Auffahrunfall

Hallo, liebe Experten,

ich bin jemandem aufgefahren und gleich darauf (ca. 10 Sek.)jemand mir (Landstrasse). Mir ist eigentlich klar, dass meine Kasko meinen Frontschaden zahlt, meine Haftpflicht den Schaden der vor mir fahrenden und die Haftpflicht der hinter mir fahrenden meinen Heckschaden. Nun will mir die Haftpflicht der hinteren die Reparaturkosten um 1/3 kürzen, weil ich „durch mein vorheriges Auffahren auf den Wagen meines Vordermannes den Bremsweg von ihrer Versicherten verkürzt habe“. Nach meinem Widerspruch erklärten sie das als normal und ich soll doch meiner Kaskoversicherung das Drittel in Rechnung stellen. Diese würde das auch zahlen, es aber als 2. Unfall berechnen und mich nochmals hochstufen. Welche Versicherung soll nun weiter ärgern *g*? Ist das wirklich ein zweiter Unfall (war innerhalb von Sekunden, erst vorne, dann hinten). Dürfen die mir wirklich 1/3-Mitschuld geben?

Vielen Dank schon mal für kundige Antworten!
Karin
P.S. Mir fällt beim Grübeln gerade noch ein, dass die hinter mir fahrende gesagt hat, wir könnten doch nicht hier stehen ohne Warnblinklicht oder Warndreieck - sie hat mich also nicht bremsen sehen sondern erst, als ich schon gestanden bin - das kann doch keine Bremswegverkürzung sein.

Hi Karin,
diese Logik der Versicherung kann ich nicht nachvollziehen.
§4StvO sagt ganz klar:

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Hätte der auffahrende also genügend Abstand gehalten, wäre er nicht aufgefahren.Ganz einfach. Nach dieser Logik der Versicherung müsstest Du den Heckschaden an dem Auto dem Du aufgefahren bist ja auch nicht voll zahlen, weil Dir der Bremsweg verkürzt wurde. Merkwürdige Denkweisen haben die Versicherungen manchmal. Ich würde zu einem vernünftigen Anwalt gehen.
Gruss Sebastian

der sich über eine leichte Arbeit freut…
der Rechtsanwalt natürlich!
Nur sollte man ihm das schonend beibringen, sonst kriegt der ´nen Lachkrampf
Grüße
Raimund

ist doch wohl quatsch

der Rechtsanwalt natürlich!
Nur sollte man ihm das schonend beibringen, sonst kriegt der
´nen Lachkrampf

Hallo Raimund,

möglich, dass der RA sich freut, aber ich würde auch einen RA einbeziehen, wenn die Versicherung sich bei einem so einfachen Fall weigert, zu zahlen. Zahlen muss den Anwalt nämlich die Versicherung.

Bei mir hat es einmal in einem etwas komplizierteren Fall eines Briefes des RA bedurft, und die gegnerische Versicherung hat gezahlt.

Gruß
HaWeThie

da hast Du mich falsch verstanden…
… ich wollte nicht vom RA abraten. Das Gegenteil!
Nur wird sich der RA über die gegnerische Versicherung schief lachen.
Die müssen zuviel Geld haben!
Grüße
Raimund

Hi Sebastian :o)

diese Logik der Versicherung kann ich nicht nachvollziehen.

Ich leider schon …

§4StvO sagt ganz klar:

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der
Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden
kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf
nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Ja, die Rede ist hier von Bremsen, nicht von wo reinkrachen. Dann verzögert dein Wagen nämlich viel mehr als beim Bremsen, und das kann wohl niemand bei seinem Bremsweg miteinberechnen. Extremfall ist, wenn du ungebremst gegen eine Mauer fährst, dann ist dein Bremsweg null. Soweit die Theorie.

Hätte der auffahrende also genügend Abstand gehalten, wäre er
nicht aufgefahren. Ganz einfach.

Sooo einfach ist das nicht. Um das Argument der „Bremswegverkürzung“ wegzubekommen brauchst du mehr Details, genauen Standort der Fahrzeuge vor und nach dem Unfall, Wetterlage, Art der Schäden, Aufprallgeschwindigkeit usw.

Nach dieser Logik der

Versicherung müsstest Du den Heckschaden an dem Auto dem Du
aufgefahren bist ja auch nicht voll zahlen, weil Dir der
Bremsweg verkürzt wurde. Merkwürdige Denkweisen haben die
Versicherungen manchmal.

