Hallo zusammen,
X hat einen befristeten Aufenthaltstitel (Arbeitsvisum), der bis Juni 2018 läuft. Ferner wird bestimmt:
„Beschäftigung nicht gestattet mit Ausnahme der Tätigkeit als Y bei Unternehmen Z… Selbstständige Tätigkeit gestattet. Erlischt mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bzw. AsylbLG“
Kann X bei Unternehmen Y kündigen, für 1-2 Monate verreisen, und dann nach einem neuen Job in der BRD suchen, ohne seinen aktuellen Aufenthaltstitel zu verlieren?
Vielen Dank!
Das ist doch sehr deutlich ! (ich finde es ungewöhnlich, aber die rechtlichen Hintergründe kenne ich ja auch nicht)
Frage die zuständige Ausländerbehörde.
Ist es das?
„Beschäftigung nicht gestattet mit Ausnahme der Tätigkeit als Y bei Unternehmen Z“
Zunächst einmal wird nur die Beschäftigung auf das Unternehmen Y beschränkt. Allerdings sollte das meines Verständnisses zufolge nicht bedeuten, dass Person X die seinen/ihren Aufenthaltstitel verliert, wenn er/sie nicht mehr bei Y arbeitet.
„Erlischt mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bzw. AsylbLG“
Bei diesem Teil bin ich mir z.B. auch nicht sicher. Was ist, wenn X kündigt und auf die Leistungen nach SGB II/ SGB XII / AsylbLG verzichtet für die 1-2 Monate?
Deswegen scheint mir die Lage nicht ganz so klar. Wenn ihr also noch weitere Ratschläge habt, gerne her damit 