Auffahrunfall auf Hängerkupplung

Hallo zusammen

Ich kam gestern ins Überlegen als ich folgende Situation gesehen hatte :
Ein Smart ist einem VW Passat mit Hängerkupplung aufgefahren gewesen ( vermutlich ist der Smart an der Kreuzung wo der Passat wegen Vorfahrt gewähren hielt , ins rutschen gekommen , das tut aber nichts zur Sache )

Der Passat hatte eine Anhängerkupplung so das man den Einschlag des Smartes am Fahrzeug Heck des Passates eigentlich gar nicht sah , vermutlich nur Lackkratzer , doch der Smart war meines erachtens Totalschaden , weil die Hängerkupplung ihm die gesammte Lenkung und Vorderachskonstruktion verbogen hatte , also ein Schaden , der unermesslich höher war , als wenn er auf ein "normales " Fahrzeug aufgefahren wäre .

Bekommt der Passat Fahrer jetzt eine Mitschuld , weil er möglicherweise versäumt hatte die abnehmbare Kupplung abzunehmen , oder ist das rechtlich völlig egal .
Mich interessiert es , weil ich auch ein Fahrzeug mit demontierbarer Hängerkupplung fahre und die auch nicht regelmässig ab und anschraube.

Toni

Hallo,
das kommt darauf an, was in der Betriebserlaubnis der Kupplung steht. Viele muß man abnehmen, wenn man keinen Anhänger dran hat. Das hat mit einem Unfall aber nichts zu tun, sondern damit, ob das Kennzeichen so dämlich montiert ist, daß es mit Kupplung nicht mehr (den Vorschriften entsprechend) lesbar ist. Da sie auch nicht mehr als 1m (?) über die Rückleuchten übersteht, muß man sie auch nicht extra Kennzeichnen.
Wenn jemand so stark auf die Kupplung auffährt, können da aber schon Schäden sein, die man auf den ersten Blick nicht erkennt, weil die für so starke drückende Belastung möglicherweise nicht ausgelegt ist.

Cu Rene

hallo,
diese frage interessiert der versicherung sehr, weil dadurch der schaden wenentlich höher liegt.

Das ist dann Versichungsrecht und hat nichts mit Schuld oder Unschuld zu tun, was den Unfall betrifft. Was kann der Passat-Fahrer dafür, wenn ihm der Smart drauffährt? Mitschuld bekommt der mit Sicherheit nicht!