Das Argument könnte ziehen, ausser du bist einfach zu dicht aufgefahren :o)

°wink°

Tiger

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Begründung der Versicherung
Danke erst einmal für die Antworten. So war meine Reaktion natürlich auch. Aber die versicherung bezieht sich wohl auf die neue Haftungsregelung und auf dieses Urteil:

Bremswegverkürzung und Mithaftung des Auffahrenden

Wer durch einen schuldhaften Verkehrsverstoss auf seinen Vordermann auffährt, verkürzt den Bremsweg des nachfolgenden Kraftfahrzeuges.
Dieses führt zu einem Mitverschulden in Höhe von 30% am eigenen Heckschaden.
(OlG Celle, Urt. v. 20.06.2002, Az. 14 U 323/01)

Eine eingehendere Urteilsbegründung habe ich im Web leider nicht gefunden. (Falls jemand sie findet, nur her damit *g*)

Ich werde mich nun wohl trotzdem nicht auf einen Kompromiss einlassen, sondern entweder volle Übernahme oder Rechtsanwalt (habe zum Glück eine Rechtsschutzversicherung).

Weitere Meinungen sind aber trotzdem jederzeit willkommen!

Liebe Grüsse

Karin

Hallo Tiger,

ich bin mit den beiden Autos vor mir in Kolonne gefahren. Beim Aufprall war ich nicht mehr schnell, jedenfalls ging mein Airbag nicht auf und nach dem Autohaus geht der ab 25 km/h auf. Bei der mir auffahrenden ging er auf - und sie hat mich auch nicht bremsen sehen sondern nur stehen. Also kann ich doch eigentlich ihren Bremsweg nicht verkürzt haben - oder sehe ich das falsch???

wink zurück

Karin

Nachfrage: Was bringt es mir, wenn die vor mir 1/3 Teilschuld bekäme. Die Rechnung an meinem Auto ist auch nach Abzug von 1/3 höher, als das sich lohnen würde, es selbst zu bezahlen (Vollkasko). Und beim Heckschaden der vor mir fahrenden ist es ebenso (Haftpflichtfall). Da würden sich dann doch nur die Versicherungen freuen, wenn sie weniger bezahlen müssen.

Wer durch einen schuldhaften Verkehrsverstoss auf seinen
Vordermann auffährt, verkürzt den Bremsweg des nachfolgenden
Kraftfahrzeuges.
Dieses führt zu einem Mitverschulden in Höhe von 30% am
eigenen Heckschaden.
(OlG Celle, Urt. v. 20.06.2002, Az. 14 U 323/01)

Hallo, Karin,
nur wenn das, was ich oben hervorgehoben habe, zutrifft, wäre die Versicherung teilweise im Recht.
Aber auch in diesem Fall würde ich einen RA beiziehen.
Grüße
Eckard.

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Hi Tiger,

diese Logik der Versicherung kann ich nicht nachvollziehen.

Ich leider schon …

§4StvO sagt ganz klar:

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der
Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden
kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf
nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Ja, die Rede ist hier von Bremsen, nicht von wo reinkrachen.
Dann verzögert dein Wagen nämlich viel mehr als beim Bremsen,
und das kann wohl niemand bei seinem Bremsweg miteinberechnen.
Extremfall ist, wenn du ungebremst gegen eine Mauer fährst,
dann ist dein Bremsweg null. Soweit die Theorie.

Das ist wirklich reine Theorie :wink:
Was denn nun, wenn ich einen Millimeter hinter meinem Vordermann zum stehen komme? Dann wäre mir der doch trotzdem reingekracht.
Schlüssig wäre das ganze m.E. nur dann, wenn meine Wagenlänge für den Hintermann als zusätzlicher Bremsweg ausgereicht hätte. Aber das ist nur mit Gutachten nachweisbar.

Hätte der auffahrende also genügend Abstand gehalten, wäre er
nicht aufgefahren. Ganz einfach.

Sooo einfach ist das nicht. Um das Argument der
„Bremswegverkürzung“ wegzubekommen brauchst du mehr Details,
genauen Standort der Fahrzeuge vor und nach dem Unfall,
Wetterlage, Art der Schäden, Aufprallgeschwindigkeit usw.

Nein. Wer auffährt, hat den erforderlichen Sicherheitsabstand nachweislich nicht eingehalten. Im Zweifel könnte man dem auffahrenden auch noch vorwerfen, er wäre nicht vorausschauend gefahren. In Zeiten der dritten Bremsleuchte kann man erwarten, das ein nachfolgender Autofahrer über eine Bremsung rechtzeitig in Kenntnis gesetzt ist.

