Aufenthaltstitel BRD - Wird der Titel behalten, auch wenn man kündigt?

Hallo zusammen,

X hat einen befristeten Aufenthaltstitel (Arbeitsvisum), der bis Juni 2018 läuft. Ferner wird bestimmt:

„Beschäftigung nicht gestattet mit Ausnahme der Tätigkeit als Y bei Unternehmen Z… Selbstständige Tätigkeit gestattet. Erlischt mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bzw. AsylbLG“

Kann X bei Unternehmen Y kündigen, für 1-2 Monate verreisen, und dann nach einem neuen Job in der BRD suchen, ohne seinen aktuellen Aufenthaltstitel zu verlieren?

Vielen Dank!

Das ist doch sehr deutlich ! (ich finde es ungewöhnlich, aber die rechtlichen Hintergründe kenne ich ja auch nicht)

Frage die zuständige Ausländerbehörde.

Ist es das?

„Beschäftigung nicht gestattet mit Ausnahme der Tätigkeit als Y bei Unternehmen Z“

Zunächst einmal wird nur die Beschäftigung auf das Unternehmen Y beschränkt. Allerdings sollte das meines Verständnisses zufolge nicht bedeuten, dass Person X die seinen/ihren Aufenthaltstitel verliert, wenn er/sie nicht mehr bei Y arbeitet.

„Erlischt mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bzw. AsylbLG“

Bei diesem Teil bin ich mir z.B. auch nicht sicher. Was ist, wenn X kündigt und auf die Leistungen nach SGB II/ SGB XII / AsylbLG verzichtet für die 1-2 Monate?

Deswegen scheint mir die Lage nicht ganz so klar. Wenn ihr also noch weitere Ratschläge habt, gerne her damit :confused: