Auffahrunfall

Guten Tag,

ich hätte eine Frage, wie sieht es bei einem Auffahrunfall, wenn der Gegner am Unfall schuldig ist? Kann man sich die Schadenssumme von der Versicherung auszahlen lassen?

Viele Grüße

Hallo!

ich hätte eine Frage, wie sieht es bei einem Auffahrunfall,
wenn der Gegner am Unfall schuldig ist? Kann man sich die
Schadenssumme von der Versicherung auszahlen lassen?

Na klar kann man das! Und man kann auch einen Anwalt mit der Durchführung der Regulierung beauftragen, das kostet nix, sondern bringt in aller Regel mehr ein.

Hallo!

ich hätte eine Frage, wie sieht es bei einem Auffahrunfall,
wenn der Gegner am Unfall schuldig ist? Kann man sich die
Schadenssumme von der Versicherung auszahlen lassen?

Na klar kann man das! Und man kann auch einen Anwalt mit der
Durchführung der Regulierung beauftragen,
das kostet nix,

Anwälte kosten nix…? :smile:

sondern bringt in aller Regel mehr ein.

„Nimm Dir doch einen Anwalt“ ist hier ja immer schnell der Ratschlag. Mir ist das nocht nicht so ganz klar.
Hat grundsätzlich jeder Geschädigte das Recht auf einen Anwalt oder gibt es hier Sonderregelungen im KFZ-Bereich? Wo kann ich das nachlesen? Oder ist es so, dass die gegenerische versicherung unabhängig von der Frage, wer schuld ist, einen Anwalt bezahlen muss?
Falls nicht, was passiert, wenn die gegnerische Versicherung z.B. nur 80% bezahlen will? Muss ich dann 20% meines Anwalts auch selber zahlen? Müsste ich eine Klage um diese 20% selbst vorfinanzieren, und bleibe bei einer Niederlage auch auf den Kosten sitzen?
Falls dem so ist, kommt der Ruf nach einem Anwalt meiner bescheidenen unmaßgeblichen persönlichen Auffassung nach immer sehr schnell.

Ich sag nur „Mooaaaschndrooahtzauuun“… :smile:

Teutoburger

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danke danke! Sie haben mir sehr geholfen!

Huhu!

Hat grundsätzlich jeder Geschädigte das Recht auf einen Anwalt
oder gibt es hier Sonderregelungen im KFZ-Bereich?

Insofern, als auf der Gegenseite immer ein Team von spezialisierten Juristen steht, das mit allen Wassern gewaschen und stets bestrebt ist, die Schadenssumme so klein wie möglich zu halten. Deswegen darf sich ein Geschädigter bei einem Verkehrsunfall immer anwaltlicher Hilfe bedienen, damit Waffengleichheit besteht.

Wo kann ich
das nachlesen?

Falls Dir das obige nicht einleuchtet: In zahlreichen Entscheidungen. Google-Tipp: anwaltskosten verkehrsunfall

Oder ist es so, dass die gegenerische
versicherung unabhängig von der Frage, wer schuld ist, einen
Anwalt bezahlen muss?

Natürlich nicht. Darum ging es bei dieser Fragestellung aber auch nicht.

Falls nicht, was passiert, wenn die gegnerische Versicherung
z.B. nur 80% bezahlen will? Muss ich dann 20% meines Anwalts
auch selber zahlen? Müsste ich eine Klage um diese 20% selbst
vorfinanzieren, und bleibe bei einer Niederlage auch auf den
Kosten sitzen?

Na klar. Aber finde mal ein Gericht, das bei einem lupenreinen Auffahrunfall dem Vordermann eine Mitschuld zuspricht.

Ich sag nur „Mooaaaschndrooahtzauuun“… :smile:

Aha.

Hallo!

Hallo !

„Nimm Dir doch einen Anwalt“ ist hier ja immer schnell der
Ratschlag. Mir ist das nocht nicht so ganz klar.

Wenn es um Geld, evtl. um viel Geld oder gar um die Existenz geht, ist der Rat eines Spezialisten, der dafür auch haftet, geboten.

Hat grundsätzlich jeder Geschädigte das Recht auf einen Anwalt
oder gibt es hier Sonderregelungen im KFZ-Bereich?

Jeder hat das Recht, einen Anwalt zu konsultieren - dies gilt nicht nur in Strafsachen. § 3 III BRAO.

Wo kann ich

das nachlesen? Oder ist es so, dass die gegenerische
versicherung unabhängig von der Frage, wer schuld ist, einen
Anwalt bezahlen muss?

Die eigenen Anwaltskosten gehören zum erlittenen Schaden und werden folglich entsprechend (anteilig) ersetzt.

