Aufessen in Restaurants ... und Ryanair Mentalität

Hallo allesamt,

Herr X besucht ein Restaurant der aufgehenden Sonne. Draussen steht geschrieben „All you can eat, 15 Euro“. Drinnen wird schon ein Kunde „angemacht“, derweil er sich -gegen die neue Restaurantregel verstossend- mehr als 6 Sushi/Maki auf den Teller geladen hat. Herr X bemerkt nun auch die neue Aufschrift auf der Sushi Vitrine:

„Bitte immer weniger als 6 Sushi/Maki auf den Teller legen. Sie koennen ja mehrmals gehen.“

sowie auch neuerdings den Spruch:

"Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen 3 Euro berechnen, wenn Ihr Teller am Ende des Besuches nicht leer sein sollte. " und drei Zeilen weiter „Mitnahme von Speisen ausser Haus ist nicht erlaubt“.

Das Ganze fand vor fast leerem Restaurant statt, ein „Versorgungsnotstand“ war also nicht gegeben und auch die Sushi Meister haben Däumchen gedreht …

Frage 1: Muss man sich in dieser Situation wirklich auf „Weniger als 6“ verweisen lassen?

Frage 2: Ist man wirklich verpflichtet, die 3 Euro zu zahlen, wenn man nicht alles aufgegessen hat?

Ala Ryanair: 3 Euro, wenn der Stuhl zu sehr belastet wird, 3 Euro wenn die Toilette im Restaurant benutzt wird, 3 Euro, wenn man die Bedienung etwas fragt, was nicht mit einer Bestellung oder Bezahlung zusammenhaengt, 3 Euro fuer ein Paar Staebchen, denn man koennte ja auch mit den Fingern essen …

PS Herr X geht idR nur einmal zur Vitrine und lädt sich dann natürlich mehr als 6 Stückchen auf :smile:

Gruss von
norsemanna

„Bitte immer weniger als 6 Sushi/Maki auf den Teller legen.
Sie koennen ja mehrmals gehen.“

Können „ja“, aber halt nicht wollen. Nimm soviel du essen willst.

Vom Hausrecht könnte der Besitzer sowieso unte irgendeinem Vorwand Gebrauch machen.
Also nicht schüchtern sein, Freude einladen und ran an die Sushis.
Zeugen können sowieso nicht schaden, falls er den Hausrecht- Joker zieht!

Aber anstandshalber schön aufessen, das gehört sich!

Wenn der Besitzer fair sein möchte, dann soll er halt seine „Hausordnung“ draussen (!) aushängen, bei den 15.- Euro!

Mahlzeit!

Timsy

Keine rechtliche Antwort, aber:
Hallo.

In Fernost ist es in Restaurants üblich, bei Buffets oder All-you-can-eat eine „Strafgebühr“ zu verlangen, wenn der Teller nicht leer gegessen wird - und wird auch ohne Diskussion von Gästen bezahlt.

In wie weit das in Deutschland rechtlich haltbar ist, sollen andere sagen. :smile:

Gruß
Christian

Hallo,

aus unerfindlichen Gründen scheint es einigen Spaß zu machen, nicht nur für sich den maximalen Vorteil herauszuschlagen, sondern anderen auch noch einen möglichst großen Schaden zuzufügen.

Es kommt also oft genug vor, daß sich ein Gast - der eigentlich schon satt ist und auch nichts mehr essen will - eine dicke Portion auflädt, die dann nicht mehr verzehrt und am Ende weggeworfen wird. Das muß der Restaurantinhaber nicht zwangsläufig gut finden.

Genauso wenig übrigens wie die Leute, die zu fünft anrücken, zu fünft essen aber nur dreimal bezahlen.

Frage 1: Muss man sich in dieser Situation wirklich auf
„Weniger als 6“ verweisen lassen?

