Auffahrunfall: Gegnerische Versicherung nach Unfall ermitteln

Hallo zusammen!

Am Wochenende hatte ich einen Auffahrunfall. Mir ist an der Ampel hinten ein Auto aufgefahren. Die Polizei war vor Ort, die Schuld lag zu 100 % beim Unfallgegner.

Der Fahrer konnte die Versicherung nicht nennen, da er nicht der Fahrzeughalter ist. Nun möchte mir der Fahrzeughalter seine Versicherung nicht nennen. Gemeldet hat er den Schaden auch nicht. Er sagt ich soll einen Kostenvoranschlag einholen und er gibt diesen an seinen Kollegen weiter (allerdings kostet das Gutachten bereits 150,00 €). Ich werde nun versuchen die gegnerische Versicherung beim Zentralruf für Autoversicherer zu ermitteln.
Ist es ratsam, dass ich die gegnerische Versicherung selbst informiere? Ich möchte mein Auto schnellstmöglich reparieren lassen. Habt Ihr Tipps für mich wie ich am besten vorgehen soll?

Vielen Dank und viele Grüße!

Diesen Weg finde ich schon ganz gut. Viel Erfolg!

Die andere Versicherung muss übrigens auch deine Gutachten- und Anwaltkosten übernehmen, falls der Unfallgegner Schuld am Unfall ist. Ob die Versicherung sich nachher das Geld vom Fahrer holt oder wie das abgerechnet wird, ist nicht mehr dein Problem.

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Hallo Christa,

das mit dem Zentralruf für Autoversicherer hat schonmal geklappt. Die Versicherungsgesellschaft ist mir jetzt bekannt. Ich gebe ihm noch bis morgen Zeit, denn dann wollte er sich mit einer eigenen Lösung melden (da bin ich mal gespannt). Falls nichts passiert oder es nicht die passende Lösung ist (wovon ich ausgehe, weil für mich führt kein Weg an der Versicherung vorbei) werde ich seine Versicherung informieren.

Vielen Dank und viele Grüße!

Denk dran, morgen ist schon Donnerstag, und da kommen auch die Feiertage noch, möglicherweise ist nur Notbesetzung bei der Versicherung, also nicht zu lange warten. Der Gutachter hat auch nicht unbedingt sofort Zeit, jetzt um die Feiertage herum schon mal gar nicht.

Vorsicht, bei einem von der Polizei geschätzten Schaden von ca. 10 Euro (das Nummernschild des Verursachers war leicht verbogen) sind bei mir vor Jahren Kosten von über 3000 Euro entstanden (mit Gutachten, mit Mietwagen usw.). Also auch wenn augenscheinlich nicht viel kaputt ist, kann der Schaden durchaus größer sein, insofern würde ich da auf jeden Fall einen unabhängigen Gutachter bestellen.

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Falls du nicht eine uralte Schüssel fährst, bei der es vllt. nicht darauf ankommt kann ich mich nur dem Tip von @Christa anschließen, so mancher unscheinbare Schaden wird richtig teuer

Für kommenden Montag habe ich einen Termin bei der Werkstatt/Autohaus meines Vertrauens zur begutachtung. Die Reperatur wird aber erst nach Weihnachten stattfinden. Bis dahin muss natürlich die gegnerische Versicherung informiert werden. Die Kommunikation findet dann laut Werkstatt zwischen Ihnen und der Versicherung statt.

Das mit dem 3.000 € Schaden ist ja wirklich fies. Etwas ähnliches will ich natürlich unter allen Umständen vermeiden.

Das Auto ist erst 4,5 Jahre alt und hält hoffentlich noch viele viele Jahre. Deshalb lasse ich mich auf keinen Deal ein. Das soll fachmännische repariert werden.

Wenn sich diese Werkstatt auf der Höhe der Zeit befindet, wird sie Dir einen Anwalt vermitteln bzw. Dir gleich die nötigen Vollmachten zur Unterschrift vorlegen. Bei allem, was ganz offensichtlich über einen Kratzer nicht hinausgeht, ist es kaum noch zu verantworten, die Sache ohne Anwalt abzuwickeln, weil die Versicherungen - zu ihrem eigenen Schutz und dem ihrer beitragszahlenden Kunden - natürlich und zu recht versuchen, möglichst billig aus der Nummer rauszukommen.

