ich war gestern im normalen Berufsverkehr unterwegs - fahren von Ampel zu Ampel mit den üblichen Wartezeiten.
Nun zu meiner Frage: Als die eine Ampel auf grün schaltete, setzte sich die Kolone in der auch stand in Bewegung. Kurz darauf kam es wieder zu einem kurzen Stillstand. Mein Vordermann bremste, ich auch und hörte dann hinter mir quitschende Reifen und kurz darauf ein Scheppern. Mein Vordermann fuhr dann weiter. Ich blieb erstmal stehen um zu realisieren was passiert ist. Ich merkte dann, dann mein Hintermann zwar noch rechtzeitig zum Stehen kam, das darauf folgende Fahrzeug aber nicht mehr. Ich überlegte kurz auszusteigen. Entschied mich aber dann zur Weiterfahrt, da ich nicht direkt vom Unfall betroffen war und ich auch nicht wirklich etwas vom Unfall gesehen habe.
Nun kommen mir doch Zweifel. Hätte ich warten müssen bzw. habe vielleicht sogar Fahrerflucht begangen?!
Hallo Grüß Sie,
ich würde an Ihrer Stelle bei einer Polizeidiensstelle vorbei gehen und mich als Zeuge melden. Der Fahrer/inn hinter innen ist sicher Dankbar wen Er einen Zeugen findet und der Verdacht von Fahreerflucht ist vom Tisch. denke nicht das hier was kommt.
Mit freundlichen Grüßen
K-H Müller
Hi,
der definition nach ist jeder der mit seinem verhalten zum verkehrsunfall beigetragen haben könnte unfallbeteiligter- praktisch gesehen wäre das bei dir der fall, wenn du ohne ersichtlichen grund gebremst hättest oder es zu einer kollision mit deinem pkw gekommen wäre.
mit stop&go verkehr vor ampeln ist zu rechnen und dem entsprechende/r sicherheitsabstand oder geschwindigkeit einzuhalten.
ich würde dich in so einem fall nie als unfallbeteiligte in betracht ziehen, es sei denn zehn zeugen würden mir erzählen, du hättest freie bahn gehabt, in den rückspiegel geschaut und dann voll auf die bremse getreten damit der folgeverkehr auffährt .
…also, da du meiner meinung nach keine unfallbeteiligte bist, kannst du dich auch nicht unerlaubt vom unfallort entfernt haben …
Wie ich das sehe, bist Du Zeuge, aber kein Unfallbeteiligter, daher steht schonmal keine Unfallflucht im Raum.
Da Du wohl auch als Zeuge zu den offensichtlichen Fakten nichts beizutragen hattest, und auch wohl keine Verletzten zu versorgen waren (und wenn ist das ja für den nachfolgenden Verkehr näherliegender - es sei denn Du bist Arzt?!), sehe ich auch keinen Grund in der Situation zu warten!
Hallo, ich bin kein Staatsanwalt oder Richter. So wie Sie den Vorfall schildern, würde ich aber sagen, dass Sie am Unfall nicht beteiligt waren. Neben der gesetzlichen gibt es aber auch eine moralische Verpflichtung. Ich würde mich immer als Zeuge zur Verfügung stellen. Sie wären wahrscheinlich auch froh, wenn sich ein neutraler Unfallzeuge meldet.
hallo…da du keine teilnahme an dem unfall gehabt hast,musstest du nicht anhalten und warten.es ist nur ratsam als zeuge anzutreten wenn der unfallhergang nicht klar ist.und da du es nicht beobachten konntest würdest du auch als zeuge nicht anerkannt und nicht verpflichtet werden…mfg
Hallo,
ich denke unter den von Ihnen geschilderten Umständen ist es in Ordnung, dass sie weitergefahren sind.
Grundsätzlich ist im verkehrsrechtlichen Sinne jeder an einem Unfall beteiligt, dessen Verhalten den Umständen nach zum Unfall beigetragen haben kann. Das muss dann zwangsläufig nicht jemand sei, der auch einen Sachschaden davongetragen hat.
Ihren Schilderungen nach haben Sie sich jedoch verkehrsgerecht verhalten, also ein normaler Abbremsvorgang im bekannten Stop-And-Go-Verkehr. Sie haben ja nicht ohne zwingenden bzw. erkennbaren Grund einfach gebremst. Und selbst Ihr Hintermann hat ja noch rechtzeitig bremsen können. Dann hat der nächste schlichtweg gepennt.
Dennoch empfehle ich grundsätzlich, sobald Zweifel wg einer möglichen Unfallbeteiligung oder unklarer Rechtslage aufkommen, in jedem Fall die Polizei zu rufen bzw. auf deren Eintreffen zu warten.
