Hallo,
ich habe eine rechtl. Frage:
Ich hatte vor kurzem ein Auffahrunfall. Ich stand am Ende des Staus. Der Hintermann hat gebremst und der Fahrer dahinter ist meinem Hintermann reingefahren und der dann in mich.
Nun die Frage. Ich habe die Versicherung der Person, welche aufgefahren, ist kontaktiert. Ich soll einen Fragebogen ausfüllen, welcher mir aber suspekt vorkommt.
Da steht (als Einleitung) „Wir bearbeiten (…)Soweit unser Versicherungsnehmer den Schaden verursacht hat und haftet, werden wir im Rahmen des mit ihm bestehenden Versicherungsvertrages den erstattungsfähigen Anspruch regulieren (…)“
Weiterhin steht im Fragebogen, dass ich angeben soll wann und für wieviel ich mein Auto gekauft habe. Zudem soll ich angeben wieviele Vorbesiter. Auch ja und dann steht da noch …„Bleiben die Reperaturkosten vorraussichtl. unter 2500€, ist aus unserer Sicht eine Besichtigung durch einen Sachverständigen nicht erforderlich.“
In der Werkstatt sagte man mir, dass ab 800€ Schaden es zwingend notwendig ist und habe trotzdem einen Gutachter kommen lassen. Ach ja nun der Hammer: „Sollte ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen oder beabsichtigen Sie das Fahrzeug unrepariert zu verkaufen, unterrichten Sie uns bitte vor dem Verkauf über den gebotenen Preis für den Restwert.(…)“
Geht die das was an?
Muss ich mir Sorgen machen? Muss ich wirklich alle diese Angaben machen?
Vielen Dank für jeder Antwort im Vorraus!