Hallo an alle,
wenn ein eingeparktes Auto von einem zweiten parkenden Auto angefahren wird und dieser sich vom Unfallort entfernt ist dies Fahrerflucht. Diese Tat wurde von Zeugen beobachtet, die sofort die Polizei alamiert haben. Die Polizei hat sich wieder bei dem Halter des beschädigten Wagens gemeldet. Der HAlter bekommt dann einen Anhörungsbogen als Zeuge zur Straftat, da es sich um Fahrerflucht handelt war der Halter zur Strafzeit also nicht am Ort des Geschehens, kann der Halter in diesem Fall eine Zeugenaussage machen?
Vielen dank für die Hilfe