Falls nicht, was passiert, wenn die gegnerische Versicherung
z.B. nur 80% bezahlen will? Muss ich dann 20% meines Anwalts
auch selber zahlen?

Nein, so einfach ist das nicht. Die Anwaltsgebühren richten sich zwar nach dem Gegenstandswert, jedoch nicht linear. Wenn die gegnerische Versicherung 80 % zahlt, kannst Du den Rest einklagen lassen.

Gewinnst Du diese Klage, zahlst Du nichts, verlierst Du, zahlst Du 100 % der Kosten dieses Rechtszuges.

Müsste ich eine Klage um diese 20% selbst

vorfinanzieren, und bleibe bei einer Niederlage auch auf den
Kosten sitzen?

Nein, Du mußt Deine Klage um 100 % „vorfinanzieren“ Der Kläger zahlt … Es gibt aber in D auch Prozeßkostenhilfe - nur weil jemandem die finanziellen Mittel fehlen, soll er nicht sein Recht nicht durchsetzen können. Ferner kannst Du mit Deinem RA seit kurzem auch eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbaren.

Falls dem so ist, kommt der Ruf nach einem Anwalt meiner
bescheidenen unmaßgeblichen persönlichen Auffassung nach immer
sehr schnell.

Die Beurteilung danach sollte sich nicht nur an den Kosten orientieren - siehe oben.

Ich sag nur „Mooaaaschndrooahtzauuun“… :smile:

Aha. § 184 GVG läßt grüßen.

Teutoburger

speedofthoughts

Anwälte kosten nix…? :smile:

Hi,

aber sicher kosten die, oder arbeitest Du ohne Geld.

Die Frage ist nur, wer bezahlt den Anwalt. Im Zweifel die Versichertengemeinschaft, also wir alle.

Hat grundsätzlich jeder Geschädigte das Recht auf einen Anwalt

Aber ja doch.

Oder ist es so, dass die gegenerische
versicherung unabhängig von der Frage, wer schuld ist, einen
Anwalt bezahlen muss?

Nein, da kann man schon auf den Kosten sitzen bleiben wenn es keine Alleinschuld des Gegners ist.
Von daher, auch ein so scheinbar klarer Fall wie ein Auffahrunfall, kann da Überraschungen bereit halten. Es ist keinesfalls immer der Auffahrende schuldig. Die Urban Legend hält sich wohl auf immer und ewig.

Falls nicht, was passiert, wenn die gegnerische Versicherung
z.B. nur 80% bezahlen will? Muss ich dann 20% meines Anwalts
auch selber zahlen? Müsste ich eine Klage um diese 20% selbst
vorfinanzieren, und bleibe bei einer Niederlage auch auf den
Kosten sitzen?

Anwälte sind Geschäftsleute, und bei solchen 80:20 Geschichten sind sie viele bereit auf die 20 zu verzichten. Ist eben leicht verdientes Geld.

Falls dem so ist, kommt der Ruf nach einem Anwalt meiner
bescheidenen unmaßgeblichen persönlichen Auffassung nach immer
sehr schnell.

Vor allem, wenn überhaupt keine Fakten bekannt sind. Weder die Schadenshöhe, noch der Unfallablauf an sich, geschweige denn die Schuldfrage.

Q-Gruß

Moin!

Na klar. Aber finde mal ein Gericht, das bei einem lupenreinen
Auffahrunfall dem Vordermann eine Mitschuld zuspricht.

Das dürfte wegen der Betriebsgefahr ziemlich leicht zu finden sein, denke ich.

Munter bleiben… TRICHTEX

Hallo!

Munter bleiben…

Das fällt bei solchen erheiternden Antworten nicht schwer!

Hi,

wegen der wohl weniger, aber mal drei konstruierte Beispiele

A fährt auf der Hauptstraße und macht eine Vollbremsung weil er urplötzlich nach rechts abbiegen will, B fährt auf weil er mit so einem Manöver nicht rechnet.

A fährt auf eine grüne Ampel zu, macht vor der Ampel eine Vollbremsung weil er das Rotlicht für eine andere Richtung falsch interpretiert. B muss nicht damit rechnen das einer vor einer grünen Ampel eine Vollbremsung macht.

A sieht ein Kleintier über die Straße huschen, Vollbremsung, B fährt auf.

Also überall wo eine Überreaktion oder Fehlreaktion die Ursache für die Bremsung war.

Q-Gruß

Huhu!

So isses, das sind alles Beispiele für ein Mitverschulden. Die Betriebsgefahr wird man dafür nicht heranziehen können.

