Auffahrunfall beim einparken mit Fahrerflucht

Hallo an alle,

wenn ein eingeparktes Auto von einem zweiten parkenden Auto angefahren wird und dieser sich vom Unfallort entfernt ist dies Fahrerflucht. Diese Tat wurde von Zeugen beobachtet, die sofort die Polizei alamiert haben. Die Polizei hat sich wieder bei dem Halter des beschädigten Wagens gemeldet. Der HAlter bekommt dann einen Anhörungsbogen als Zeuge zur Straftat, da es sich um Fahrerflucht handelt war der Halter zur Strafzeit also nicht am Ort des Geschehens, kann der Halter in diesem Fall eine Zeugenaussage machen?

Vielen dank für die Hilfe

Holla.

kann der Halter in diesem Fall eine Zeugenaussage machen?

Ich würde doch denken, dass er das kann und sollte. Nämlich des Inhaltes, dass er zur Unfallzeit nicht am Platze war und dementsprechend zum Tat hergang keine Aussage machen kann - nur zum Ergebnis, soweit nicht schon gerichtsbekannt.

Gruß Eillicht zu Vensre

Uri Geller
Hallo,

wenn ein eingeparktes Auto von einem zweiten parkenden Auto
angefahren wird und dieser sich vom Unfallort entfernt

Löffel verbiegen ist Kinderkram dagegen.

Christian