Hallo zusammen
Ich kam gestern ins Überlegen als ich folgende Situation gesehen hatte :
Ein Smart ist einem VW Passat mit Hängerkupplung aufgefahren gewesen ( vermutlich ist der Smart an der Kreuzung wo der Passat wegen Vorfahrt gewähren hielt , ins rutschen gekommen , das tut aber nichts zur Sache )
Der Passat hatte eine Anhängerkupplung so das man den Einschlag des Smartes am Fahrzeug Heck des Passates eigentlich gar nicht sah , vermutlich nur Lackkratzer , doch der Smart war meines erachtens Totalschaden , weil die Hängerkupplung ihm die gesammte Lenkung und Vorderachskonstruktion verbogen hatte , also ein Schaden , der unermesslich höher war , als wenn er auf ein "normales " Fahrzeug aufgefahren wäre .
Bekommt der Passat Fahrer jetzt eine Mitschuld , weil er möglicherweise versäumt hatte die abnehmbare Kupplung abzunehmen , oder ist das rechtlich völlig egal .
Mich interessiert es , weil ich auch ein Fahrzeug mit demontierbarer Hängerkupplung fahre und die auch nicht regelmässig ab und anschraube.
Toni