Aber aufgrund der von Ihnen getätigten Schilderung sehe ich sie nicht als Unfallbeteiligte und somit nicht als Unfallflüchtige.
eigentlich hättest Du aussteigen müssen, um eventuell Hilfe zu leisten, fragen, ob jemand verletzt ist, Unfallstelle absichern usw…
Da Auffahrunfälle an Ampeln aber Bagatellsachen sind und dabei fast nie Verletzte sind, wirst Du wohl kaum etwas befürchten müssen. Bliebe noch die Schuldfrage, aber auch hier: Wer auffährt, hat Schuld. Er ist ja nicht Dir aufgefahren, also bist Du auch nicht an dem Unfall beteiligt gewesen. Da wird nix kommen…
Hey brasina 75
Zeuge ist nur derjenige, der auch tatsächlich etwas zum Hergang sagen kann. Du könntest im vorliegenden Fall ja nur aussagen, dass der Verkehr trotz grüner Ampel kurz zum Stehen kam. Vom eigentlichen Geschehen hast du nichts gesehen. Du bist dann lediglich ein „Knallzeuge“.
Du hast keine Verpflichtung zu warten!
Gruß PIVO
Hallo brasina 75,
Da Sie nichts gesehen haben sondern bestenfalls etwas gehört, könnten sie ohnehin keine konkreten Angaben zum Entstehen des Auffahrunfalls beitragen.
Und da es wahrscheinlich keine Verletzten dabei gab, brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen.
Den Auffahrenden trifft sowieso das ganze Verschulden.
Ich würde jedoch einmal die Tagespresse verfolgen, ob ggf. doch Zeugen für diesen Auffahrunfall gesucht werden, dann können Sie sich immer noch bei der Polizei melden.
Fahrerflucht war es auf gar keinen Fall.
Also, ruhig Blut.
Hallo,
da ich deiner Schilderung nach kein Fehlverhalten von dir erkenne, hättest du meines Erachtens auch nicht anhalten müssen. Du hast ja rechtmäßig gebremst.
Normalerweise sollte das kein Problem darstellen. Wenn du aber jetzt immer noch Zweifel hast, könnte ein kurzes Gespräch mit der örtlichen Polizeiwache Aufschluss geben. Kommt natürlich immer besser, als wenn man als Unfallflüchtiger ermittelt wird. Wenn du von den aufnehmenden Polizeibeamten nicht als Unfallbeteiligter bewertet wurdest, gibts ja dann sowieso kein Problem.
Kurz und knapp: NEIN. Sie hätten nicht warten müssen.
Warum nicht?
Es gilt der Grundsatz: Wo kein Schaden, da kein Unfall.
An ihrem Fahrzeug oder an ihnen selbst ist kein Schaden entstanden. Sie wiederrum haben keinen Schaden verursacht. Somit sind sie auch nicht an dem Unfall beteiligt. Es bliebe nur noch die Frage, ob sie nicht Zeugin wären. Sind sie der Meinung, sie könnten etwas zum Unfallhergang sagen, was vielleicht dazu beitragen würde, diesen lückenlos aufzuklären und vielleicht für etwas Gerechtigkeit zu sorgen? Dann warten sie bitte bis die Polizei da ist. Haben sie jedoch nichts gesehen und können auch sonst offensichtlich nichts zur Aufklärung beitragen, können sie auch schon weiterfahren. Oder vielleicht kurz ihre Telefonnummer hinterlassen, falls die Polizei noch fragen hätte.
Grundsätzlich gilt aber auch, je schwerer der Unfall, um so eher sollten sie unbedingt warten. Denn da könnte jedes Detail wichtig sein für die Polizei. In einer solchen Situation wären auch sie froh, wenn vielleicht noch andere gesehen haben, wie der Unfall abgelaufen ist.
Also, schlechtes Gewissen aus-, und Lebendsfreude wieder einschalten :o)
Hallo,
Du hättest nur als Zeuge dienen können; da Du keinen Unfall verursacht hast sondern nur die beiden nachfolgenden Fahrer kann man Dir auch keine Fahrerflucht vorhalten.
Gruß
webcruiser
Entschied mich aber dann zur Weiterfahrt, da ich
nicht direkt vom Unfall betroffen war und ich auch nicht
wirklich etwas vom Unfall gesehen habe.
Hallo Brasina75,
nein, du hättest nicht warten müssen, da du wie du ja selber schreibst weder an dem Unfall beteiligt warst, noch etwas vom Unfallhergang gesehen hast.
Bei größeren Schadensereignissen mit Personenschaden sollte man schon schauen ob man erste Hilfe leisten könnte.
Zeugen sind nur die Personen, die eine objektive Aussage zum Vorgang treffen können