Nach dieser Logik der

Versicherung müsstest Du den Heckschaden an dem Auto dem Du
aufgefahren bist ja auch nicht voll zahlen, weil Dir der
Bremsweg verkürzt wurde. Merkwürdige Denkweisen haben die
Versicherungen manchmal.

Das Argument könnte ziehen, ausser du bist einfach zu dicht
aufgefahren :o)

Oder der Hintermann? Die spinnen, die Versicherungen (frei nach Asterix & Obelix)
Gruss Sebastian

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Hi Karin,

Da würden sich dann doch nur die

Versicherungen freuen, wenn sie weniger bezahlen müssen.

Jetzt hast Du es getroffen :wink:
Was meinst Du, warum sich die Versicherungen solche Sachen austüfteln?
Gruss Sebastian

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Hi Karin :o)

ich bin mit den beiden Autos vor mir in Kolonne gefahren.

Beiden ?? Welchen beiden ? Du hast davon geschrieben, dass du jemandem aufgefahren bist. Oder ist vor dir auch ein Auffahrunfall passiert ?

Beim

Aufprall war ich nicht mehr schnell, jedenfalls ging mein
Airbag nicht auf und nach dem Autohaus geht der ab 25 km/h
auf. Bei der mir auffahrenden ging er auf - und sie hat mich
auch nicht bremsen sehen sondern nur stehen.

Sagt wer ? Und komm mir jetzt nicht mit dem was sie kurz nach dem Unfall gesagt oder geschrieben hat … das zählt nämlich Null. Und ob ein Airbag aufgeht oder nicht hat auch keinerlei Beweiskraft … vielleicht ist deiner defekt ? oder ihrer hat schon bei 10 km/h gezündet … beweis mal das Gegenteil

Also kann ich

doch eigentlich ihren Bremsweg nicht verkürzt haben - oder
sehe ich das falsch???

Leider ja … du KANNST ihren Bremsweg verkürzt haben und bist leider nicht in der Lage das Gegenteil zu beweisen … traurig aber wahr

Trotzdem ein schönes Neues Jahr … und zu deiner Nachfrage, ja, verdienen dran tun nur die Versicherungen

Tiger

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Hi Karin :o)

ich bin mit den beiden Autos vor mir in Kolonne gefahren.

Beiden ?? Welchen beiden ? Du hast davon geschrieben, dass du
jemandem aufgefahren bist. Oder ist vor dir auch ein
Auffahrunfall passiert ?

Zwei Autos fuhren vor mir. Der erste kannte sich in der Gegend nicht aus und ist auf der Landstrasse schon einige Zeit mit ca. 70 km/h gefahren. Er sagt, er hat dann - wieder einmal - etwas abgebremst, er muss aber sehr stark abgebremst haben. Die direkt vor mir fahrende ist dann voll in die Bremsen gestiegen und kam knapp vor ihrem Vordermann zum Halten. Und in die bin dann ich hineingerutscht. Ich war nicht mehr schnell beim Zusammenstoß.

Beim

Aufprall war ich nicht mehr schnell, jedenfalls ging mein
Airbag nicht auf und nach dem Autohaus geht der ab 25 km/h
auf. Bei der mir auffahrenden ging er auf - und sie hat mich
auch nicht bremsen sehen sondern nur stehen.

Sagt wer ? Und komm mir jetzt nicht mit dem was sie kurz nach
dem Unfall gesagt oder geschrieben hat … das zählt nämlich
Null. Und ob ein Airbag aufgeht oder nicht hat auch keinerlei
Beweiskraft … vielleicht ist deiner defekt ? oder ihrer hat
schon bei 10 km/h gezündet … beweis mal das Gegenteil

Die hinter mir fahrende hat mir auch ein paar Tage später telefonisch gesagt, dass sie uns drei auf der Strasse vorher nicht fahren gesehen hat, erst als wir dort standen. - Aber das nützt natürlich wenig :frowning:
Aber ich denke, das hat sie der Polizei am Unfallort auch gesagt - nützt das etwas?

Also kann ich

doch eigentlich ihren Bremsweg nicht verkürzt haben - oder
sehe ich das falsch???

Leider ja … du KANNST ihren Bremsweg verkürzt haben und bist
leider nicht in der Lage das Gegenteil zu beweisen … traurig
aber wahr

Ich habe ja eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung - wie wäre es, wenn ich einen Anwalt nehme und es bleibt bei 2/3 - 1/3? Muss dann die gegnerische Versicherung 2/3 der Anwaltskosten bezahlen? Dann kommen wir nämlich langsam in die Größenordnung der Rechnungskürzung (schätze ich zumindest einmal) - und dann wird es doch für die Versicherung uninteressant … - Ich will mich auf jeden Fall nicht kampflos geschlagen geben!