(…)

Frage 2: Ist man wirklich verpflichtet, die 3 Euro zu zahlen,
wenn man nicht alles aufgegessen hat?

Es handelt sich bei beiden um AGB, die man - sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind - anerkannt hat und die freundlicherweise einzuhalten sind.

PS Herr X geht idR nur einmal zur Vitrine und lädt sich dann
natürlich mehr als 6 Stückchen auf :smile:

*Applaus*

So zeigt man also heute seine rebellische Grundeinstellung.

C.

Nachtrag

Frage 2: Ist man wirklich verpflichtet, die 3 Euro zu zahlen,
wenn man nicht alles aufgegessen hat?

Bei der Klausel könnte ein Gericht Einwände haben. Gezwungen zu sein, alles aufzuessen, obwohl man satt ist, ist vielleicht doch ein bißchen überraschend. Andererseits sollte man in der Lage sein, bei Sushi abschätzen zu können, ob man nun fünf oder sechs schafft. Letztlich eine Frage der Auslegung.

C.

„Bitte immer weniger als 6 Sushi/Maki auf den Teller legen.
Sie koennen ja mehrmals gehen.“

Können „ja“, aber halt nicht wollen. Nimm soviel du essen
willst.

diesen rat würde ich nicht befolgen, wenn es vertragsinhalt wurde und nicht nur als bloße aufforderung/höfliche bitte zu verstehen ist.

Vom Hausrecht könnte der Besitzer sowieso unte irgendeinem
Vorwand Gebrauch machen.

ganz großer unsinn. das hausrecht besteht natürlich nicht grenzenlos oder unter berufung eine „vorwands“ und die entscheidungen des inhabers sind darüber hinaus gerichtlich nachprüfbar…

aber wer das glaubt und sich danach richtet, der hat natürlich pech gehabt…

gruß

Hallo,

ich finde auch die Mentalität hinter dieser Frage recht erschreckend!

Man kann sich vielleicht noch über die max. 6 Sushi auf dem Teller streiten. Allerdings gibt der Rest der Frage und die mitschwingende Einstellung hier eher Anlass zu der Vermutung, dass auch diese Regel (leider) nötig zu sein scheint.

All you can eat-Restaurant heißt „alles was du essen kannst“.

Das heißt nicht: Alles was du auf den Teller packen kannst, so dass der überquillt und die Hälfte auf den Boden oder den Tisch fällt - um dann weggeworfen zu werden.

Das heißt auch nicht: Alles auf den Teller packen, so dass die Hälfte liegen bleibt und weggeworfen werden muss.

Das heißt auch nicht: Alles auf den Teller packen und die Hälfte einpacken, damit man die nächsten Tage auch noch davon essen kann!

Wenn ein Restaurant solche Hinweise auf die Tafel schreibt, ist das ein Armutszeugnis. Aber nicht für das Restaurant, sondern für die - sorry - verfressene, raffgierige Kundschaft, die bei einer solchen Regelung alles Maß verliert und sich wegen eines „all you can eat“ - Schildes in die Steinzeit oder noch weiter zurück katapultiert.

LG Petra

LG Petra

@Mods
Eigentlich wäre das Thema besser bei Esskultur aufgehoben :wink:

In Fernost ist es in Restaurants üblich, bei Buffets oder
All-you-can-eat eine „Strafgebühr“ zu verlangen, wenn der
Teller nicht leer gegessen wird - und wird auch ohne
Diskussion von Gästen bezahlt.

Woanders werden auch Frauen gesteinigt…
das kann aber kein Masstab für uns sein. Sorry für das grobe Beispiel.

Timsy

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Mag sein - aber die Raffgier bewegt auch den Restaurantbesitzer, sowas anzubieten.
Er könnte ja auch drauf verzichten und feste Portionen sevieren, wie sehr viele andere Gaststätten, oder?
Aber nee, er will wohl genau diese Kunden haben.
Und in dieser Klientel sind halt schwarze Schafe - leider.

