Auffahrunfall im Stau

Hallo,

ich habe eine rechtl. Frage:

Ich hatte vor kurzem ein Auffahrunfall. Ich stand am Ende des Staus. Der Hintermann hat gebremst und der Fahrer dahinter ist meinem Hintermann reingefahren und der dann in mich.

Nun die Frage. Ich habe die Versicherung der Person, welche aufgefahren, ist kontaktiert. Ich soll einen Fragebogen ausfüllen, welcher mir aber suspekt vorkommt.

Da steht (als Einleitung) „Wir bearbeiten (…)Soweit unser Versicherungsnehmer den Schaden verursacht hat und haftet, werden wir im Rahmen des mit ihm bestehenden Versicherungsvertrages den erstattungsfähigen Anspruch regulieren (…)“

Weiterhin steht im Fragebogen, dass ich angeben soll wann und für wieviel ich mein Auto gekauft habe. Zudem soll ich angeben wieviele Vorbesiter. Auch ja und dann steht da noch …„Bleiben die Reperaturkosten vorraussichtl. unter 2500€, ist aus unserer Sicht eine Besichtigung durch einen Sachverständigen nicht erforderlich.“

In der Werkstatt sagte man mir, dass ab 800€ Schaden es zwingend notwendig ist und habe trotzdem einen Gutachter kommen lassen. Ach ja nun der Hammer: „Sollte ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen oder beabsichtigen Sie das Fahrzeug unrepariert zu verkaufen, unterrichten Sie uns bitte vor dem Verkauf über den gebotenen Preis für den Restwert.(…)“
Geht die das was an?

Muss ich mir Sorgen machen? Muss ich wirklich alle diese Angaben machen?

Vielen Dank für jeder Antwort im Vorraus!

Hallo,

Unfälle bringen leider immer bürokratischen Kram mit sich. Wichtig ist doch, dass es keinen Personenschaden gab - oder doch?
Ich gehe davon aus, dass die Fragen in dem Fragebogen schon in Ordnung sind. Das Alter des Fahrzeuges spielt zum Beispiel zur Werterfassung eine Rolle.
Um sicher zu gehen, würde ich zum Beispiel meine Kfz-Versicherung fragen und/oder die Verbraucherzentrale. Da ist man auf der sicheren Seite. Ausgefüllt werden muss bestimmt ein Schreiben.
Mehr kann ich leider nicht dazu sagen.

Viel Glück und trotzdem frohe Weihnachten!
MfG
Katja

Also erstens, Sie müssen die Fragen beantworten, da Sie bei der Schadensregulierung eine Mitwirkungspflicht haben. Ansonsten kann allein die Verweigerung der Antworten dazu führen, dass die Versicherung sich weigern kann, zu zahlen.

Einen Gutachter kann man als Unfallopfer immer einschalten, die genannten 2500 Euro sind die Bagatellgrenze bei der viele Versicherungen ohne weitere Begutachtung zahlen. Wenn der Kostenvoranschlag der Werkstatt unter den 2500 Euro liegt, zahlt die Versicherung also.
Doch ist es bei größeren Schäden immer sinnvoll, ggf. einen eigenen Gutachter einzuschalten, denn wer will sich schon auf den Versicherungsgutachter verlassen.

Die Versicherung muss allerdings nur den realistischen Restwert des beschädigten KFZ zahlen. Wenn die Reparaturkosten diesen Restwert übersteigen, hat der Geschädigte Pech.
Deswegen die Fragen nach Alter des Wagens, Km-Stand, Vorbesitzern etc. Auch diese Fragen muss man beantworten.
Wenn man das Schrottfahrzeug verkaufen kann, wird der Verkaufserlös von der Vericherung auf den Restwert angerechnet.

Soweit ist das alles normales gängiges Verfahren, da müssen sie sich keine Sorgen machen. Aber wenn ihr Auto nur noch einen geringen Restwert hatte, dann ist das natürlich ärgerlich für Sie.
Doch um die (wahrheitsgemäße) Beantwortung der Fragen kommen Sie nicht herum.

Hallo,
siehe „empting bremen“ sachverständiger,
nimm dir einen anwalt und scher dich nicht darum was die vers. sagt,
den sachverständigen und den anwalt bezahlt die regulierende vers.,
lehn dich zurück und warte auf dein geld,
wenn du mehr info brauchst - kannst du mich anr. ich rufe dann auf festnetz zurück - das dauert etwas länger,
gruß mario

Hallo,

zuerst muss ich sagen, dass ich kein Jura studiert habe, aber aus eigener Erfahrung sprechen kann.

Nun die Frage. Ich habe die Versicherung der Person, welche
aufgefahren, ist kontaktiert. Ich soll einen Fragebogen
ausfüllen, welcher mir aber suspekt vorkommt.

Die Dinger sind grausam und leider oft absichtlich missverständlich.

Da steht (als Einleitung) „Wir bearbeiten (…)Soweit unser
Versicherungsnehmer den Schaden verursacht hat und haftet,
werden wir im Rahmen des mit ihm bestehenden
Versicherungsvertrages den erstattungsfähigen Anspruch
regulieren (…)“

Das ist ein normaler allgemeiner Text. Damit behält die Versicherung sich vor nicht zu zahlen wenn ihr Versicherungsnehmer doch nicht Schuld ist (was hier unerheblich ist denn er ist schuld). Das steht aber immer da drauf.

Weiterhin steht im Fragebogen, dass ich angeben soll wann und
für wieviel ich mein Auto gekauft habe.

