also bitte.
wenn ich nicht weiß, was Königsberger Klopse sind, mir diese aber bestelle und sie mir nicht schmecken, dann muss ich die trotzdem bezahlen.
All you can eat sagt doch schon der Name. Was man nicht essen kann unterliegt eben einem anderen Preis. Wäre alles gegessen worden wäre ja alles in Ordnung. Der Gast konnte aber nicht alles essen. Aus welchen Gründen ist doch völlig egal. Alles was er essen kann bekommt er zu einem bestimmten Preis. Alles was er nicht essen kann oder will, hat er separat zu zahlen.
Ich verstehe euer Problem nicht. Hauptsache ich bekomme viel und wenn es nur zum Wegwerfen ist und ich gar nicht so viel brauche, wie ich bekommen kann?
Arme Welt.
ms
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Hi norsemanna,
es ging hier um die
rechtliche Klärung der Fragen und darum, ob Restaurants per
„Kleingedrucktem“ den Kunden zu einer Zahlung verpflichten
können).
wieso sollte das Kleingedruckte nicht gelten, solange es keine überraschenden Klauseln sind und dem AGB-Gesetz standhalten ist das völlig ok.
Es wird ein konkretes Angebot gemacht, das an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.
Wie kleingedruckt war denn das Kleingedruckte
"Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen 3 Euro berechnen, wenn Ihr Teller am Ende des Besuches nicht leer sein sollte. " und drei Zeilen weiter „Mitnahme von Speisen ausser Haus ist nicht erlaubt“.?
ms
Wenn dem Kunden das Angebot mit den Vertragsbedingungen nicht passt, muss er es nicht annehmen - sprich: nicht hingehen.
Ich verstehe das Problem nicht. Der Gastronom hat die Vertragsbedingungen eindeutig ausgeschildert und beschrieben. Wenn der Kunde darauf nicht eingehen möchte, dann soll er es lassen.
Was passiert mit dem mir nicht schmeckenden Sushi, das ich
zwischendurch auf dem Teller gelassen habe?
Mal ganz ehrlich - kein Restaurateur, der auch in Zukunft noch Kunden haben will, wird das bemängeln. Er wird auch niemanden die 3€ zahlen lassen, der ein Sushi auf dem Teller lässt. Die Klausel ist doch einfach da, um Leuten zu sagen: So bitte nicht.
Die Regeln aufhängen und sie durchsetzen, sind zwei paar Schuhe.
Wenn durch das Poster, die Schweinigel, die sich wirklich einen Teller voll aufladen und unangetastet stehen lassen, abgehalten werden, dann hat es seinen Sinn erfüllt.
Gruß
Elke
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Aufessen in Restaurants … noch eine Fragen
Hallo,
"Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen 3 Euro berechnen, wenn Ihr
Teller am Ende des Besuches nicht leer sein sollte. "
Was, wenn mir etwas nicht schmeckt oder aus Versehen auf den Boden gefallen ist?
Interessierte Grüße,
Tinchen
Hallo.
"Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen 3 Euro berechnen, wenn Ihr
Teller am Ende des Besuches nicht leer sein sollte. "
Was, wenn mir etwas nicht schmeckt oder aus Versehen auf den
Boden gefallen ist?
Wenn es auf dem Boden liegt, ist der Teller dann doch leer, oder? Die Regel ist zumindest mißverständlich formuliert, falls das Restaurant diese wirklich so durchsetzen möchte.
Sebastian.
Hallo,
"Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen 3 Euro berechnen, wenn Ihr
Teller am Ende des Besuches nicht leer sein sollte. "
Was, wenn mir etwas nicht schmeckt oder aus Versehen auf den
Boden gefallen ist?
wie Elke schon richtig schrieb, wird kaum ein Gastwirt diese Regel auch durchsetzen, wenn er auf den Fortbestand seines Unternehmens Wert legt. Mit anderen Worten: wird man darauf angesprochen, erklärt man den Sachverhalt und kann sich sicher sein, daß man für Fallsushi nicht bezahlen muß.
Gruß
Christian