Auffahrunfall

hallo, man stelle sich vor, man wird zeuge eines auffahrunfalls, der durch völlig unnötiges bremsen eines vorausfahrenden fahrzeugs verursacht wird. die strasse ist angenommen komplett frei und gerade und überschaubar ca. einen kilometer weit bis zur nächsten sanften kurve.
jemand hat in der rechten spur gebremst weil jemand anderes noch rechtser ausparken wollte.
das bremsende fahrzeug befindet sich zu dem zeitpunkt in der linken spur. bräuchte also nicht bremsen. Nichts deutet auf eingriff in die linke spur hin.
die aufgefahrenen autos (zwei) aus der linken spur fahren an den strassenrand und holen die polizei.
auffahrer nimmt resignierend schuld auf sich weil aufgefahren und keine zeugen weit und breit (zu dem zeitpunkt).
es vergehen monate, versicherungen sind benachrichtigt.

jetzt aber stelle man sich vor, dass fahrer des bremsenden fahrzeugs nun nach schadensmeldung auch noch schmerzensgeld in erheblicher höhe geltend machen will.
könnte in diesem kuriosen fall im nachhinein noch die schuldfrage verändert werden?
also wenn in diesem angenommenen fall zeugen per "baum"zettel gesucht und gefunden würden?

rein fiktive frage!

danke aber trotzdem allen

Hallo!

das bremsende fahrzeug befindet sich zu dem zeitpunkt in der
linken spur. bräuchte also nicht bremsen.

Das würde ich anders sehen. Der Fahrer hat vermutlich befürchtet, ein
Auto auf der rechten Spur könnte nach links ausscheren. Kann man
wirklich beweisen, daß das völlig unbegründet war?

Gruß,
Mas

Hallo,

Das würde ich anders sehen. Der Fahrer hat vermutlich
befürchtet, ein
Auto auf der rechten Spur könnte nach links ausscheren.

Oder er hat befürchtet, ein Kind komme zwischen den parkenden Autos von rechts nach links über die Fahrbahn gerannt und das - und nicht etwa das ausparkende Auto - sei der wahre Grund für die plötzlichen Bremsmanöver auf der rechten Spur.

Die Dinge liegen in Wahrheit nämlich oft ganz anders als man nach dem ersten Anschein glauben könnte. So vielleicht auch hier.

Gruß

smalbop

nehmen wir an, es standen keine autos an der strasse, und dieses eine, dass sich eventuell hätte bewegen wollen/können, hätte dort auch garnicht stehen dürfen, denn es war eine bushaltestelle an welcher sich kein bus und auch keine fahrgäste befanden.

oder man formuliert es anders.
ANGSTBREMSEN

und wir gehen davon aus, dass der auffahrende wie in der fahrschule gepredigt wird, auch vorrausschauend fährt, somit die situation wohl übersehen konnte…

zudem gehen wir davon aus, das evtl. doch noch zuseher gefunden werden!?
per zettel, o.ä.

dankeschön :smile:

selbst bei „angstbremsen“ muss der nachfahrende den sicherheitsabstand wahren. ich denke eine mitschuld wird hier schwierig nachzuweisen sein.
gruß

Wie lange muss also ein autofahrer mit dem anfahren warten, wie groß muss der abstand nach drei metern fahrt sein?
ist anfahren nicht beschleunigen?
hmh… gerade rauf aufs gas weil die ampel grün wird!?

danke :smile:

Hallo,

nehmen wir an, es standen keine autos an der strasse, und
dieses eine, dass sich eventuell hätte bewegen wollen/können,
hätte dort auch garnicht stehen dürfen, denn es war eine
bushaltestelle an welcher sich kein bus und auch keine
fahrgäste befanden.

Was trägt das zum Sachverhalt bei? Ob das Fahrzeug, das dort ausparkte, dort zuvor zu Recht stand oder nicht, ist völlig unerheblich für die Frage, ob das Bremsen der anderen Verkehrsteilnehmer wegen des Ausparkmanövers notwendig war oder nicht.

oder man formuliert es anders.
ANGSTBREMSEN

Ja, weißt Du was? JEDES Bremsen ist Angstbremsen. Entweder weil ich keinen Strafzettel haben möchte oder niemanden rammen oder weil ich Angst habe, sonst an meiner Garage vorbeizuschießen.

und wir gehen davon aus, dass der auffahrende wie in der
fahrschule gepredigt wird, auch vorrausschauend fährt, somit
die situation wohl übersehen konnte…

Da wurde bei der Predigt etwas falsch verstanden. Vorausschauendes Fahren heißt nicht, im Zweifel weiter Gas zu geben, sondern im Zweifel die Geschwindigkeit der unklaren Situation anzupassen, das heißt zu bremsen.

