefan. Warum soll es solche Fälle nicht geben?
Wenn der Vater die Sachen nicht zahlen kann (z.B. Sozialhilfeempfänger), kann die Frau trotzdem hierbleiben und wird vom Staat versorgt? Interessant!!!
Gruß
Skyver
Lieben Gruß
Skyver
Stefan bist Du es ??? Solch ähnliche Fälle
gibts doch nicht oder ???
Also ich bin nicht Stefan. Warum soll es solche Fälle nicht
geben?
Wenn der Vater die Sachen nicht zahlen kann (z.B.
Sozialhilfeempfänger), kann die Frau trotzdem hierbleiben und
wird vom Staat versorgt? Interessant!!!
Auch das wird HartzIV schon richten…und wenn das
nicht hilft, kommt §§ 170 b StGB ins Spiel und der wirkt
zu 100 %
Wenn der Vater die Sachen nicht zahlen kann (z.B.
Sozialhilfeempfänger), kann die Frau trotzdem hierbleiben und
wird vom Staat versorgt? Interessant!!!
Auch das wird HartzIV schon richten…und wenn das
nicht hilft, kommt §§ 170 b StGB ins Spiel und der wirkt
zu 100 %
ok, also, wie ich jetzt auch von anderer Quelle gehört habe, erhält die Frau tatsächlich Aufenthaltsrecht insofern ihr Kind deutsch ist (wobei die Frage ist, wie das aussieht, wenn sie bei nem ONS geschwängert wurde und den Vater nicht kennt, aber nur weiss, dass er Deutscher ist)
Die Geldfragen sind immer wichtig, aber nicht so sehr von Bedeutung in dem Fall
Bevor solche Sachen eintreten ist es doch gut sich über die fianziellen Folgen auch Gedanken zu machen.
Ich hätte nicht gedacht, dass eine Frau Aufenthaltsrecht erhält, sondern dass sie mit dem Kind nach Ablauf des befristeten Visa in Ihr Heimatland zurückkehren muss, wo dann die Gesetze bzgl. Unterhalt etc. für den Vater gelten würden.
Naja, so kann man sich täuschen.
Gruß
Skyver