Dies nicht zuletzt, weil aufgrund der Rundumlackierung und der verbauten Elektronik die Kosten schon für kleinere Unfälle schnell einen mittleren vierstelligen Bereich erreichen; hinzu kommen dann noch die Kosten für den Gutachter, für den Mietwagen, der Wertverlust usw. D.h. die Versicherungen versuchen (wohlgemerkt: nicht widerrechtlich) dementsprechend, woanders zu sparen und streichen bspw. an den Teileaufschlägen herum usw.

Übergib die Sache dem Anwalt des Vertrauens der Werkstatt Deines Vertrauens und Du hast außer ein bißchen Fahrerei (d.h. zwei- bis dreimal zur Werkstatt) und einigen Unterschriften mit der Sache nichts mehr am Hut.

Gruß
C.

(neulich von hinten angebummst worden; Gesamtschaden: 9.500 Euro (Stoßfängerabdeckung und Beule im Kofferraum)

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Das klingt nach dem sichersten Weg. Ich werde das mit der Werkstatt besprechen und vorab die Meldung an die gegnerische Versicherung durchführen.

Vielen Dank und viele Grüße C.!

Hallo,
Du kannst diesen Unfallbericht ausfuellen (soweit Du es weisst) und an beide Versicherungen senden. klick. Vermutlich gehts auch anders. Ich wuerde dennoch beide Versicherungen informieren.

Kurzes Zwischenfeedback: Ich habe den Schaden der gegnerischen Versicherung gemeldet. Die Sachbearbeiterin war sehr nett und hat den Schaden aufgenommen. Ich soll nun zur Werkstatt fahren (Termin habe ich am Montag). Alles weitere wird dann zwischen Werkstatt und Versicherung besprochen. Es klang erst einmal alles unproblematisch.

Meine Versicherung wollte ich gleich am Tag nach dem Unfall informieren. Dort wurde mir gesagt, dass kein Schaden aufgenommen wird, wenn die Schuld beim Unfallgegner liegt.

Dann informierst du genau eine Person: deinen ANWALT!

Und der macht dann ales, was notwendig und möglich ist. Und sein Geld bekommt er von der gegnerischen Versicherung.

Die Reparatur deines Autos übernehmen ist ja ganz lustig, aber es steht dir erheblich mehr zu als nur das. Schon mal darüber nachgedacht, dass die Reparatur eine Zeit dauert und dir dafür eine Entschädigung zusteht? Dass dein Fahrzeug jetzt nicht mehr unfallfrei ist?

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Moin,
geh zum Anwalt!
Wenn der Halter bei der Nennung seiner Versicherung schon Probleme macht, hast du nur Probleme zu erwarten. Und du hast dann immer Vorkasse und musst auf dein Geld warten oder bekommst es nicht.
Der Anwalt macht das alles für dich, es kostet dich null, wenn der andere zu 100% Schuld ist, und du rennst keinem Geld hinterher und lässt dich auch auf nichts anderes Windiges ein. Du bekommst problemlos dein Ersatzfahrzeug und so weiter…
Der Anwalt macht so was, der lebt sogar davon …
Grüße, ynot

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Auch wenn’s eventuell ein wenig off Topic ist (na, Dominik, wie wär’s?). Von wem kommt diese Aussage „zu 100% schuld“? Irgendwie ist mir, dass es sowas nur in den allerwenigsten Fällen gibt. Irgendwie bist Du auch als das „arme Opfer“ doch immer auch mit schuld, weil Du die Betriebsschuld hast. Bitte, ich will das hier gar nicht klären, aber ich möchte hier doch - je nachdem von wem diese Aussage kam - ein wenig zur Vorsicht mahnen. Hier mal ein Link dazu…

Noch einmal, Christa hat es erwähnt:
Bei auch nur em geringsten Anzeichen vom Problemen, die sich noch ergeben: Anwalt!
Den muss, wie den freien Gutachter (jeden, den du willst, es muss nicht der der gegnerischen Ver. sein, die Versicherung zahlen.
Selbst bei Teilschuld würde (würde!) der Anwalt, spricht man das vorher ab mit ihm in sehr vielen Fällen der Anwalt sich schon mit dem entsprechenden Anteil zufrieden geben.Das scheint usus zu sein, wie mir ein befreudeter Anwalt erzählte.)

Aber genau in Fällen wie diesen. Für denjenigen, der an der Ampel rumsteht, ist der Unfall ein unabwendbares Ereignis. Der Haftungsanteil beträgt daher exakt null.

Gruß
C.