Aber wie gesagt: Gefragt war nach einem Fall mit eindeutiger Verschuldenslage…

Eben… insbsondere wenn in der genannten Ausgangsituation keine Streitigkeit über die Schuldfrage besteht… aber wer liest das schon wenn er glaubt unbedingt was anderes beitragen zu müssen…

Gruss HighQ

Aber wie gesagt: Gefragt war nach einem Fall mit eindeutiger
Verschuldenslage…

Hi,

seit 12 Jahren etwa treibe ich mich in diversen Foren herum.

Meine Erfahrung ist daraus, stellt einer einen aus seiner Sicht einfachen Sachverhalt dar, wie z.B. hier, einer ist hinten drauf, der ist Schuld, was soll ich tun. Stellt sich oft beim nachfragen etwas völlig anderes dar.

Es fehlt da leider ein gewisses Basiswissen, und ohne dieses Basiswissen ist ein Gang zum Anwalt leider oft raus geworfenes Geld. Wie soll ein Anwalt fundiert beraten wenn ihm Informationen vom Mandanten nicht gegeben werden, besser ausgedrückt, unwissend falsch gegeben werden.

Der Mandant versteht dann die Welt nicht mehr, warum soll er als unschuldiges Opfer jetzt eine Teilschuld bekommen. Stellt der Anwalt aufgrund der falschen Informationen unrealistische Forderungen, schaut die Versicherung beim nächsten Schaden welcher der Anwalt bearbeitet besonders gut hin. Der Ruf des Anwalts ist bei der Versicherung schlecht. Und das ist schlecht für die zukünftigen Mandanten.

Imho sollte da nachgefragt werden, seine Sichtweite zeigen, die Basics erklären. Dann kann auch mit gutem Gewissen gesagt werden, ein Anwalt wäre hier nicht verkehrt. Zumindest weiß den derjenige was auf ihm zukommen kann.

Q-Gruß

Huhu!

Ist es denn billiger, sich von der Versicherung mit einer Quote abbügeln zu lassen, wenn man nicht abschätzen kann, wie hoch der eigene Anspruch wirklich ist?

Hi,

ist es billiger, ohne Basiswissen einen Anwalt zu beauftragen, der weder den Schaden kennt, noch richtig verstanden hat um was es geht, dadurch falsch handelt, sich dann doch mit einer Quote zufrieden geben muss, und dann noch einen Teil der Anwaltskosten tragen muss.

Zuerst informieren, und dann kann mit dem Fachmann gesprochen werden.Weil, wenn zwei nur Bahnhof verstehen, ist der Zug abgefahren.

Q-Gruß

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Huhu!

einen Anwalt zu beauftragen,
der weder den Schaden kennt, noch richtig verstanden hat um
was es geht, dadurch falsch handelt,

Wo gibt’s denn so was? Wozu ist der Mann denn Anwalt?

Moin!

aber wer liest das schon wenn er glaubt unbedingt was anderes
beitragen zu müssen…

Schönen Dank für das Kompliment.

Also wird ein Auffahrunfall bzgl. der Betriebsgefahr anders behandelt, als ein Unfall infolge mißachteter Vorfahrt? Bei letzterem habe ich als Geschädigter vor einigen Jahren nämlich eine 30%ige Mitschuld bekommen. Mein Unfallgegner ist dabei rückwärts aus seiner Grundstückseinfahrt gestoßen und rammte mein Fahrzeug. Mir wurde unterstellt, daß ich 20cm weiter rechts hätte fahren können - dann hätte er eben nicht den Kotflügel, sondern die Tür meines Fahzeugs erwischt.

Munter bleiben… TRICHTEX

Wo gibt’s denn so was? Wozu ist der Mann denn Anwalt?

Hi,

das ist doch harmlos.

Was hältst Du von einem Anwalt der dem Mandanten einige Tage vor dem Scheidungstermin mitteilt, er sei vor dem Gericht nicht zugelassen? Könne aber als Berater mitkommen. Davor aber bestrebt war, um unstrittige Vermögenswerte zu streiten.

Oder wenn eine Anwältin vor Gericht plötzlich nicht mal so genau weiß um was es geht, weil sie sich nicht vorbereitet hat? Und plötzlich soll der Mandant dem Richter die ganze Geschichte erklären, weil so richtig blickt er da auch nicht durch was da in der Klageerwiderung steht.

Jedenfalls war der Anwalt vom Kläger auch nicht besser. So ging es wenigsten glimpflich ab.

Q-Gruß

Einmal mehr… offensichtlich war bei dir die Schuldfrage das Thema. In der Fragestellung im Ursprungsposting sehe ich das nicht.