Aber dann den Schritt zu machen ALLE zu massregeln is doch ehrlich ne Sauerei.
Also: soviel nehmen wie schmeckt - aber brav aufessen.

Grüße!

Timsy

Hallo,

im Fernsehen habe ich letztens irgendwann einen Beitrag gesehen, in dem ein Restaurant Spezialpreise für seine Gerichte anbot. Man konnte glaube ich ebenfalls immer wieder nachbestellen. Der Spezialpreis galt aber nur solange man den Teller leeren konnte!

Für die letzte Portion (von der ein Rest blieb, weil pappsatt) musste man einen erhöhten bzw. einen Zusatzpreis zahlen. Also sozusagen: 3,-- € Mehrpreis.

Evtl. müsste der Restaurantbesitzer sein Angebot etwas verfeinern, so wie es wohl dieses Restaurant gemacht hat. Das Buffet nicht „all you can eat“ nennen, sondern eben wie o.g. Spezialpreis bis der X-Fall eintritt, für diese Portion Zusatzzahlung Y?

Zum Thema allgemein glaube ich auch, dass da der Chinamann gerne mal Mengen wegwirft, weil die Augen größer waren, als das Fassungsvermögen des Körpers auch wenn noch mal schockelt damit mehr reinpasst.

Gruß
Nita

Hallo,

aus unerfindlichen Gründen scheint es einigen Spaß zu machen,
nicht nur für sich den maximalen Vorteil herauszuschlagen,
sondern anderen auch noch einen möglichst großen Schaden
zuzufügen.

Mag sein - aber der Fall ist hier nicht gepostet. Es geht um die „normale“ Gruppe, die brav aufisst, sich aber sowas gefallen lassen soll. Das fände ich nicht ok, wenn ich netter Kunde dort wäre.

Frage 2: Ist man wirklich verpflichtet, die 3 Euro zu zahlen,
wenn man nicht alles aufgegessen hat?

Es handelt sich bei beiden um AGB, die man - sofern die
entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind - anerkannt hat
und die freundlicherweise einzuhalten sind.

Diese Voraussetzungen sind meines Erachtens kaum erfüllt - ausser sie sind DRAUSSEN bei den 15.- Euro vermerkt…

PS Herr X geht idR nur einmal zur Vitrine und lädt sich dann
natürlich mehr als 6 Stückchen auf :smile:

*Applaus*

So zeigt man also heute seine rebellische Grundeinstellung.

Wenn GHerr X Hunger hat und 32 Stück brav aufisst, dann ist er noch lange kein Rebell, denke ich.

Grüße!

Timsy

… ein Restaurant Spezialpreise für seine
Gerichte anbot. Man konnte glaube ich ebenfalls immer wieder
nachbestellen. Der Spezialpreis galt aber nur solange man den
Teller leeren konnte!
Für die letzte Portion…
musste man einen erhöhten…
…preis zahlen.

Das finde ich ok - bei von vorneherein klaren Spielregeln!

Timsy

Hallo,

auch so kann man sich als kulturloser Raffke outen. Fehlt nur noch, dass man auch das Besteck mitnimmt, da Be"steck" ja von „einstecken“ kommt. Und bezahlt hat man schließlich genug.

Gruß Woko

Hi Woko,

auch so kann man sich als kulturloser Raffke outen. Fehlt nur
noch, dass man auch das Besteck mitnimmt, da Be"steck" ja von
„einstecken“ kommt. Und bezahlt hat man schließlich genug.

wuerd mich schon interessieren, wen du bei meiner Frage als „kulturlosen Raffke“ bezeichnest und weshalb (Weder mich, noch Herrn X betrifft diese Regelung; es ging hier um die rechtliche Klärung der Fragen und darum, ob Restaurants per „Kleingedrucktem“ den Kunden zu einer Zahlung verpflichten können).

