Mal angenommen Fahranfänger A steht (kurzes parken) an einer Hauptstraße innerorts vor einem Haus, halb auf dem Bürgersteig. Hinter diesem Haus ist eine Nebenstraße, also fast wie eine Kreuzung, nur dass die Nebenstraße an der Hauptstraße endet.
Fahranfänger A setzt das Auto zurück, um vom Bürgersteig runter zu kommen, die Bordsteinkante unmittelbar vor dem Haus ist zu hoch.
Autofahrer B kommt rückwärts aus der Nebenstraße und will nach rechts abbiegen. Da B rückwärts aus der Nebenstraße kommt fährt er erst nach links in die Hauptstraße ein. Als B vorwärts fährt, setzt A bereits zurück. Rumms.
B gibt A die Schuld, Polizei wird gerufen, obwohl der Schaden eher gering ist.
A bekommt die volle Schuld.
Nun kommt Sachverständiger bzw Versicherungsvertreter V hinzu. Seine Meinung: Anhand der Fotos ist B Schuld.
Meine Frage: Der Fahranfänger hat auf Grund der Aussage gegenüber der Polizei vorerst die volle Schuld und somit Bussgeld + Punkte bekommen.
Wird das wieder zurückgenommen, wenn sich beweisen lässt, dass A nicht schuldig, bzw nur zu einem geringen Prozentsatz schuldig ist?
Meine Frage: Der Fahranfänger hat auf Grund der Aussage
gegenüber der Polizei vorerst die volle Schuld und somit
Bussgeld + Punkte bekommen.
Wird das wieder zurückgenommen, wenn sich beweisen lässt, dass
A nicht schuldig, bzw nur zu einem geringen Prozentsatz
schuldig ist?
Wenn ein Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, dann ist er rechtskräftig. Deswegen äußert man sich gegenüber der Polizei nicht zur Sache und akzeptiert nicht blindlings jede Entscheidung, wenn man an deren Richtigkeit begründeten Zweifel hegt.
Das eigentliche Problem ist ja, dass es sich um einen Fahranfänger handelt, und ein 18jähriges Mädel ist nun mal leicht einzuschüchtern.
Ist der Bussgeldbescheid bei Zustellung rechtskräftig oder erst wenn bezahlt ist?
Was ist mit den Punkten?
akzeptiert nicht blindlings jede
Entscheidung, wenn man an deren Richtigkeit begründeten
Zweifel hegt.
Sie war so eingeschüchtert, dass ihr überhaupt nicht in den Sinn kam es könnte anders sein, erst der Vertreter hat anhand der Fotos festgestellt da stimmt was nicht.
Ist der Bussgeldbescheid bei Zustellung rechtskräftig oder
erst wenn bezahlt ist?
Hi,
14Tage nach Zustellung wenn kein Einspruch innerhalb der Frist bei der Bußgeldstelle eingelegt wurde. Muss in der Frist dor sein.
Was ist mit den Punkten?
Stehen im Bußgeldbescheid
Sie war so eingeschüchtert, dass ihr überhaupt nicht in den
Sinn kam es könnte anders sein, erst der Vertreter hat anhand
der Fotos festgestellt da stimmt was nicht.
Aber doch nicht nach Wochen wenn der Bußgeldbescheid kommt.
Oder war es ein Betrag unter 40€ so das es eine Verwarnung war.
Das größre Problem ist, sollte es ein Verstoß mit Punkten sein, dürfte eine Nachschulung und Probezeitverlängerung kommen.
Sie war so eingeschüchtert, dass ihr überhaupt nicht in den
Sinn kam es könnte anders sein, erst der Vertreter hat anhand
der Fotos festgestellt da stimmt was nicht.
Aber doch nicht nach Wochen wenn der Bußgeldbescheid kommt.
Der Bussgeldbescheid war schon nach knapp zwei Wochen da.
Bereits einen Tag nach dem Unfall hat der Vertreter festgestellt, dass etwas nicht stimmt.
Das größre Problem ist, sollte es ein Verstoß mit Punkten
sein, dürfte eine Nachschulung und Probezeitverlängerung
kommen.
Auch das noch.
Eben habe ich erfahren, dass sie heute zum Rechtsanwalt geht. Ist wahrscheinlich das vernünftigste, das sie machen kann.
sowohl die Polizei, als auch ein Außendienstler von der Versicherung vertreten letztlich nur eine Einzelmeinung, die kann richtig oder falsch sein.
Der Versicherer wird die Haftung nach eigenem Ermessen festlegen und entsprechend regulieren. Das mit den Bußgeld ist dann zwar einerseits nachteilig, andererseits bleibt das zivilrechtliche davon - zumnindest rein formal - unberührt.
Zurückfordern kann man das Bußgeld allerdings nicht, der Drops ist gelutscht (außer Worldwidefab hat da andere Informationen…).