Außerdem darf man getrost davon ausgehen, dass der erste in der Schlange von allen den besten Überblick hat, wenn es um die Frage geht, ob der voraus liegende Streckenabschnitt frei ist. Da brauchen sich die Nachfolgenden gar nicht dessen Kopf zu zerbrechen.

Im übrigen hätte ich ein Überholmanöver empfohlen, wenn doch - angeblich von weiter hinten gut erkennbar - weit und breit alles frei war. Mit ausreichendem Sicherheitsabstand wäre entweder zu bremsen oder zu überholen nämlich kein Problem gewesen.

zudem gehen wir davon aus, das evtl. doch noch zuseher
gefunden werden!?
per zettel, o.ä.

Ja, bestimmt, nach einem halben Jahr…falls ja: deren Aussagewert kann man vergessen. Die nimmt jeder Anwalt bei der Zeugenanhörung auseinander.

Gruß

smalbop

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OT: Sternchen!
Siehst Du, so schnell geht das.

oh, vielen Dank.

ich denke doch, da wird etwas vorschnell beifall geklatscht und leider auch etwas falsch verstanden.
nee, is auch nicht einfach eine so gute erklärung hier abzuliefern, dass die situation gut erfasst werden kann.

sorry für die umstände, aber ich glaub schon, dass einige auch ihren spaß an dieser geschichte hatten.

dann hat es sich ja gelohnt - nicht wahr :wink:

danke groby…

hmhmmmmm is echt schwierig.

klar das alle an einer ampel erstmal warten bis es grün ist.
die ampel schaltet also um und zweitwarter wartet bis erstwarter losfährt.
wann darf der zweite anfahren, darf er lediglich die kupplung und bremse loslassen um das auto anzurollen und wenn ja, ab wann darf gas gegeben werden - ab welchem abstand zum vordermann?

faktisch: wie weit muss das erste auto entfernt sein, damit das zweite anfahren darf?

schade, dass es leute gibt die diese situation mit einem „normalen“ auffahrunfall z.B. an einer einmündung, an schulen, an zebrastreifen u.ä. verwechseln. es gibt eine unmenge an absolut faktischen fällen die ich nicht wirklich weiter aufzählen möchte.
ich finde dies ist ein ziemlich besonderer fall.

wie ist das z.b. mit schaulustigen, die bremsen, weil sie sehen wollen?

so, ansonsten gebe ich jetzt wirklich auf, aber wollte groby wenigstens wissen lassen wie sehr ich sachliche kommentare mag :smile:
danke dafür

danke groby…

Hallo!

klar das alle an einer ampel erstmal warten bis es grün ist.
die ampel schaltet also um und zweitwarter wartet bis
erstwarter losfährt.

In deiner Beschreibung des Unfalls kommt keine Anpel vor.

faktisch: wie weit muss das erste auto entfernt sein, damit
das zweite anfahren darf?

So, daß es bei einer überraschenden Bremsung zu keinem Auffaghrufall kommt.

wie ist das z.b. mit schaulustigen, die bremsen, weil sie
sehen wollen?

Ein derart unnötiger Bremsvorgang begründet sehr häufig eine Teilschuld des Bremsenden - das werden dir hier viele bestätigen. Aber: Aus deiner Schilderung des Unfallvorgangs lässt sich eben nicht so eindeutig belegen, daß der Bremsvorgang wirklich unnötig war. Im Gegenteil, es liest sich eigentlich sehr vernünftig - unklare Verkehrsituation auf der rechten Spur, Fahrer bremst vorsichtshalber ab, weil er mit Spurwechsel rechnet … das muß man erst mal wiederlegen, während gegen den Auffahrenden von vornherein der Anscheinsbeweis gilt, daß´er zu dicht aufgefahren ist.

Gruß,
Max

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der Sprachkritiker-kritiker-kritiker…
cool… soviel mal dazu
danke für die ausführungen… schon mal DENKER :smile:

In deiner Beschreibung des Unfalls kommt keine Anpel vor.

oh jeeeeee… da hab ich wohl zuviel acht auf die rechtsform gegeben und einen wirklich wichtigen fakt ausgelassen… my fault… sorry.

dieser fiktive fall wäre so wie ich es jetzt schrieb… gerade losgefahren, von der ampel.

faktisch: wie weit muss das erste auto entfernt sein, damit
das zweite anfahren darf?

So, daß es bei einer überraschenden Bremsung zu keinem
Auffaghrufall kommt.

na ja… eben… sehr gern aber jetzt mal in echt :wink: wann darf der zweite losfahren? bitte stelle dir vor du gehst gerade aufs gas - oder trittst gerade ins pedal oder oder oder… das ist doch eine etwas andere situation, als im fließenden verkehr… auf eine ampel, eine kreuzung u.o. ähnliches zu…

wie ist das z.b. mit schaulustigen, die bremsen, weil sie
sehen wollen?