So nebenbei: Zum Besteck in einem japanischen Restaurant wird es idR keine Regel geben, denn das sind normalweise Einweg-Staebchen (selbst bei den „Nobel Japanern“ in MUC) und ob die irgendjemand mitnehmen möchte oder nicht, ist dem Wirt egal … Gesehen hab ich allerdings einen derartigen Fall noch nirgendwo.

Gruss
norsemanna

Können „ja“, aber halt nicht wollen. Nimm soviel du essen
willst.

diesen rat würde ich nicht befolgen, wenn es vertragsinhalt
wurde und nicht nur als bloße aufforderung/höfliche bitte zu
verstehen ist.

Ich glaub kaum, dass der Gast mehr befürchten muss als Hausverbot, oder? Und das hast du ja unten „entschärft“. Also: Mahlzeit!
:smile:

Vom Hausrecht könnte der Besitzer sowieso unte irgendeinem
Vorwand Gebrauch machen.

ganz großer unsinn. das hausrecht besteht natürlich nicht
grenzenlos oder unter berufung eine „vorwands“ und die
entscheidungen des inhabers sind darüber hinaus gerichtlich
nachprüfbar…
Das denke ich auch - also wird nix passieren.

Grüße!

Timsy

Können „ja“, aber halt nicht wollen. Nimm soviel du essen
willst.

diesen rat würde ich nicht befolgen, wenn es vertragsinhalt
wurde und nicht nur als bloße aufforderung/höfliche bitte zu
verstehen ist.

Ich glaub kaum, dass der Gast mehr befürchten muss als
Hausverbot, oder? Und das hast du ja unten „entschärft“. Also:
Mahlzeit!

ich kann mir nicht alle fallvariante dazu vorstellen, die passieren könnten.
aber ich weiss, dass der verkäufer gegen den gast aus vertrag vorgehen kann (bei vereinbarung). das erfasst auch schadensersatz, z.b. zu viel aufgeladen, sushi fällt runter und damit nicht mehr essbar.

grüße

Hallo,

Mag sein - aber die Raffgier bewegt auch den
Restaurantbesitzer, sowas anzubieten.

nein, er will damit Geld verdienen. Er kalkuliert ein, daß es Menschen gibt, die weniger essen, und solche, die mehr essen. Das funktioniert aber nur, wenn sich nicht in der letzten Runde jeder nochmal 20 Makis auf den Teller packt, die am Ende entweder in der Tonne oder in der mitgebrachten Tasche verschwinden.

Da zu solchen Angeboten im Schnitt Menschen kommen, die eher gute Esser sind, ist die Kalkulation meist relativ eng gestrickt und nicht selten ist das auch noch ein Zuschußgeschäft, das nur veranstaltet wird, weil das Werbung für das Lokal bedeutet.

Aber dann den Schritt zu machen ALLE zu massregeln is doch
ehrlich ne Sauerei.

Ja, freie Fahrt für freie Bürger - nieder mit der innerstädtischen Geschwindigkeitsbeschränkung.

Gruß
C.

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Woanders werden auch Frauen gesteinigt…
das kann aber kein Masstab für uns sein. Sorry für das grobe
Beispiel.

Auch sorry, aber er hat ja nicht gesagt: DESHALB sollte sowas auch bei uns so sein, sondern einfach erklärt, dass das woanders möglich ist.
Ich fand die Information einfach interessant, kannte ich diese Regel doch bisher von nirgendwo.

Gruß
Elke

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Was passiert mit dem mir nicht schmeckenden Sushi, das ich zwischendurch auf dem Teller gelassen habe?
Ich nutze ‚all you can eat‘ vorwiegend um Dinge probieren zu können, deren Geschmack ich nicht kenne und die ich im Zweifelsfall dann liegen lasse. Dafür bin ich bereit auch einen höheren Preis, im Vergleich zu dem sättigenden Einzelgericht, zu zahlen.

vnA