Damit errechnen die den Restwert falls es ein Totalschaden ist.

Zudem soll ich angeben
wieviele Vorbesiter.

Auch da geht es um die Ermittlung des Restwertes. Das geht nach Alter, gefahrenen km, Anschaffungspreis, Vorbesitzer, Zustand

Auch ja und dann steht da noch
…„Bleiben die Reperaturkosten vorraussichtl. unter 2500€,
ist aus unserer Sicht eine Besichtigung durch einen
Sachverständigen nicht erforderlich.“

In der Werkstatt sagte man mir, dass ab 800€ Schaden es
zwingend notwendig ist und habe trotzdem einen Gutachter
kommen lassen.

Das ist immer gefährlich denn die Versicherung darf selbst entscheiden ab wann ein Gutachter notwendig ist. Richtige Reihenfolge wäre: Kostenvoranschlag der Werkstatt zur Versicherung die dann entscheidet ob sie es so zahlen oder einen Gutachter wollen. Das war wohl eher die Erfahrung des KFZ-Meisters.

Ach ja nun der Hammer: „Sollte ein
wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen oder beabsichtigen Sie
das Fahrzeug unrepariert zu verkaufen, unterrichten Sie uns
bitte vor dem Verkauf über den gebotenen Preis für den
Restwert.(…)“
Geht die das was an?

Ja leider denn nur wenn das Auto repariert wird gibt es den kompletten Preis des Kostenvoranschlags. Lässt Du es nicht reparieren dürfen sie vom Kostenvoranschlag die Mehrwertsteuer abziehen, müssen also weniger zahlen. Dasselbe gilt wenn du es unrepariert verkaufst.

Muss ich mir Sorgen machen?

Nein, aber bei allen Schrieben der Versicherung vorsichtig sein und GUT durchlesen!

Muss ich wirklich alle diese
Angaben machen?

Ja, und zwar ehrliche. Versicherung sind gewiefter als man denkt.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Grüße
Jessica

Hallo,
meine Antwort stellt lediglich eine Einschätzung aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen und der aktuellen Rechtsprechung dar und erhebt keinen Anspruch auf die Richtigkeit. Ich schließe jegliche Haftung aus.

1.) Der ursprüngliche Anschaffungspreis hat die gegnerische Versicherung nicht zu interessieren. Es kommt darauf an welche Mittel Sie aufwenden müssten um ein gleichwertiges Gebraucht-Fahrzeug zu erwerben. (§823 BGB) Trifft demnach nicht für ein Neufahrzeug zu!

2.) …der „Restwert“ geht die Versicherung allerdings tatsächlich etwas an, da dieser im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens von der Erstattungssumme abgezogen wird.

3.) wenn Sie sich den Betrag auszahlen lassen wollen, wird Ihnen u.U. die gesetzliche Mehrwertsteuer vom Wiederbeschaffungspreis abgezogen, da diese ja bei einer Nicht-Neuanschaffung eines Ersatzfahrzeuges auch nicht anfällt, zumindest bei einem Kauf über einem Händler.

Zur realistischen Ermittlung des Wiederbeschaffungspreises sollten Sie der Versicherung gleich einige Angebote entspr. Fahrzeuge nennen, z.B. bei Autoscout24, Mobile.de, ebay-motors etc. oder aus entspr. Anzeigen von Zeitungen oder Zeitschriften.

Gruß aus Berlin
Helmut W.

Hallo auch,
leider kann ich in versicherungsrechtlichen Dingen keine verbindlich Antwort geben. Aber so wie die Sachlage geschildert ist, hat die Versicherung ein berechtigtes Interesse an der Schadeshöhe.
Wenn man keine Tricks anwenden will, kann man die Fragen der Versicherung locker beantworten. Die Inanspruchnahme eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht ist hier ev. von Vorteil.
MfG
diwi.willi.t

Hallo dinokrass,

ich glaube nicht, dass ich dir hier wirklich weiterhelfen kann. Das ist mehr ein versicherungsrechtliches Problem.
Aber ein paar grundsätzliche Überlegungen muss man doch anstellen:
Ist der Unfall von der Polizei aufgenommen worden?
Wenn nicht: wer hat den von dir geschilderten Sachverhalt festgestellt?
Gibt es Schuldeingeständnisse (schriftlich)?
Ist der Sachverhalt zweifelsfrei so festgestellt?
Wenn das so ist, sind die Chancen gut.
Wenn aber der Sachverhalt nicht „amtlich“ oder „einvernehmlich“ festgestellt wurde, muss man rechnen, dass die gegnerische Versicherung die Neigung hat, den Schaden klein zu rechnen oder dir eine Mitschuld nachzuweisen!
Falls es aber nicht so ist, wird dir die Versicherung auf jeden Fall jede Menge Fragen stellen,
die du wohl auch beantworten musst. Auf jeden Fall musst du solche Antworten geben, die dich nicht belasten.
Was ein Gutachten betrifft: mir ist auch nicht bekannt, dass eine Versicherung erst ab 2500,-€ Schaden ein Gutachten einfordert. Ab 800 € ist ein Gutachten üblich. Ein selbst beauftragter Gutachter ist auch immer die bessere Lösung. So wie du es gemacht hast ist es richtig.
Falls die Schuld eindeutig bei dem Unfallgegner liegt, muss die Versicherung dir nämlich die Kosten für das Gutachten erstatten.
„Komische“ Fragen würde ich einfach nicht beantworten.

Freundliche Grüße

Wolfgang