Auffahrunfall

Hallo Leute,

nachdem das letztes mal hier so schön funktioniert hat, hab ich jetzt gleich noch eine Frage:

Gestern hatte ich einen leichten Auffahrunfall (ich war der Schuldige ;( ) - meine Auffahrgeschwindigkeit betrug weniger als die Laufgeschwindigkeit eines durchschnittlichen Fussgängers, meiner Ansicht nach ist es also auszuschließen, dass meinem Unfallgegner großer Schaden entstanden ist (ich vermute eher gar keiner). Der erste Check seiner Stossstange ergab nicht mal Kratzer, jedoch einen langen Riss, der jedoch nicht von mir stammt. Das hat der Kerl auch unterschrieben. Jetzt kam er heute und macht mir das Angebot, 500 Euro und alles vergessen. Ich kam aus dem Staunen nicht heraus (50 Euro wären schon viel gewesen) und habe abgelehnt. Nun ist die Situation die, dass ich nicht mit seiner Forderung einverstanden bin und er nicht mit seiner. Soweit ich das jetzt überblicke bleibt nur der Gang zum Gutachter, der jedoch viel Geld kostet (im Vergleich zum Schaden der MEINER Meinung nach durch mich entstanden ist). Meine Frage ist nun: Wer muss den Gutachter bezahlen? Im Prinzip bin ich der Schuldige, aber ich will den G. ja nur, weil ich der Ansicht bin, der andere versucht mich zu bescheissen…

Danke für zahlreiche Antwort schon im Voraus

Alex.

Hi Alex,
die Sache ist relativ einfach. Du meldest den Schaden ordnungsgemäss Deiner Versicherung (das musst Du sowieso). Gleichzeitig erklärst Du Deiner Versicherung, das die Forderung des Unfallgegners Deiner Ansicht nach unberechtigt erscheint. Die Versicherung wird dann daraufhin einen Gutachter beauftragen und diesen auch zahlen. Versicherungen sind nämlich nicht nur dazu da, berechtigte Forderungen zu befriedigen, sondern auch dazu unberechtigte Forderungen abzuweisen. Stellt der Gutachter jetzt fest, dass der Schaden (Riss) schon älter ist, wird sie die Regulierung des Schadens ablehnen (evtl. sogar Anzeige wegen Versicherungsbetrug stellen). Jetzt kann Dein Unfallgegener natürlich gegen die Versicherung klagen (aber was juckt Dich das). Sollte der Gutachter aber feststellen, das die Forderung berechtigt ist, wird sie den Schaden regulieren. Liegt der Schaden unter € 500,- (korrigiert mich, wenn ich mich irre) bietet Dir die Versicherung an, den Regulierungsbetrag an die Versicherung zurückzuerstatten, somit verlierst Du Deinen Rabatt nicht. Die Kosten für den Gutachter zahlt die Versicherung allein.
Gruss Sebastian