Aufenthaltstitel nach dem Ausländergesetz

Hallo Experten,

was ist mit einem Aufenthaltstitel nach dem Ausländergesetz gemeint? Was konkret beinhaltet dieser Titel?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß Bernd

Hallo Bernd,

ein Aufenthaltstitel berechtigt Person XY zum zunächst befristeten Verbleib in Deutschaland. Dieses kann aus folgenden Gründen geschehen (Aufenthaltsgesetz):

§23 Aufenthaltsgewährung durch die obersten
Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten
politischen Interessen
§23a Aufenthaltsgewährung in Härtefällen
§24 Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz
§25 Aufenthalt aus humanitären Gründen
§25a Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten
Jugendlichen und Heranwachsenden
§27 Familiennachzug
§28 ausländischen Ehegatten eines Deutschen
§29 Familiennachzug zu Ausländern
§30 Ehegattennachzug

gibt natürlich noch ein paar mehr § die den Verbleib in Deutschland rechtfertigen. Wäre nur zu lang und ausführlich, diese alle hier darzustellen. Ausländerrecht ist mit das schwerste Gesetz, was wir haben. Bei einer speziellen Frage stehe ich gern zur Verfügung.

Gruß Marcus

Unter Aufenthaltstitel versteht man z.B. die Aufenhaltserlaubnis die eine Ausländerbehörde einem ausländischem Mitbürger erteilt so dass sich dieser mit dieser Erlaubnis legal in Deutschland aufhalten kann.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Gruß M.P.

Hola

das kannste hier kompakt nachlesen:

http://www.info4alien.de/atitel.htm

gruß fons

Hallo Experten,

Moin moin :smile:

was ist mit einem Aufenthaltstitel nach dem :Ausländergesetz
gemeint?

Damit ist ein Aufenthaltstitel gemeint, der einen bestimmten Zweck verfolgt. Sas Ausländergesetzt (AuslG) gibt es seit dem 01.01. 2005 nicht mehr und wurde durch das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ersetzt.

Was konkret beinhaltet dieser Titel?

Dazu müsste man wissen welchen § du genau meinst.

Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß Bernd

Biddeschön
Gruß
Sasi

Hallo Brnd,

ich empfhle folgnde Quellen:

http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/aufenthalts…

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsstatus

Mit freundlichen Grüßen

Hans W. Nilles

  1. Vorsitzender
    pro integration Ausländerhilfe e. V. Duisburg