mich würde Eure Meinung zum unten geschilderten Fall wirklich sehr interessieren.
Person A will bei Person B etwas abgeben. Person B hat ein Carport und davor noch Platz für ein anderes Auto. Person A will vor dem Carport parken, die Einfahrt (Privatgrundstück) ist völlig vereist und A rutscht leicht auf den Wagen von B. Am Wagen von B sind leicht Spuren zu sehen, der WAgen von A ist unbeschadet. Wer haftet auf welcher Grundlage?
Hallo Nele
Da gibt es mehrere maßgebliche Gesichtspunkte, einmal die Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers, die Sorgfaltspflicht des aufgefahrenen Verkehrsteilnehmers, die Hinweispflicht des GrInhabers auf ausbleibende Wegepflege.
In diesem Fall dürfte wohl die mangelnde Sorgfalt des Besuchers ( bei diesem Wetter ist mit Eis und Schnee zu rechnen) von den Versicherungen als maßgebliche Ursache akzeptiert werden.
Wenn das Ergebnis in eine bestimmte Richtung gelenkt werden soll, bleibt der Besuch beim Spezialanwalt nicht aus.
Gruß
Rochus