Ein derart unnötiger Bremsvorgang begründet sehr häufig eine
Teilschuld des Bremsenden - das werden dir hier viele
bestätigen.

hat eben bisher niemand, das jedoch wäre ja auch mein gedanke.

Aber: Aus deiner Schilderung des Unfallvorgangs

lässt sich eben nicht so eindeutig belegen, daß der
Bremsvorgang wirklich unnötig war. Im Gegenteil, es liest sich
eigentlich sehr vernünftig - unklare Verkehrsituation auf der
rechten Spur, Fahrer bremst vorsichtshalber ab, weil er mit
Spurwechsel rechnet …

kein eventueller spurwechsel, da linkes fahrzeug direkt auf höhe des rechten wäre, schon allein durch „gemeinschaftliches“ anfahren.
es wollte niemand auf die strasse, und auch niemand von ihr runter.

das muß man erst mal wiederlegen,

eben, deshalb käme es in diesem fiktiven fall zur resignierenden idee des auffahrenden… ich hab ja eh schuld um was soll ich hier eigendlich kämpfen, wenn da niemand anhält! also sagen, JA ich bin schuld und gut ist. schließlich ist man versichert. (wenn auch diese natürlich steigt)

während gegen den Auffahrenden von vornherein der
Anscheinsbeweis gilt, daß´er zu dicht aufgefahren ist.

genau…

aber im nachhinein, überlegt eben der sich… warum eigendlich hab ich das so gemacht, und jedes weitere überlegen bringt ihn dahin dass wohl eine teilschuld vorliegen könnte.

die frage zielte nun darauf ab… was soll er dann tun, wenn sich das verfestigt - er hat schließlich auch nen schaden, den muss er schon bezahlen. aber warum evtl. sollte er auch den des anderen begleichen, wenn dieser eben NICHT den verkehr, sondern nur sich selbst bedachte und durch schauen auf nicht verkehrsrelevante dinge bremst.

ist echt schwierig das darzustellen.
wenn es nicht fiktiv wär, wärs vielleicht einfacher :wink:
ich sollte jetzt einfach das nehmen was ich hab, und in die szene einbauen :wink:

vielen dank jedenfalls Denker, wie schon einmal geschrieben, ich mag seriöse und vor allem sachliche kommentare

Hallo!

na ja… eben… sehr gern aber jetzt mal in echt :wink:

Genau so, wie ich es geschrieben habe.

…das ist doch eine etwas andere situation, als im
fließenden verkehr…

Nein, meines Wissens nicht.

hat eben bisher niemand,

Weil das mit dem unnötigen Bremsvorgang eher ein Ausnahmefall und in deiner Schilderung nichts darauf hindeut, daß das hier zutreffen könnte.

kein eventueller spurwechsel, da linkes fahrzeug direkt auf
höhe des rechten wäre, schon allein durch „gemeinschaftliches“
anfahren.

… die Befürchtung, das rechte Auto könnte einem reinfahren …
… die Befürchtung, der Ausparkende könnte zu weit rüber kommen …

Es gibt eine ganze Menge legitimer Gründe zu bremsen - und dann darf man auch bremsen, auch wenn es anderen Autofahrern oder Zeugen als unnötig erscheint. Die „illegitimen“ Gründe sind da eher in der Unterzahl.

sollte er auch den
des anderen begleichen, wenn dieser eben NICHT den verkehr,
sondern nur sich selbst bedachte und durch schauen auf nicht
verkehrsrelevante dinge bremst.

Ich dachte, der hätte wegen des Stockens auf der rechten Seite gebremst? Also mE eindeutig verkehrsrelevant. Nicht verkehrsrelevant wäre es wohl, wenn er gebremst hätte, umn der Blondine am Straßenrand nachzuschauen.

Gruß,
Max

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Hallo Regine,

und wir gehen davon aus, dass der auffahrende wie in der
fahrschule gepredigt wird, auch vorrausschauend fährt, somit
die situation wohl übersehen konnte…

Es soll gerüchteweise zum vorausschauend Fahren gehören, dass man genügend Abstand hält um noch ohne Aufzufahren anhalten zu können falls der Vordermann unvorhergesehen bremst…

*zwinker*

Grüße von
Tinchen

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könnte in diesem kuriosen fall im nachhinein noch die
schuldfrage verändert werden?
also wenn in diesem angenommenen fall zeugen per "baum"zettel
gesucht und gefunden würden?

Hallo,

der weitaus überwiegende Haftungsanteil dürfte ohnehin zu Lasten des/der Auffahrenden gehen.

Grüße, M

vielen dank für die angenehm sachliche antwort :smile:

  • ein netter gruß R.