Auffahrunfall - Gutachter - was beachten ?

Hi Leute,

wenn ein anderer jemandem hinten ins Auto gefahren ist und definitiv Schuld ist…

man die Versicherung des Schuldigen angerufen hat und diese sagt dass sie einen Gutachter vorbeischicken wird…

ist das dann ok wenn man diesen Gutachter als Geschädigter annimmt oder eher von Nachteil da dieser ja eigentlich mehr daran interessiert ist den Schaden so gering als nur möglich zu betiteln um seiner Versicherung Geld zu sparen…

Habe gelesen dass bis ca. 750 Euro Schaden es als Bagatellschaden deklariert wird und man einen eigenen Gutachter bis zu diesem Betrag selbst bezahlen müsste.

Der Schaden wurde auf die Schnelle von einer Werkstatt nach 10 Minuten Besichtigung auf 800 Euro geschätzt.

Hallo!

Soweit mir bekannt is, darf sich der Geschädigte bei Haftpflichtschäden selber nen Gutachter angeln, muss also nich den „erstbesten“ von der gegnerischen Versicherung nehmen.

Gruss

Mutschy

Man hat immer ein Anrecht auf einen Gutachter seiner Wahl, wobei die Gutachter, welche die gegnerische Versicherung schickt, auch meistens freie Gutachter sind und keine Willkür Gutachten machen.

Ich habe die Gutachten auch von dem von der gegnerischen Versicherung ausgewählten Gutachter machen lassen.

Und hatte jedesmal ein ordentliches Gutachten.

Alternativ kann man auch oft über Kostenvoranschlag der Schaden behebenden Werkstatt abrechnen, dies ist noch interesanter, wenn das auto eh in einer Werkstatt gemacht werden soll.

Diese Möglichkeit ist auch von den Versicherungen gern gesehen bei geringeren Schäden.

Vieleicht auch einfach mal mit dem Sachbearbeiter der Versicherung besprechen, wie man den Fall am besten für alle Beteiligten regeln kann.

Die wollen eigentlichh auch nur den Fall schnell von ihrem Schreibtisch, viel mehr interesiert die auch nicht. Und wenn der Geschädigte aufstand schiebt, weil er zu unrecht behandelt wurde haben sie mehr zu tun

viel erfolg

Marc

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Also ich würde erst mal das gegnerische Gutachten abwarten. Wenn Du der Meinung bist, dass der errechnete Betrag zu niedrig ist, dann kanns Du immer noch reagieren.

Bei der Schadensumme hast Du das Recht, Dir den Gutachter auszusuchen.
Bei zu geringen Schadensummen bleibt man schon mal auf den Kosten sitzen. Man hat schließlich als Geschädigter die Pflicht, den Schaden möglichst gering zu halten. Und ein Gutachter ist nicht ganz billig. Wenn bei kleinen Schäden durch die Kosten des Gutachters die Schadensumme mal eben (nahezu) verdoppelt wird, dann ist es klar, das die Versicherungen das nicht zahlen wollen.

Beste Grüße
Guido

Abend!

wenn ein anderer jemandem hinten ins Auto gefahren ist und
definitiv Schuld ist…

Dann ist man doch fein raus.

man die Versicherung des Schuldigen angerufen hat und diese
sagt dass sie einen Gutachter vorbeischicken wird…

Dann würde ich sie an meinen Anwalt verweisen.

Als Geschädigter steht es dir zu einen Anwalt deiner Wahl
einzuschalten und die gegnerische Versicherung wird die Kosten
übernehmen.

Bei der Versicherung sitzen dir Profis gegenüber die 8h am Tag
nichts anderes machen wie Ansprüche anzuzweifeln, warum willst du
dich mit denen rumschlagen.
Zumal du offensichtlich keine Ahnung hast was deine Rechte und
Pflichten sind.

Gruß
Stefan