Trotzdem ein schönes Neues Jahr … und zu deiner Nachfrage,
ja, verdienen dran tun nur die Versicherungen

Tiger

Danke für deine Ansichten und die lieben Grüsse! Auch dir einen guten Rutsch - aber nur ohne Auto!!!

Karin

Nochmal hi :o)

Zwei Autos fuhren vor mir. Der erste kannte sich in der Gegend
nicht aus und ist auf der Landstrasse schon einige Zeit mit
ca. 70 km/h gefahren. Er sagt, er hat dann - wieder einmal -
etwas abgebremst, er muss aber sehr stark abgebremst haben.
Die direkt vor mir fahrende ist dann voll in die Bremsen
gestiegen und kam knapp vor ihrem Vordermann zum Halten. Und
in die bin dann ich hineingerutscht. Ich war nicht mehr
schnell beim Zusammenstoß.

Hat die vor dir Fahrende den ersten Wagen auch beschädigt ? Also hast du das vor dir stehende Fahrzeug in das erste Auto hineingeschubst ?

Die hinter mir fahrende hat mir auch ein paar Tage später
telefonisch gesagt, dass sie uns drei auf der Strasse vorher
nicht fahren gesehen hat, erst als wir dort standen. - Aber
das nützt natürlich wenig :frowning:

Stimmt …

Aber ich denke, das hat sie der Polizei am Unfallort auch
gesagt - nützt das etwas?

Unwahrscheinlich … weil sie jederzeit behaupten kann, dass sie im Schock Quatsch geredet hat.

Also kann ich

doch eigentlich ihren Bremsweg nicht verkürzt haben - oder
sehe ich das falsch???

Leider ja … du KANNST ihren Bremsweg verkürzt haben und bist
leider nicht in der Lage das Gegenteil zu beweisen … traurig
aber wahr

Ich habe ja eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung - wie wäre
es, wenn ich einen Anwalt nehme und es bleibt bei 2/3 - 1/3?
Muss dann die gegnerische Versicherung 2/3 der Anwaltskosten
bezahlen?

Meiner Ansicht nach neín, da du mit deinem Anspruch auf völliger Übernahme des Schadens unterlegen bist und die Gegenseite ja jetzt schon 2/3 : 1/3 anbietet

Dann kommen wir nämlich langsam in die Größenordnung

der Rechnungskürzung (schätze ich zumindest einmal) - und dann
wird es doch für die Versicherung uninteressant … - Ich will
mich auf jeden Fall nicht kampflos geschlagen geben!

Mach es lieber … mir ist einer einmal in die Beifahrertür (!!!) reingekracht und hat dann behauptet ich hätte ihn geschnitten. Die Pikanterie an der Sache war, dass ich links von ihm auf einer Geradeaus/Rechtsabbiegerspur fuhr und er auf einer Rechtsabbiegerspur, auf welcher er aber geradeaus fuhr. Den internationalen Unfallbericht hat er auch so unterschrieben (das er also geradeaus fahren wollte), dann hat er aber behauptet dass er doch rechts abbiegen wollte und ich auf seine Spur gekommen sei … ich hatte keine Chance, Schuldzuteilung 50 %.

Trotzdem ein schönes Neues Jahr … und zu deiner Nachfrage,
ja, verdienen dran tun nur die Versicherungen

Tiger

Danke für deine Ansichten und die lieben Grüsse! Auch dir
einen guten Rutsch - aber nur ohne Auto!!!

Danke …

Tiger

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Auffahrunfall - die Entscheidung *g*
Hallo, liebe Experten,

danke erst einmal allen für ihre Hilfe und Tipps. Nach zwei weiteren Telefonaten mit dem Schaden-Aussendienstler und dessen Telefonate mit Vorder- und Hinterfrau hat er mir die volle Schadensübernahme angekündigt! Die mir auffahrende Frau hat bestätigt, dass ich schon gestanden bin, als sie um die Kurve gefahren ist und in mein Auto hinein - mich also nicht hat bremsen sehen!

*freufreufreu*

Widerspruch lohnt sich also doch!

Auf ein gutes neues und unfallfreies Jahr!!!

Karin

Hi Karin,
na dann herzlichen Glückwunsch :wink:
Mal abgesehen davon, das in diesem Fall wohl die Aussage der Frau die Dir draufgefahren ist ausschlaggebend war, zeigt es mir doch das die geplante Vorgehensweise wohl rechtlich auf wackeligen Beinen steht.
Gruss Sebastian

Danke für den Glückwunsch - ‚Schwein gehabt‘ owT
.